SIE KÖNNEN SICH NICHT ANMELDEN?

Bitte beachten Sie den Hinweis.

Darf ich meine Weiterbildung unterbrechen?

Ja, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit und Sonderurlaub oder andere vergleichbare wichtige Gründe. Die Fehlzeiten der Weiterbildung dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtstundenzahl betragen. Jede Weiterbildung muss spätestens innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren abgeschlossen werden (§ 6 Abs. 6 und 8 WBO).