Registrierung
Mitglied ist, wer einen Berufsabschluss in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege hat und in Rheinland-Pfalz eine Tätigkeit ausübt, bei der berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse angewendet oder verwendet werden“.
Jedes Mitglied ist für die Anmeldung bei der Kammer selbst verantwortlich. Pflegende, die in Rheinland-Pfalz ihren Arbeitsplatz haben, sind Mitglied in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Die Mitglieder der Landespflegekammer werden gemäߧ 111 Absatz 5 Satz 1 Heilberufsgesetz (HeilBG) ermittelt und durch die Pflegekammer registriert. Details hierzu finden Sie in der Meldeordnung. Der einfachste Weg ist es, sich direkt bei Ihrer Pflegekammer zu melden und registrieren zu lassen.
Sie unterbrechen vorübergehend Ihre Berufstätigkeit (z. B. aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder längerer Krankheit)?
>> Wir beraten Sie gerne
FREIWILLIGE MITGLIEDSCHAFT
Neben der verpflichtenden Kammermitgliedschaft besteht auch die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft für: Pflegefachpersonen, die ihren Beruf jedoch nicht (mehr) ausüben oder nicht mehr in Rheinland-Pfalz tätig sind Qualifizierte Hilfskräfte mit einer Berufszulassung in Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe Pflegeauszubildende (der 3-jährigen Ausbildung) Freiwillige Mitglieder unterliegen nicht dem Kammerrecht. Aber sie haben weiterhin die Möglichkeit Informations- und Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen und ein Zeichen für die Verkammerung des Pflegeberufs zu setzen.
MITGLIEDSCHAFT FÜR HELFERBERUFE
Berufsangehörige, die über eine Berufszulassung im pflegerischen Bereich z.B. in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe verfügen, können freiwilliges Mitglied werden.
MITGLIEDSCHAFT FÜR PFLEGEBERUFE
Alle Angehörigen der drei Pflegeberufe, die früher in Rheinland-Pfalz tätig waren sowie Schüler, die in Rheinland-Pfalz in der Pflegeausbildung sind, können freiwilliges Mitglied in der Pflegekammer RLP werden.
Schritt für Schritt zur Mitgliedschaft
Meldebogen ausfüllen und unterschreiben (gültig nur mit eigenhändiger Unterschrift)
Beitragsbogen ausfüllen
Berufsurkunde kopieren und beglaubigen lassen
Senden Sie den unterschrieben Meldebogen und die beglaubigte Kopie Ihrer Berufsurkunde an: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz | Große Bleiche 14-16 | 55116 Mainz
Ihre Berufserlaubnis können Sie bei den zuständigen Behörden amtlich beglaubigen lassen. Die Beglaubigung des Dokumentes ist von großer Relevanz, da die Landespflegekammer für Ihre Mitglieder als Interessenwahrer und Qualitätsgarant dient.
Öffentliche Stellen zur Beglaubigung der Berufserlaubnis
- Gemeindeverwaltungen
- Landkreise
- Untere Verwaltungsbehörden, z. B.
- Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher
- Stadtverwaltungen (Rathaus)
- Kreisverwaltungen
- Gerichte
- Notare
- Die 81 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Landespflegekammer
Oder kommen Sie einfach vorbei! Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind berechtigt die Kopien zur Vorlage in der Landespflegekammer zu bestätigen.
Sie möchten sich schnell und unkompliziert bei der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz als Mitglied registrieren? Unser Online-Formular bietet eine einfache Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei uns zu beantragen. Das Ausfüllen dauert etwa 5 Minuten.