SIE KÖNNEN SICH NICHT ANMELDEN?

Bitte beachten Sie den Hinweis.

Welchen Stellenumfang muss die Leiterin der Weiterbildungsstätte haben? Reicht eine Teilzeittätigkeit?

Der Stellenumfang ist nicht geregelt, es muss sich um ein hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis handeln (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 WBO).