SIE KÖNNEN SICH NICHT ANMELDEN?

Bitte beachten Sie den Hinweis.

Registrierung

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen an, wie in Ihrem Ausweis anggeben.
Bitte geben Sie die Adresse an, bei der Sie gemeldet sind.
Falls Ihnen bereits eine Mitgliedsnummer aus einer früheren Mitgliedschaft zugewiesen wurde, können Sie diese hier angeben.
Bitte teilen Sie uns das Datum Ihres Examens mit.
Bitte wählen Sie die Art des Examens aus, welches Sie bestanden haben.
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Mitglied ist, wer einen Berufsabschluss in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege hat und in Rheinland-Pfalz eine Tätigkeit ausübt, bei der berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse angewendet oder verwendet werden“.

Jedes Mitglied ist für die Anmeldung bei der Kammer selbst verantwortlich. Pflegende, die in Rheinland-Pfalz ihren Arbeitsplatz haben, sind Mitglied in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Die Mitglieder der Landespflegekammer werden gemäߧ 111 Absatz 5 Satz 1 Heilberufsgesetz (HeilBG) ermittelt und durch die Pflegekammer registriert. Details hierzu finden Sie in der Meldeordnung. Der einfachste Weg ist es, sich direkt bei Ihrer Pflegekammer zu melden und registrieren zu lassen.

 

Sie unterbrechen vorübergehend Ihre Berufstätigkeit (z. B. aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder längerer Krankheit)?
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> Wir beraten Sie gerne

FREIWILLIGE MITGLIEDSCHAFT

Neben der verpflichtenden Kammermitgliedschaft besteht auch die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft für: Pflegefachpersonen, die ihren Beruf jedoch nicht (mehr) ausüben oder nicht mehr in Rheinland-Pfalz tätig sind Qualifizierte Hilfskräfte mit einer Berufszulassung in Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe Pflegeauszubildende (der 3-jährigen Ausbildung) Freiwillige Mitglieder unterliegen nicht dem Kammerrecht. Aber sie haben weiterhin die Möglichkeit Informations- und Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen und ein Zeichen für die Verkammerung des Pflegeberufs zu setzen.

MITGLIEDSCHAFT FÜR HELFERBERUFE

Berufsangehörige, die über eine Berufszulassung im pflegerischen Bereich z.B. in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe verfügen, können freiwilliges Mitglied werden.

MITGLIEDSCHAFT FÜR PFLEGEBERUFE

Alle Angehörigen der drei Pflegeberufe, die früher in Rheinland-Pfalz tätig waren sowie Schüler, die in Rheinland-Pfalz in der Pflegeausbildung sind, können freiwilliges Mitglied in der Pflegekammer RLP werden.

Schritt für Schritt zur Mitgliedschaft

Meldebogen ausfüllen und unterschreiben (gültig nur mit eigenhändiger Unterschrift)

Beitragsbogen ausfüllen

Berufsurkunde kopieren und beglaubigen lassen

Senden Sie den unterschrieben Meldebogen und die beglaubigte Kopie Ihrer Berufsurkunde an: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz | Große Bleiche 14-16 | 55116 Mainz

Ihre Berufserlaubnis können Sie bei den zuständigen Behörden amtlich beglaubigen lassen. Die Beglaubigung des Dokumentes ist von großer Relevanz, da die Landespflegekammer für Ihre Mitglieder als Interessenwahrer und Qualitätsgarant dient.

Öffentliche Stellen zur Beglaubigung der Berufserlaubnis

  • Gemeindeverwaltungen
  • Landkreise
  • Untere Verwaltungsbehörden, z. B.
  • Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher
  • Stadtverwaltungen (Rathaus)
  • Kreisverwaltungen
  • Gerichte
  • Notare
  • Die 81 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Landespflegekammer

Oder kommen Sie einfach vorbei! Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind berechtigt die Kopien zur Vorlage in der Landespflegekammer zu bestätigen. 

Sie möchten sich schnell und unkompliziert bei der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz als Mitglied registrieren? Unser Online-Formular bietet eine einfache Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei uns zu beantragen. Das Ausfüllen dauert etwa 5 Minuten.

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