Für Mitglieder
Herzlich Willkommen
Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihre Mitgliedschaft. Wir freuen uns, Sie (bald) als neues Mitglied der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz begrüßen zu dürfen. Sie sind damit Teil der ersten Pflegekammer in Deutschland und Teil einer historischen Entwicklung hin zu einer starken und international anschlussfähigen Pflegeprofession in Deutschland!
Mitglied werden: Wer, wie, was
Mitglied ist, wer einen Berufsabschluss in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege hat und in Rheinland-Pfalz eine Tätigkeit ausübt, ,,bei der berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse angewendet oder verwendet werden".
Jedes Mitglied ist für die Anmeldung bei der Kammer selbst verantwortlich. Pflegende, die in Rheinland-Pfalz ihren Arbeitsplatz haben, sind Mitglied in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Die Mitglieder der Landespflegekammer werden gemäß§ 111 Absatz 5 Satz 1 Heilberufsgesetz (HeilBG) ermittelt und durch die Pflegekammer registriert. Details hierzu finden Sie in der Meldeordnung. Der einfachste Weg ist es, sich direkt bei Ihrer Pflegekammer zu melden und registrieren zu lassen.

Füllen Sie den Anmeldebogen am PC oder gut leserlich in Druckbuchstaben aus.

Drucken Sie den Anmeldebogen aus.

Unterschreiben Sie den Meldebogen eigenhändig.

Senden Sie den Meldebogen gemeinsam mit der beglaubigten Kopie Ihrer staatlich anerkannten Berufserlaubnis an: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Große Bleiche 14-16, 55116 Mainz.

Ihre Berufserlaubnis können Sie bei den zuständigen Behörden amtlich beglaubigen lassen. Die Beglaubigung des Dokumentes ist von großer Relevanz, da die Landespflegekammer für Ihre Mitglieder als Interessenwahrer und Qualitätsgarant dient.
Sie möchten sich schnell und unkompliziert bei der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz als Mitglied registrieren? Unser Online-Formular bietet eine einfache Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei uns zu beantragen.
Füllen Sie den Online-Antrag aus und wir erledigen alles Weitere für Sie. Das Ausfüllen dauert etwa 5 Minuten.

Öffentliche Stellen zur Beglaubigung der Berufserlaubnis
Gemeindeverwaltungen
Landkreise
Untere Verwaltungsbehörden, z. B.
Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher
Stadtverwaltungen (Rathaus)
Kreisverwaltungen
Gerichte
Notare
Die 81 gewählten Vertreterinnen und Vertreter sind berechtigt die Kopien zur Vorlage in der Landespflegekammer zu bestätigen.
Zu den Vertretern
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind berechtigt die Kopien zur Vorlage in der Landespflegekammer zu bestätigen.
Freiwillige Mitgliedschaft
Sie sind kein reguläres Mitglied der Landespflegekammer, möchten aber als Pflegefachperson von den vielseitigen Vorteilen für unsere Mitglieder profitieren, sich in einer unserer Arbeitsgemeinschaften engagieren oder ein Zeichen setzen für die Etablierung einer Pflegekammer in Ihrem Bundesland? Dann werden Sie freiwilliges Mitglied! Einfach die Anmeldeunterlagen ausfüllen und mit den notwendigen Nachweisen einreichen.
mitgliedschaft für Helferberufe
Berufsangehörige, die über eine Berufszulassung im pflegerischen Bereich z.B. in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe verfügen, können freiwilliges Mitglied werden.
mitgliedschaft für Pflegeberufe
Alle Angehörigen der drei Pflegeberufe, die früher in Rheinland-Pfalz tätig waren sowie Schüler, die in Rheinland-Pfalz in der Pflegeausbildung sind, können freiwilliges Mitglied in der Pflegekammer RLP werden.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Formulare zur Anmeldung bei der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Ebenfalls können Sie mit den Formularen Änderungen zu Ihrer Person, Ihres Arbeitgebers oder zum Beitrag vornehmen. Des Weiteren finden Sie hier auch Bekanntmachungen und Downloads.
Pflichtmitglieder
Formular für Neumitglieder (425,0 KiB)
Formular zur Einstufung in die Beitragsklasse 2018 bis 2022 (184,4 KiB)
Formular zur Änderung der Zahlweise und des Beitrages (148,0 KiB)
Formular zur Mitteilung von Qualifikationen (167,6 KiB)
Formular zur Änderung von Angaben zur Person (152,5 KiB)
Formular zur Änderung von Angaben zum Arbeitgeber (133,3 KiB)
Beiblatt Rücksendungen (61,5 KiB)Bitte legen Sie dieses Formular jeder Rücksendung ausgefüllt bei
Freiwillige Mitglieder
Formular zur Anmeldung als Freiwilliges Mitglieder bei der Landespflegekammer (403,2 KiB)Möchten Sie Freiwilliges Mitglied der Landespflegekammer werden? Bitte nutzen Sie dieses Formular
Formular für Freiwillige Mitglieder zur Änderung von Angaben zum Arbeitgeber (127,5 KiB)
Formular für Freiwillige Mitglieder zur Änderung von Angaben zur Person (146,7 KiB)
Formular für Freiwillige Mitglieder zur Mitteilung von Qualifikationen (161,8 KiB)
Formular zur Änderung der Zahlweise und des Beitrages für freiwillige Mitglieder (138,4 KiB)
Beiblatt Rücksendungen (61,5 KiB)Bitte legen Sie dieses Formular jeder Rücksendung ausgefüllt bei
Abmeldung
Merkblatt zur Abmeldung bei der Landespflegekammer (55,6 KiB)Dieses Merkblatt enthält wichtige Hinweise zur Abmeldung bei der Landespflegekammer
Formular zur Abmeldung bei der Landespflegekammer (82,4 KiB)
Weitere Formulare
Formular zur Erstattung von Beiträgen (606,3 KiB)
Sepa-Lastschriftmandat (91,6 KiB)
Beiblatt Rücksendungen (61,5 KiB)Bitte legen Sie dieses Formular jeder Rücksendung ausgefüllt bei
Ordnungen und Satzungen
Gutachterregister
Gutachterregister (150,3 KiB)Hier finden Sie alle Informationen zum Gutachterregister
Umfragen & Studien
Weiterbildung
Alle Informationen und Downloads zur Weiterbildung finden Sie in unserem separaten Bereich.
Das vollständige HeilBG finden Sie auf der Seite "Landesrecht online" des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz (Link zur externen Seite).
Alle Heilberufskammern finanzieren die Umsetzung ihrer Aufgaben über die Beiträge ihrer Mitglieder. Die Beitragsordnung und -systematik der Landespflegekammer RLP hat die Vertreterversammlung am 25. April 2016 verabschiedet. Hier finden Sie den: Download der Beitragsordnung.
Hat sich die Höhe Ihres Einkommens in 2019 so geändert, dass die Einstufung in eine andere Beitragsklasse notwendig ist, so ist die Erklärung zur Beitragshöhe für das Jahr 2021, gemäß § 6 Abs. 1 der Beitragsordung, bis spätestens zum 31.10.2020 abzugeben. Weitere Infos finden Sie hier.
Das Formular für die Änderungsmeldung finden Sie hier.
Exklusive Vorteile bei Absicherung einer Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Sie bietet einen Schutz im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeitsfähigkeit und des konkreten Berufs. Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall können den Leistungsfall auslösen. Auch psychische Erkrankungen sind in der Regel versichert.
Durch unsere Partnerschaft mit der DUK haben Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz exklusive Vorteile, um eine attraktive Berufsunfähigkeitsabsicherung abschließen zu können - trotz risikoreichen Berufs, riskantem Hobby oder Vorerkrankungen.
Mitgliedervorteile auf einem Blick
- Keine Gesundheitsfragen – ausschließlich eine Dienstobliegenheitserklärung (vier kurze Fragen)
- Erstklassige Konditionen durch den Rahmenvertrag der Landespflegekammer für ihre Mitglieder
- Leistungen schon bei einer voraussichtlichen Berufsunfähigkeit von mehr als sechs Monaten
- Versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf – keine abstrakte Verweisung
- Infektionsklausel - Es liegt auch dann eine Berufsunfähigkeit vor, wenn zu Verhinderung einer Verbreitung einer Infektionskrankheit, die Arbeit von den zuständigen Behörden untersagt wird.
Zugang
Exklusiven Zugang erhalten Mitglieder unter:
http://www.duk.de/landespflegekammer/
Passwort: MehrWert-LP
__________
Exklusive Versicherungskonditionen bei der AXA und der Assekuranz ag
Um den Mitgliedern der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz den Zugang zu besonderen Versicherungskonditionen wie Vergünstigungen in der Privathaftpflicht- bis hin zu Unfallversicherung zu ermöglichen, hat die Landespflegekammer exklusive Rahmenvereinbarungen mit der Assekuranz ag Luxembourg und der AXA Bezirksvertretung in Rettert geschlossen.
Die Beratung, der Abschluss und die Unterstützung im Schadensfall dieser Versicherungen erfolgt über den jeweiligen Versicherunganbieter und bietet Ihnen als Mitglied der Landespflegekammer viele Vorteile. Bei weiteren Rückfragen können Sie sich auch gerne per E-Mail an unser Vorstandsmitglied Nina Benz wenden.
Informieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich für den Ernstfall ab.
Weitere Informationen für Mitglieder erhalten Sie unter:
https://www.axa-betreuer.de/uwe_herold
https://www.assekuranz-ag.com/
Die Antworten zu den häufigsten Fragen unserer Mitglieder. Ihre Fragen konnten nicht beantwortet werden? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle helfen Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns an administration@pflegekammer-rlp.de !
Zum Beitrag
Pflegerische Tätigkeit ist jede Tätigkeit, bei der pflegerische Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden (§ 1 Abs. 2 HeilBG). Dazu gehören nicht nur die pflegerische Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern, sondern auch die Tätigkeit in der pflegerischen Lehre und Forschung, in Wirtschaft, Industrie und Verwaltung sowie fachjournalistische und gutachterliche pflegerische Tätigkeit.
- Alle Einkünfte aus nicht selbständiger pflegerischer Tätigkeit (Bruttolohn)
- zuzüglich Vergütungen für Mehrarbeit und Bereitschaftsdienste gemäß Arbeitgeber-Lohnsteuerbescheinigung des Kammermitglieds,
- abzüglich Werbungskosten und freiwillig vom Arbeitgeber gezahltes Kindergeld,
- alle Einkünfte aus selbständiger pflegerischer Tätigkeit z. B. Gutachtertätigkeit, Honorare aus Fachvorträgen und Fachaufsätzen, Prüfungshonorar,
- alle Einkünfte aus pflegerischer Tätigkeit, soweit diese steuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst sind,
- alle sonstigen Einkünfte aus pflegerischer Tätigkeit,
- das zu versteuernde Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nach dem Körperschaftsgesetz, soweit es aufgrund pflegefachlicher Tätigkeit erfolgt.
Neben dem Grundgehalt sind auch die Zulagen beitragsrelevant. Zu den Zulagen gehören u.a. die allgemeine Zulage, Zuschläge für Nachtdienste, Zuschläge für Wochenend-/Feiertagsdienste, Wechselschichtzulagen, Zuschläge für Funktionsdienste sowie weitere Zuschläge im Bereich Pflege.
Nicht berücksichtigt werden insbesondere Renten, Ruhegehälter und Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sowie Veräußerungsgewinne von Praxen oder Pflegediensten.
Weiterhin nicht zur Beitragsgrundlage zählen vom Arbeitgeber gezahltes Kindergeld, eine Zuzahlung des Arbeitgebers zur Zusatzversorgung oder zur betrieblichen Altersvorsorge.
Beispiel zur Ermittlung des Bruttogehalts aus pflegerischer Tätigkeit:
Bruttojahresgehalt | X.XXX,XX € | |
+ Allgemeine Zulage | XXX,XX € | |
+ Zuschläge Nachtdienst | XXX,XX € | |
+ Zuschläge Wochenenddienst | XXX,XX € | |
+ Zuschläge Funktionsdienst | XXX,XX € | |
+ Weihnachts-/Urlaubsgeld | XXX,XX € | |
+ Leistungsentgelt | XXX,XX € | |
Abzüglich Werbungskosten | XXX,XX € |
Zwischensumme | |
Arbeitnehmer Brutto- jahres gehalt gesamt |
XX.XXX,XX € |
+ weitere Einnahmen aus pflegerischer Tätigkeit (z. B. Honorare) |
XXX,XX € |
Gesamtsumme | |
als Grundlage der Beitrags- einstufung |
XX.XXX,XX € |
Berechnung pro Monat | |
(Gesamtsumme XX.XXX,XX€ : 12) |
X.XXX,XX € |
Zu entrichtender Jahresbeitrag | |
gemäß Beitragsklassen der Beitragsordnung |
XX,XX € |
Zahlungsmöglichkeiten sind SEPA-Lastschrift (Einzugsverfahren), Dauerauftrag, Überweisung. Um Ihren Aufwand möglichst gering zu halten, erteilen Sie uns bitte eine jährliche Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschrift-Mandat.
Einzugsermächtigung:
Bei Erteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats ist das von uns versandte Formular maßgeblich. Es ist nichts weiter zu beachten.
Dauerauftrag/Überweisung:
Unsere Kontoverbindung bei der Bank für Sozialwirtschaft lautet:
IBAN: DE13 5502 0500 0001 3950 00
BIC: BFSWDE33MNZ
Damit wir die Zahlung eindeutig zuordnen können, müssen Sie folgende Angaben im Verwendungszweck machen:
- Ihre Mitgliedsnummer
- Ihren Vornamen
- Ihren Nachnamen
Bitte beachten Sie: Ihre Überweisung kann nur eindeutig zugeordnet werden, wenn Sie diese Angaben machen. Überweisungen bzw. Daueraufträge ohne die vorgenannten Angaben gelten als nicht zuzuordnen und können zu persönlichen Nachteilen der jeweiligen Mitglieder führen.
Ihre Jahresbeiträge werden je nach gewähltem Zahlungsintervall fällig:
- zum 01.02. bei jährlicher Zahlung
- zum 01.02. und 01.08. bei halbjährlicher Zahlung
- zum 01.02., 02.05., 01.08. und 02.11 bei vierteljährlicher Zahlung
Bitte beachten Sie noch Folgendes: Die jährliche Zahlung verursacht uns den geringsten Verwaltungsaufwand und somit auch die geringsten Kosten.
Sollten Sie zu den gegebenen Fristen Ihre Selbsteinstufung nicht vornehmen, können wir die Höhe Ihres Beitrags nicht bestimmen. Sie werden automatisch in die höchste Beitragsklasse eingestuft und verbleiben dort solange, bis uns eine Selbsteinschätzung vorliegt.
Beitragsgrundlage ist in diesem Fall das Einkommen aus der pflegerischen Tätigkeit, also das Einkommen aus dem Nebenjob, weil Sie somit weiter Pflichtmitglied der Kammer sind.
Ja, die Landespflegekammer macht jährliche Stichproben und kann entsprechende Nachweise verlangen. Als Nachweise können Steuerbescheide sowie Bescheinigungen eines Steuerbüros oder des Finanzamts dienen.
Ja, sollten Sie sich zum Beispiel in einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation befinden, haben Sie die Möglichkeit eine Härtefallregelung zu beantragen. Diese muss separat beantragt werden und wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden. Sie können sich hierfür gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen bei Fragen.
Als Zahlungsnachweis dienen Buchungen auf Ihren Kontoauszügen sowie die Kopie der Selbsteinstufung. Ein Bescheid wird erst bei einer uns bekannten Änderung der Beitragsklasse oder einer Korrektur versendet. Einmal im Jahr erhalten Sie einen Nachweis über die gezahlten Beiträge für Ihre Unterlagen.
Es gibt 2 Beitragsklassen für freiwillige Mitglieder.
1. Gemäß § 3 Abs. 3 Hauptsatzung werden Schüler mit einem Festbetrag von 36,-€ veranlagt.
2. Alle weiteren freiwilligen Mitglieder z.B. Rentner, ehemals in Rheinland-Pfalz tätige oder in anderen Bundesländern tätige Pflegefachpersonen, stufen sich in die 2. Beitragsklasse (Jahresbeitrag 60,-€) ein.
Zur Mitgliedschaft
Als größte Berufsgruppe des Gesundheitswesens nehmen die Pflegefachpersonen eine Schlüsselposition in der aktuellen und zukünftigen gesundheitlichen Versorgung in Deutschland ein. Bedeutsam für die Entscheidung Pro Pflegekammer war und ist auch, dass vor dem Hintergrund des erhöhten Pflegebedarfs in der Bevölkerung, komplexer werdender Krankheitsbilder sowie des demografischen Wandels eine bedarfsgerechte Pflege auf höchstem Qualitätsniveau und zufriedene, motivierte und qualifizierte Pflegefachpersonen unentbehrlich sind.
Dies muss im Bewusstsein der Gesellschaft verankert und den Pflegefachpersonen die ihnen zustehende und auch überfällige Anerkennung entgegen gebracht werden. Mit der Errichtung der Landespflegekammer bekommt die Pflege eine eigene „Stimme“ und kann sich als Berufsstand „auf Augenhöhe“ zu den bereits bestehenden Kammerorganisationen der Ärzte, der Zahnärzte, der Apotheker und der Psychotherapeuten und in Selbstverwaltung organisieren und artikulieren. Diese Aufgabe wäre nicht zu erfüllen durch die Gründung eines weiteren Verbandes oder einer Organisationsform mit freiwilliger Mitgliedschaft. An Verbänden, Organisationen und Vereinen herrscht auch in der Pflege kein Mangel. Ihnen allen gemeinsam ist allerdings bei einem unbestritten großen Engagement für die Pflege, dass sie nicht autorisiert und in der Lage sind, für die in der Pflege Beschäftigten in ihrer Gesamtheit zu sprechen und deren Interessen zu bündeln.
Auch aus diesem Grund ist bei der Pflegekammer eine Pflichtmitgliedschaft unabdingbar, wie sie im Übrigen auch bei den bereits seit Jahrzehnten vorhandenen Heilberufekammern besteht. Die Mitglieder dieser Heilberufekammern haben die Vorteile, die in der Pflichtmitgliedschaft liegen, seit langem erkannt. Erst sie ermöglicht es diesen Kammern, wie auch künftig der Landespflegekammer, die Vertretung aller ihrer Kammermitglieder bzw. Berufsangehörigen wirkungsvoll auszuüben.
Hierzu gehört auch, dass die Pflegekammer nicht von staatlichen oder anderen Zuschüssen abhängig sein wird, sondern sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder finanziert.
Ja. Alle Angehörigen der drei Pflegefachberufe, die in anderen Bundesländern tätig sind und mit der Mitgliedschaft in der Landespflegekammer RLP ein politisches Zeichen setzen wollen, können die freiwillige Mitgliedschaft in der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz beantragen. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf pauschal 5€ im Monat.
Eine Zweitschrift Ihrer Berufsurkunde müssen Sie bei der Behörde beantragen, die diese auch ausgestellt hat – d.h. in dem Bundesland, in dem Sie auch Ihre Ausbildung absolviert haben.
In Rheinland-Pfalz ist für die Berufsurkunden „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“ sowie „Gesundheits- und Krankenpfleger*in“ die zuständige Behörde das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/gesundheitsfachberufe/ und für Urkunden mit der Berufsbezeichnung „Altenpfleger*in“ die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion https://addinter.service24.rlp.de/cgi-bin-inter/schulen1.mbr/auswahl zuständig.
Ich habe mein Abschlusszeugnis verloren
Die Zweitschrift des Abschlusszeugnisses kann bei der entsprechenden Pflegefachschule bzw. Weiterbildungsstätte, an welcher die Ausbildung/Weiterbildung absolviert wurde, beantragt werden.
Ich habe meine Weiterbildungsurkunde verloren
Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Weiterbildungsurkunde ist gemäß Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (GFBWBGDVO) in Rheinland-Pfalz die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zuständig.
Wenn Sie aufgrund von Verlust ihrer Weiterbildungsurkunde eine Zweitschrift beantragen möchten, stellen Sie einen formlosen Antrag (schriftlich oder per Fax) bei der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz über die Verlustmeldung der Weiterbildungsurkunde. Bitte geben Sie genaue Angaben zum Zeitpunkt und Durchführungsort der entsprechenden Weiterbildung an und vermerken sie zusätzlich in welchem Jahr die Urkunde erstmalig beantragt wurde. Anschließend prüfen wir ihren Antrag und stellen bei Übereinstimmung ihrer Angaben, bestehender Mitgliedschaft und negativem IMI Check eine neue Urkunde als Zweitschrift aus. Gemäß der Gebührenordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz wird für die Ausstellung einer Zweitschrift eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben (Gebührenordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz vom 22.03.2018 unter 1.5.5.3).
Fragen zum Kammerwesen
Einwände, die Pflegekammer würde mit dem Aufbau einer Bürokratie sowie umfassender „Verwaltungs- und Kontrollapparaten“ einhergehen, verkennen, dass alle wesentlichen Entscheidungen über die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Struktur der Pflegekammer in deren Vertreterversammlung getroffen werden. Diese Vertreterversammlung setzt sich ausnahmslos aus Berufsangehörigen zusammen, die aus der Mitte der in Rheinland-Pfalz tätigen Pflegefachpersonen gewählt wurden. Die Mitglieder der Vertreterversammlung kennen daher nicht nur den Berufsalltag der Pflegefachpersonen, sondern sie wissen auch, dass alle von ihren beschlossenen Kammeraufgaben und -strukturen aus den Kammerbeiträgen der von ihnen vertretenen Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz zu finanzieren sein werden.
Alle Kammern der Heilberufe – und damit auch die Pflegekammer – müssen von Gesetz wegen darauf achten, dass alle Mitglieder ihre Berufspflichten einhalten. Bei Verstößen gegen Berufspflichten haben sie alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um diesen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Auf diese Weise soll die Qualität in der Pflege sicher gestellt und das Ansehen des Berufsstandes geschützt werden.
Die Errichtung der Landespflegekammer geht im Ursprung auf den Wunsch der Pflegeverbände zurück. Diesen hat die Landesregierung geprüft und ihn erst nach einem längeren Abwägungs- und intensiven Dialogprozess mit dem Berufsstand der Pflege, den Pflegeverbänden, den Gewerkschaften und den bestehenden Heilberufskammern im Land aufgegriffen und auf dieser Basis einen Gesetzesentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, der einstimmig durch den Landtag im Dezember 2014 verabschiedet wurde. Im Vorfeld des Gesetzes war es von wesentlicher Bedeutung, dass sämtliche Pflegeverbände ein „Ja“ zur Pflegekammer nochmals durch entsprechende Beschlüsse bekräftigten und sich auch die Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz zu dem Thema positionieren konnten. Letzteres wurde mittels des Angebots zur Teilnahme an einer entsprechenden Abstimmung für Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz ermöglicht, in der sie sich mit der großen Mehrheit von 75,9 % (bei 7.033 abgegebenen gültigen Stimmen) für eine Pflegekammer ausgesprochen hatten.
Die Möglichkeit zur Registrierung und Abstimmung wurde auch den Pflegeschülerinnen und -schülern eingeräumt. Dies war für Ausbildungsstätten bzw. Schulen Anlass, das Thema Pflegekammer und die bevorstehende Abstimmung zum Gegenstand des Unterrichtes zu machen.
Sowohl die Landesregierung als auch die Verbände der Pflege und die Gewerkschaften haben im Vorfeld der Abstimmung umfassend und landesweit über diese, ihren Ablauf und auch über die sich aus ihr ergebenden Konsequenzen informiert, es stand aber allen Pflegefachpersonen frei, sich an der Abstimmung zu beteiligen oder auf die Möglichkeit zur Abstimmung zu verzichten.
Sollte dennoch eine Pflegefachperson nicht oder nicht rechtzeitig von der Abstimmung erfahren bzw. erstmalig im Jahre 2015 von der Errichtung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz gehört haben, so wäre dies ein weiterer Beleg für die Notwendigkeit einer Pflegekammer. Die Pflegekammer wird künftig auch dafür Sorge tragen, dass ihre Mitglieder und damit alle Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz rechtzeitig, umfassend und kontinuierlich über pflege- und gesundheitspolitische Entwicklungen informiert und in Entscheidungsprozesse soweit wie möglich eingebunden sind.
Im Rahmen verschiedener Umstände wurden in der Vergangenheit diverse Mitglieder noch nicht mit einem Beitragsbescheid versehen. Diese wurden jetzt im Rahmen einer konzentrierten Aktion abgearbeitet. Hieraus resultieren Beitragsbescheide für die Jahre 2016 – 2019, die Bescheide 2020 können erst im Nachgang erstellt werden. Grundlage der Beitragsklassen bilden wie gehabt die (Nicht-)Meldungen.
Die Beitragsklasse wurde entsprechend der eingereichten Unterlagen erhoben, sollten Sie keine oder nur einzelne Jahre gemeldet haben, dann wurde hier der höchste Beitrag angenommen.
Sie können gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen und direkt die richtige Beitragsklasse (entsprechend dem Formular Einstufung) angeben/ beilegen.
Bitte reichen Sie uns entsprechende Nachweise ein (Rente, Arbeitsvertrag, Bescheinigung Arbeitgeber etc.).
Sie können gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen und die Nachweise beilegen.
Wir konnten Unregelmäßigkeiten in ihrer Akte auffinden und die Umstände/ Prüfung derer, sind für alle Mitglieder sehr zeitaufwendig.
Ja, Sie können jederzeit unter ratenzahlung@pflegekammer-rlp.de diese beantragen.
Sie können eine monatliche Rate beantragen, welche maximal 6 Monate beträgt.
Sie haben auf das letzte Schreiben nicht mehr reagiert und keine Nachweise eingereicht, somit haben wir Sie entsprechend der Beitragsklasse eingestuft.
Das Widerspruchsverfahren läuft wie gehabt.
Bitte reichen Sie uns eine Kopie des entsprechenden Kontoauszugs ein. Wir werden dann eine Überprüfung vornehmen.
Sie können gegen den Bescheid innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erheben und die Nachweise beilegen.
Pflege gemeinsam gestalten
Nur durch die aktive Mitarbeit vieler Mitglieder der Landespflegekammer kann es uns gelingen, die Pflege in all ihren Facetten weiter zu entwickeln. Der ehrenamtliche Vorstand, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind unermüdlich im Einsatz, um den Einfluss der Pflege in Politik und Gesellschaft auszubauen. Die inhaltliche Arbeit der Landespflegekammer hingegen geschieht in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen. Hier findet die Willensbildung statt. Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, Ihr Fachwissen und Ihre Erfahrungen einzubringen. Die Möglichkeiten für Ihr Engagement sind so vielfältig wie die Pflege selbst. Machen Sie mit und machen Sie Ihren Beruf und damit sich selbst stark!
Wir sind für Sie da
Der Pflegeberuf ist komplex und anspruchsvoll. Er entwickelt sich stetig weiter und Pflegende müssen immer wieder neue Wege finden, unter schwierigen Arbeitsbedingungen und manchmal in rechtlichen Grauzonen qualitativ hochwertige und professionelle Pflege zu leisten. Die fachlichen Anforderungen wachsen dabei ebenso wie die persönlichen. Wir wissen darum und lassen Sie mit Ihren Fragen nicht allein!
Komplexe Fragen erfordern oftmals komplexe Antworten. Wir haben deshalb ein System etabliert, das sicherstellt, dass Ihre Frage umfangreich, fach- und rechtssicher beantwortet wird. Anschließend wird die Anfrage an die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen unserer Fachabteilung weitergeleitet. Diese nehmen Kontakt mit Ihnen auf, starten falls notwendig fachliche Recherchen oder halten Rücksprache mit unseren Juristen. Nach Abschluss der Recherche erhalten Sie eine umfangreiche Antwort und die Möglichkeit Ihre Rückfragen zu klären.
Darüber hinaus hat unsere Geschäftsstelle ein neues Angebot geschaffen: Vereinbaren Sie schnell und einfach einen Telefon-Termin mit einem unserer Mitarbeiter. In einem vertraulichen 1:1 Gespräch können Ihre Anliegen direkt mit dem zuständigen Mitarbeiter der Kammer besprochen werden. Dieser ruft Sie zur vereinbarten Zeit auf der von Ihnen angegebenen Nummer an und berät Sie gerne. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit ein persönliches Nutzerkonto anzulegen, durch das Sie Ihre gebuchten Termine nach einem Log-In ganz bequem verschieben können. Wenn Sie kein Nutzerkonto angelegen möchten, sagen Sie Ihren Termin bei Bedarf bitte ab und vereinbaren einen neuen.
Im Einzelnen leisten wir:

Mitgliederbezogene, berufsfachliche Beratung
Als Landespflegekammer verstehen wir uns als Informationslieferant aus erster Hand. Egal ob Berufsanfänger oder langjähriger Profi , bei uns erhalten Sie Antworten auf Fragen, die sich inhaltlich und fachlich mit Pflege befassen – Aktuelles, Relevantes, Informatives. Wie können wir Ihnen helfen?
Berufsrechtliche Beratung
Eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dürfen wir nicht vornehmen. Bei aktuellen rechtlichen Fragestellungen helfen wir Ihnen aber gerne als erster Ansprechpartner und Berater weiter und stehen Ihnen mit fachlichem Rat zur Seite, wenn Sie mal nicht weiterwissen – zum Beispiel in Bezug auf Berufshaftpflichtversicherungen oder andere berufsbezogene Themen, die Sie bewegen.


Kammerwesen und Berufsständisches
Sie haben Fragen zur Pflegekammer an sich, deren Aufgaben und Ziele, die wir hier nicht bereits beantworten konnten? Dann sprechen Sie uns an: pflegeberufsentwicklung@pflegekammer-rlp.de
Viele Themen rund um die Beitrage deren Höhe und Nutzen finden Sie → hier
Beratung zum Themenfeld (Aus-)Bildung
Welche Perspektiven habe ich als Pflegende/r? Welches Berufsbild ist das richtige für mich? Welche Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es? Und welche Aufstiegschancen habe ich? Solche Fragen haben nicht nur Berufsanfänger. Wir stellen Ihnen deshalb gerne alle Informationen rund um die Pflege der Zukunft zur Verfügung.


Eingeschränkte Erläuterungen zu: Arbeitsrecht / Tarifrecht
Handelt es sich im Schwerpunkt um eine arbeitsrechtliche Fragestellung? Grundsätzlich dürfen wir im Bereich des Arbeitsrechts nicht beraten. Dennoch können wir ein paar grundsätzliche Aussagen treffen. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich nicht um eine abschließende juristische Beratung handelt. Sollten Sie eine Einzelfallberatung und -unterstützung benötigen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft wenden.
Als Landespflegekammer Rheinland-Pfalz obliegt uns der Aufbau eines Schlichtungsausschusses gemäß Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz (§ 7 HeilBG). Eine Schlichtung mit dem Zweck der Minimierung haftungsrechtlicher Prozesse und somit einer außergerichtlichen Einigung ist für uns hierbei oberstes Gebot. Der Schlichtungsausschuss wird bei Streit oder Meinungsverschiedenheit zwischen einem Pflegeempfänger und einem Kammermitglied die notwendigen Feststellungen darüber treffen, ob ein haftungsbegründender Pflegefehler des Mitglieds zu einem gesundheitlich-pflegerischen Schaden geführt hat oder voraussichtlich führen wird.
Kontakt zum Schlichtungsausschuss:
Schlichtungsausschuss@pflegekammer-rlp.de
Am 25. Mai 2018 tritt die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber hat ebenfalls ein neues Datenschutzanpassungsgesetz (BDSG) verfasst, welches die europäische Verordnung ergänzt und ebenfalls am 25. Mai in Kraft tritt. Die neuen Regelungen der DSGVO betreffen grundsätzlich auch, wie es in der DSGVO heißt, die „Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen“. Damit sind auch freiberuflich arbeitende Pflegefachpersonen vom neuen Gesetz betroffen und müssen diese Vorgaben umsetzen.
Hier finden Sie einige Hinweise zur Thematik, insbesondere Hinweise für freiberufliche - also selbstständige - Pflegefachpersonen.
Alle Hinweise und Materialien können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen, sodass für die Unterlagen und Links keine Haftung und keine Gewähr übernommen werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:
• Die Datenschutz-Grundverordnung (VERORDNUNG EU 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. 4. 2016)Sehr geehrte Mitglieder,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck die Landespflegekammer Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
Zuständig für die Ausstellung der EU-Konformitätsbescheinigungen nach Richtlinie 2005/36/EG und der Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of Good-Standig) ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/gesundheitsfachberufe/
Kontakt:
Am Standort Koblenz:
Madita Wulfram
Telefon: 0261 4041-308
wulfram.madita(at)lsjv.rlp.de
Heike Schendzielorz
Telefon: 0261 4041-216
schendzielorz.heike(at)lsjv.rlp.de
Am Standort Landau
Laura Hartmann
Telefon 06341 26-459
hartmann.laura(at)lsjv.rlp.de
Jochen Reinhard
Telefon 06341 26-318
reinhard.jochen(at)lsjv.rlp.de
Geschäftsstelle der Landespflegekammer
Rheinland-Pfalz (KdöR)
Große Bleiche 14-16
55116 Mainz
Öffnungszeiten
09:00 bis 17:00 Uhr
Telefon
06131.32 73 80, erreichbar von 08:00 bis 17:00 Uhr
Fax
06131.32 73 899
Mail
info@pflegekammer-rlp.de