Mainz, 30.10.2024 – Am 30. Oktober war der Beirat Pflegepolitik in der Geschäftsstelle der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zu Gast. Kammerpräsident Dr. Markus Mai und Geschäftsführer David Dietz begrüßten Vertreterinnen und Vertreter von Hochschulen, Pflegeversicherungen, Verbänden und Gewerkschaften. Im Mittelpunkt des Treffens standen die Professionalisierung der Pflege und der aktuelle Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes. Ziel des Gesetzes ist es, den Pflegeberuf zukunftsfähig zu gestalten und die Kompetenzen der Pflegefachpersonen zu erweitern.
Die Veranstaltung begann mit einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Ulrike Schleinschok, Duale Hochschule Baden-Württemberg, über „Berufsstolz als Grundlage zur Stärkung des Pflegeberufs.“ In der anschließenden Diskussion wurde die Bedeutung von Berufsethik und Selbstwert im Pflegealltag hervorgehoben – Berufsstolz, so das Fazit, motiviert Pflegefachpersonen, Verantwortung zu übernehmen und ihre Rolle in der gesundheitlichen Versorgung selbstbewusst zu vertreten. Darüber hinaus wurde der Gesetzesentwurf zum Pflegekompetenzgesetz und die Stellungnahme der Bundespflegekammer zur Professionalisierung der Pflege diskutiert. Der Entwurf soll Pflegefachpersonen erstmals erlauben, heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen – ein Schritt, der die Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ stärkt und dem Pflegeberuf mehr Steuerungskompetenz verleiht.
„Der Gesetzesentwurf zeigt, dass die Politik die notwendige Weiterentwicklung des Pflegeberufs erkennt und fördert. Das ist ein wichtiger Schritt, den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu machen“, betonte Kammerpräsident Dr. Markus Mai. Mit der Professionalisierung würden auch die Bedarfe an Fort- und Weiterbildung steigen und lebenslanges Lernen ein bedeutsamer Baustein des Pflegeberufs. „Zudem wird das Vorhaben begrüßt, das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Pflege nun gesetzlich zu verankern – mit der Empfehlung, dieses Amt mit einer Pflegefachperson zu besetzen und im Ressort Bundeskanzleramt anzusiedeln“, so Mai.
Aufmerksamkeit widmet der Entwurf zudem der Förderung präventiver Maßnahmen und der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen sowie ihrer Angehörigen. Der Modellversuch „Gemeindeschwesterplus“ in Rheinland-Pfalz, der präventiv tätig ist, könnte bundesweit ausgebaut werden, so die Bundespflegekammer in ihrer Stellungnahme. Ziel sei es, Pflegebedürftigkeit zu verzögern und die Selbstständigkeit von Menschen länger zu erhalten.
Der Gesetzesentwurf betont darüber hinaus die Notwendigkeit digitaler Pflegeanwendungen und eines verbesserten Zugangs zu Pflegehilfsmitteln, was besonders für ländliche Regionen wichtig ist. Die Bundespflegekammer fordert zudem, pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und Forschung stärker in die Gesetzgebung einzubeziehen, um internationale Standards zu erreichen und die Pflegeversorgung nachhaltig zu stärken.
Es sei notwendig, die Schritte zur Umsetzung des Pflegekompetenzgesetzes zügig anzugehen und auch weiterzuentwickeln, so die einhellige Meinung des Beirates, um die Grundlage für eine sektorenübergreifende, ganzheitliche Pflegeversorgung in Deutschland zu schaffen.
Die konstruktiven Gespräche und der Austausch des Beirats Pflegepolitik unterstreichen das gemeinsame Engagement für eine zukunftsfähige Pflege und die Stärkung der professionellen Kompetenzen im Gesundheitswesen.