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Ausbildung

Seit dem Jahr 2020 ist die Ausbildung in der Pflege generalistisch organisiert und entspricht damit der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Pflegende mit dem Abschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ können somit ohne aufwendige Anerkennungsverfahren in sämtlichen EU-Ländern arbeiten. Zudem vereint die Generalistik die drei Ausbildungen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege, was den Absolvent:innen ein breiteres Arbeitsspektrum ermöglicht.

In den beiden ersten Ausbildungsjahren werden allgemeine pflegefachliche und bezugswissenschaftliche Ausbildungsinhalte vermittelt. Die Ausbildung wird mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau, -mann oder -person“ beendet. Dieser Abschluss befähigt die Auszubildenden, Menschen aller Altersstufen zu pflegen. Alternativ besteht im letzten Ausbildungsjahr die Möglichkeit einer Vertiefung in den Bereichen pädiatrische Pflege und stationärer bzw. ambulanter Langzeitpflege.

Zuständig für die Umsetzung der Pflegeausbildung in Rheinland-Pfalz ist das Bildungs-, das Gesundheits-, sowie das Wissenschaftsministerium. Die Federführung liegt im Bildungsministerium. Dazu gehören die Schulaufsichtsbehörden. Aufgabe der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist es beratend zu agieren, Fragen zur Generalistik zu beantworten und sich auf politischer Ebene für die zukünftigen Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner einzusetzen.

Um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu ermöglichen, sind nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufegesetz alle Praxisanleitenden verpflichtet sich einmal im Jahr für mindestens 24 Stunden fortzubilden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Bereich Fortbildung.

Angebote der Landespflegekammer für Pflegeschulen und Auszubildende in der Pflege

Die Berufsordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, greift in der vorangestellten Deklaration der rheinland-pfälzischen Pflegefachpersonen das berufliche Selbstverständnis als elementaren Bestandteil auf.  
Einmal jährlich haben Pflegefachpersonen die Möglichkeit das Feierliche Versprechen der Berufsordnung (Link zur Berufsordnung) auf dem Pflegetag Rheinland-Pfalz in feierlichem Rahmen abzulegen. Gleichwohl können Einrichtungen und Pflegefachpersonen in ihrem Team das Ablegen des feierlichen Versprechens auch eigenständig in Ihrem Arbeitsumfeld organisieren. Pflegeschulen und Hochschulen haben die Möglichkeit den Abschluss der beruflichen oder hochschulischen Pflegeausbildung als Anlass zu nutzen, um das Ablegen des feierlichen Versprechens vor Ort eigenhändig zu organisieren und in Form einer Urkunde an die Absolvierenden auszuhändigen. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an: info@pflegekammer-rlp.de 

Die Landespflegekammer bietet Informationsveranstaltungen zur Pflegekammer für Auszubildende und Studierende an. Wenn Sie eine solche Veranstaltung im Rahmen Ihres Unterrichts organisieren möchten, sprechen Sie uns gerne an unter: pflegeberufsentwicklung@pflegekammer-rlp.de 

FAQs zur Pflegeausbildung

Das Beratungsteam Pflegeausbildung ist ein Serviceangebot des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und berät Menschen die sich für eine Ausbildung interessieren. https://www.pflegeausbildung.net/beratung-und-information/beratungsteam-pflegeausbildung/Rheinland-Pfalz.html

 

Unter folgenden Links finden Sie zudem weitere Informationen zur Ausbildung in der Pflege.

https://pflegefachkraft.rlp.de/de/generalistische-pflegeausbildung/

https://mastd.rlp.de/themen/pflege/ausbildung-in-der-pflege/generalistische-pflegeausbildung

Eine Zweitschrift Ihrer Berufsurkunde müssen Sie bei der Behörde beantragen, die diese auch ausgestellt hat – d.h. in dem Bundesland, in dem Sie auch Ihre Ausbildung absolviert haben.

In Rheinland-Pfalz ist für die Berufsurkunden „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in“,  „Gesundheits- und Krankenpfleger:in“ sowie „Pflegefachfrau, -mann, -person“ die zuständige Behörde das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/gesundheitsfachberufe/ und für Urkunden mit der Berufsbezeichnung „Altenpfleger:in“ die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion https://addinter.service24.rlp.de/cgi-bin-inter/schulen1.mbr/auswahl zuständig.

Die Zweitschrift des Abschlusszeugnisses kann bei der entsprechenden Pflegefachschule bzw. Weiterbildungsstätte, an welcher die Ausbildung/Weiterbildung absolviert wurde, beantragt werden.