SIE KÖNNEN SICH NICHT ANMELDEN?

Bitte beachten Sie den Hinweis.

Welche Personen sind „fachlich geeignet“ nach § 8 Abs. 4 Nr. 3 der Weiterbildungsordnung?

Wer als fachlich geeignet gilt, entscheidet die Weiterbildungsstätte (§ 8 Abs. 4 Nr. 3 WBO).