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Bitte beachten Sie den Hinweis.

Gem. § 5 Abs. 1 der Beitragsordnung können Mitglieder, für die sich die Zahlung der Beiträge als unzumutbare Härte darstellen würde, ganz oder teilweise von der Pflicht zur Zahlung des Beitrags befreit werden. Bei Fragen zur Härtefallregelung, bitten wir Sie sich schriftlich an uns zu wenden. 


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