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Ausbildung & Studium

Informationen für die Praxisanleitung

Alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, die im Rahmen der Pflegeausbildung tätig sind, müssen sich regelmäßig insbesondere im Bereich der Berufspädagogik fortbilden. Diese Pflicht besteht seit dem 01.01.2020. Jährlich müssen Fortbildungen von mindestens 24 Stunden besucht werden. Wir empfehlen, die Nachweise zu sammeln und für Abfragen der Schulaussichtsbehörden bereit zu halten.

 

Zuständig für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes und somit zuständig für die Pflegeausbildung sind das Bildungs-, das Gesundheitsministerium sowie das Wissenschaftsministerium Rheinland-Pfalz (Federführung: Bildungsministerium). In der „Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts“ finden Sie unter § 4 aufgeführt, dass die 24-Stunden-Fortbildungen sich an die „Empfehlung der Landespflegekammer“ orientieren. Die Empfehlungen bilden pflegepädagogische Qualitätsstandards ab. Ausnahmen kann man bei den Schulaufsichtsbehörden und dem Bildungsministerium erfragen.

 

Die Empfehlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz für die jährliche Fortbildung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter für die Ausbildung in den Pflegeberufen stehen hier zum Download bereit:

FAQs

Die Landespflegekammer hat in den vergangenen Monaten viele Anfragen zu den Regelungen der Nachweispflicht der mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildungen erhalten. Wir haben Ihnen nachstehend, die uns bekannten Informationen zusammengefasst.

Muss ich als Pflegepädagoge auch die jährliche Fortbildung von 24 Stunden wahrnehmen?

Da in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Bundesgesetz beschrieben ist, dass PraxisanleiterInnen jährlich die Verpflichtung zum Nachweis von mindestens 24 Stunden insb. berufspädagogische Fortbildung haben, gilt dies für alle PraxisanleiterInnen – unabhängig von der Qualifizierung.

Category: Ausbildug und Studium

Ich habe ein Studium in der Pflegepädagogik abgeschlossen, zählt das als Praxisanleiter-Weiterbildung nach dem Pflegeberufegesetz?

Ja, auch zum Beispiel ein Abschluss in Medizinpädagogik, Erwachsenenbildung oder Lehramt für berufsbildende Schulen ist eine vergleichbare pädagogische Hochschulqualifikation.

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Ich konnte 2020 keine Fortbildungsstunden sammeln, was passiert jetzt?

Aufgrund der derzeitigen Situation war es vielen Praxisanleitern nicht möglich die Fortbildungsstunden zu absolvieren. Die Frist zum Nachweis der mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung von 2020 ist aus jeden Fall bis zum 31. Juni 2021 verlängert. Eine Verlängerung der Frist ist angefragt. Der Nachweis für das Jahr 2021 entfällt jedoch nicht!

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Ich habe die 24 Stunden Fortbildung nicht absolviert, verliere ich jetzt die Befähigung als Praxisanleiter/in (PA)?

Wenn ein/e PA die verpflichteten Fortbildungsstunden nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht erfüllt, verliert sie/er nicht die berufspädagogische Zusatzqualifikation.

Nach dem Pflegeberufegesetz hat der Träger der praktischen Ausbildung sicherzustellen, dass die Praxisanleitung der Auszubildenden mit befähigten Praxisanleitern (also mit entsprechender Qualifikation und erfolgten Fortbildungsnachweis) durchgeführt wird (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 PflAPrV).

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Mit welcher Qualifizierung bin ich ein/e anerkannte/r Praxisanleiterin?

Praxisanleitung erfolgt durch Pflegefachkräfte, die mindestens ein Jahr Berufserfahrung im jeweiligen Einsatzbereich innerhalb der letzten fünf Jahre aufweisen sollen.

Die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter (PA) wird durch den erfolgreichen Abschluss einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden nach den Regelungen über die Weiterbildung für Gesundheitsfachberufe in den Ländern (wie Weiterbildungsordnungen der Pflegekammern und Landesgesetzen) nachgewiesen.

Hinzu kommt die Pflicht sich mindestens 24 Stunden pro Jahr berufspädagogisch fortzubilden (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)). Für neu zu qualifizierende PA beginnt die Fortbildungspflicht im Kalenderjahr nach dem Jahr, in dem sie die Weiterbildung zur PA absolviert haben.

Darüber hinaus ist in der Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechtes (PflBAPAVO) aufgeführt, dass der Nachweis über die berufspädagogische Zusatzqualifikation durch den erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs Organisation und Führung der Fachschule im Fachbereich Sozialwesen gemäß den §§ 22 und 23 der Fachschulverordnung […] 2. Februar 2005 (GVBl. S. 50, BS 223-1-23) oder durch eine Weiterbildung zur Praxisanleitung nach der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in den jeweils geltenden Fassungen erbracht werden kann. Bei den Abschlüssen nach landesrechtlichen Regelungen hängt es vom jeweiligen Bundesland ab, ob die PA Weiterbildung dort gesetzlich geregelt wurde (geregelt in BY, ...

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