Sind Weiterbildungen die im Ausland absolviert wurden auch in Rheinland-Pfalz gültig?

Nicht automatisch. Wenn ein Antrag auf Anerkennung eingereicht wird, kommt es auf den Inhalt, den Umfang, die Rechtslage und die Spezialisierung an. Dazu werden Einzelfallentscheidungen getroffen. Bewertungsmaßstab ist, ob die im Ausland absolvierten Weiterbildungen als gleichwertig anerkannt werden können (§ 23 Abs. 5 WBO). Weitere Informationen zu Einzelfallprüfung im Weiterbildungsbereich finden Sie unter den Downloads auf der Internetseite der Landespflegekammer: Downloads.

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