SIE KÖNNEN SICH NICHT ANMELDEN?

Bitte beachten Sie den Hinweis.

Wie ist zu verfahren, wenn eine Weiterbildungsstätte Kooperationen mit Weiterbildungsstätten außerhalb von RLP unterhält? Muss die außerhalb von RLP gelegene Weiterbildungsstätte eine Zulassung beantragen bzw. eine Zulassung der Weiterbildung?

Nein. Die Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz muss eine Zulassung für sich als Weiterbildungsstätte und für die angebotene Weiterbildung beantragen. Die kooperierende Weiterbildungsstätte muss jedoch in dem anderen Bundesland zugelassen bzw. anerkannt sein. Die rheinland-pfälzische Weiterbildungsstätte trägt die Verantwortung für die vom Kooperationspartner durchgeführte Weiterbildung bzw. Weiterbildungsteile (§ 2 Abs. 9 WBO).