Die neue Weiterbildung zur Praxisanleiter/in umfasst jetzt 300 statt früher 200 Stunden. Ich habe vor 2018 meine Praxisanleiter/in-Weiterbildung absolviert, muss ich die fehlenden 100 Stunden jetzt nachholen?

Nein, das müssen sie nicht. Die absolvierte Weiterbildung hat auch in diesem Fall Bestandsschutz und die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung behält ihre Gültigkeit (§ 26 Abs. 3 WBO).

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