Kurzfristige Finanzierung von Krankenhäusern – Offener Brief
- An die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Gesundheitsausschuss
- An die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Landesgruppe Rheinland-Pfalz
Mainz, 5. Dezember 2022
Kurzfristige Finanzierung von Krankenhäusern – Offener Brief
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
mit großer Betroffenheit haben wir als Landespflegekammer Rheinland-Pfalz von angedachten und bereits erfolgten Verschiebungen bzw. Kürzungen von Jahressonderzahlungen (Weihnachtsgelder) erfahren. Weiterhin sehen wir ein deutlich zunehmendes Insolvenzrisiko bei Krankenhäusern. Eine nach unserer Auffassung fatale und bis dato im Gesundheitswesen beispiellose Entwicklung.
Circa 25.000 Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz sind in Krankenhäusern beschäftigt. Zum einen sorgen sich unsere Mitglieder aufgrund einer als zögerlich wahrgenommenen Gesundheitspolitik um ihre persönliche finanzielle Perspektive. So beispielsweise explizit die Mitarbeitenden des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein, denen fünf Tage vor Auszahlung mitgeteilt wurde, dass die Jahressonderzahlung vorerst nur in Höhe von 30 Prozent ausgezahlt wird. Zum anderen gibt es Bedenken, ob der eigene Arbeitsplatz bei zunehmender finanzieller Schieflage der Einrichtungen überhaupt bestehen bleibt. Sorgen um das Einkommen und um das Beschäftigungsverhältnis belasten weiter die ohnehin höchst angespannte Stimmung im Pflegeberuf.
Die Ursachen sind ganz unterschiedlich. Im Wesentlichen kommen nach unserer Einschätzung drei Faktoren zum Tragen: Erstens führt die Energiepreisentwicklung zu einer erheblichen und kurzfristigen Steigerung der einzusetzenden Finanzmittel. Von Seite der Bundesregierung wurde jetzt eine Perspektive in Aussicht gestellt, die sicher teilweise zur Entlastung beitragen kann. Allerdings ist dieses Geld noch nicht bei den Einrichtungen angekommen und kann die Liquiditätslage entsprechend nicht entspannen. Zweitens gehen die Kostensteigerungen über die Energiepreise hinaus. Die allgemein deutlich höhere Inflation geht auch an Krankenhäusern nicht vorüber. Hier sehen wir den zweiten Schlag gegen die Liquidität der Einrichtungen. Mit dieser Herausforderung fühlen sich die Beschäftigten und deren Einrichtungen von der Politik alleingelassen. Drittens sehen wir ein hohes Risiko, falls die 5-Tage-Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen durch die Leistungsträger nicht über den 31.12.2022 hinaus verlängert wird. Dies führt je nach Krankenkasse zu einer wesentlichen Verlängerung der Zahlung eingegangener Rechnungen, was den jetzt schon straffen Liquiditätsrahmen weiter einengt bzw. sprengt.
Wir appellieren daher an Sie, initiativ zu werden und den Gesundheitsminister zu bitten, die entsprechende Verordnungsermächtigung aus § 415 SGB V zu nutzen um die entsprechende 5-Tage-Regelung auch über den 31.12.2022 hinaus zu verlängern. Alternativ sollte gut überlegt werden, ob diese Vorgabe nicht generell ohne zeitliche Befristung enthalten bleibt. Ansonsten haben wir große Sorgen, dass mehrere Einrichtungen, auch Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz, erhebliche Liquiditätsprobleme bekommen und als Konsequenz Insolvenz anmelden werden. Das wäre für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung unserer Gesellschaft und die Motivationslage der sehr dünn gesäten Beschäftigten eine sicher fatale Entwicklung. Wir sind der Meinung, dass der Strukturwandel im Krankenhauswesen nicht unreguliert stattfinden darf. Bei Entscheidungen zur Veränderung der Versorgungsarchitektur einer Region sollte immer die jeweilige regionale Versorgungsherausforderung im Fokus stehen.
Wir wünschen uns Ihre Unterstützung zur Bekämpfung dieser aus unserer Sicht nicht mehr haltbaren Zustände.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Dr. Markus Mai
Präsident.