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Fachsprachprüfung

INFO

Sie haben im Ausland ihre Qualifikation als Pflegekraft erworben, möchten nun in Rheinland-Pfalz tätig werden und benötigen die Berufszulassung zur Pflegefachperson? Deutsch ist nicht Ihre Erstsprache?  Dann müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Die Fachsprachprüfung B2 Pflege gilt als Nachweis.

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz bietet seit 2024 die Fachsprachprüfung „Deutsch B2 Pflege Fachsprachprüfung Rheinland-Pfalz“ für internationale Pflegefachpersonen an. Die Fachsprachprüfung bildet nicht nur die Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 ab, sondern dient zudem als Nachweis über die Fähigkeit zur fachlichen Verständigung im Pflegeberuf.

Die Fachsprachprüfung besteht aus zwei mündlichen und einer schriftlichen Prüfung, welche die realen sprachlichen Anforderungen im täglichen Pflegesetting abbilden sollen. In den mündlichen Prüfungen werden Gespräche zwischen der Pflegefachperson und einer zu pflegenden Person sowie einer/einem Vorgesetzte/n simuliert. Der schriftliche Teil bezieht sich auf das Schreiben eines Pflegeberichts.

 

Grundlage zur Implementierung der Fachsprachprüfung ist das 2019 von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossene „Eckpunktepapier zur Überprüfung der erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen“, welches dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen entspricht. In anderen akademischen Heilberufen sind Fachsprachprüfungen bereits seit vielen Jahren etabliert. Die Fachsprachprüfung in der Pflege zielt darauf ab, ein einheitliches Sprachniveau sicherzustellen, um auf die kommunikativen Herausforderungen des Pflegeberufes einzugehen.

FAQs zur Fachsprachprüfung

Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt digital über unsere . Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung von der zu prüfenden Person erfolgen muss.  Bevollmächtigte können den Antrag nicht stellen.

 

Für die Anmeldung benötigen Sie:

  • eine qualifizierte Eingangsbestätigung vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz oder einer anderen Anerkennungsbehörde in Deutschland, wenn Sie Ihre Ausbildung in der EU-bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum absolviert haben und
  • einen Feststellungsbescheid (Ausbildung in einem Drittstaat) vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz oder einer anderen Anerkennungsbehörde in Deutschland.

 

Liegen diese Unterlagen vor, können Sie den Antrag zur Prüfung stellen. Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung bitte digital mit einzureichen:

  • Lebenslauf, mit Ihrem beruflichen Werdegang
  • Kopie der qualifizierten Eingangsbestätigung/des Feststellungsbescheides (s.o.).
  • Kopie des Reisepasses/Ausweises/Identitätsnachweis mit Bild
  • Kontaktdaten: eine Mobilfunknummer und eine E-Mailadresse, unter der Sie kurzfristig erreichbar sind.

 

Bitte senden Sie die Unterlagen zusammen mit dem Antragsformular an folgende Emailadresse: fachsprachprüfung@pflegekammer-rlp.de

 

Das ist davon abhängig in welchem Land Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

 

Wenn Sie Ihre Ausbildung in deinem Mitgliedsstaat der EU- oder in einem Staat im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgeschlossen haben, dann erhalten Sie nachdem alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingegangen sind, eine „qualifizierte Eingangsbestätigung“. Damit können Sie sich dann sofort zur Fachsprachprüfung anmelden.

 

Sofern Sie in einem Drittstaat Ihre Ausbildung absolviert haben, erhalten sie von der zuständigen Behörde einen „Feststellungsbescheid“. Mit diesem können Sie sich zur Fachsprachprüfung anmelden.

Ein Sprachzertifikat (GER) ist nicht notwendig. Zur Teilnahme an der Fachsprachprüfung empfehlen wir Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2, um die Prüfung zu bestehen (siehe auch unter Wie kann ich mich vorbereiten?).

 

Nein,

  • wenn Sie ein B2-Sprachzertifikat  vom/von Goetheinstitut, telc, TestDaF, ÖSD, AFU GmbH oder eines anderen Mitgliedes der ALTE (Association of Language Testers in Europe) für die Sprache Deutsch über eine bestandene Prüfung über Ihre deutschen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens vorweisen können,  oder
  • wenn Sie eine landesrechtlich geregelte Fachsprachprüfung Pflege  bereits in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert haben

brauchen Sie keine Fachsprachprüfung abzulegen.

 

 

Prüfungsnachweise über entsprechende Deutschkenntnisse werden in der Regel nicht gefordert, wenn:  

  • Deutsch in Wort und Schrift fließend (z.B. als Muttersprache) beherrscht wird;  
  • der Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache vorliegt;
  • mindestens zehn Jahre eine allgemeinbildende deutschsprachige Schule besucht und dort einen Abschluss erworben wurde;  

 

Ja, Sie bekommen ein Fachwörterbuch mit wichtigen Begriffen zur Verfügung gestellt, welches Sie im schriftlichen Prüfungsteil nutzen dürfen.

Die Ergebnisse werden Ihnen per Post spätestens 10 Werktage nach Prüfungstermin mitgeteilt. Das Zertifikat Fachsprachprüfung B2-Pflege erhalten sie per Post.

Die Fachsprachprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Für die Wiederholung der Fachsprachprüfung gibt es keine Begrenzung. Das heißt also, dass die Fachsprachprüfung beliebig oft wiederholt werden kann.

Beim Bestehen der Fachsprachprüfung wird das Fachsprachzertifikat ausgestellt. Die Bezeichnung lautet „Deutsch B2 Pflege Fachsprachprüfung Rheinland-Pfalz“

  • Auf die Fachsprachprüfung B2 Pflege können Sie sich am besten vorbereiten, indem Sie das Sprechen mit Menschen mit Pflegebedarf und das Sprechen mit Kolleg:innen über Fallbeispiele oder Ihren beruflichen Alltag trainieren.
  • Wiederholen Sie häufig Fachbegriffe und berufsbezogene Ausdrücke aus Ihrem Berufsalltag.
  • Üben Sie Texte zur Planung und Dokumentation von Pflegeprozessen zu schreiben.
  • Im Internet können Sie sich zum Beispiel mündliche Prüfungen B2 als Video anschauen.
  • Eine Teilnahme an Deutsch- bzw. Vorbereitungskursen in Bezug auf Pflege ist nicht vorgeschrieben, kann aber unterstützen.  
  • Fachliteratur zur B2- Prüfung – Deutsch für Pflegeberufe

 

Ein Übungstest kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Eine Teilnahme an Deutsch- bzw. Vorbereitungskursen in Bezug auf Pflege ist nicht vorgeschrieben, kann aber unterstützen.

Die Prüfungsgebühr ist im Vorfeld der Prüfung zu überweisen. Nähere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.

Bitte beachten Sie: Erst nach Eingang der Prüfungsgebühr auf dem Konto der Landespflegekammer ist der Prüfungstermin verbindlich.

Am Tag der Prüfung müssen Sie sich durch Vorlage Ihres Ausweises/Reisepasses legitimieren! Bitte planen Sie für die Absolvierung aller Prüfungsteile mind. eine Zeitstunde plus Wartezeiten ein.

 

Ein pflegerisches Fachwörterbuch stellt die Landespflegekammer für den schriftlichen Prüfungsteil zur Verfügung.

 

Mobiltelefone/Smartphones und andere elektronische Kommunikationsmittel (Tablets, Smartwatches) sind nach dem Betreten der Prüfungsräume an der Anmeldung der Aufsichtsperson unaufgefordert für den Zeitraum der Prüfung auszuhändigen.

In der Geschäftsstelle der Landespflegekammer in Mainz. Auf Ihrer Anmeldebestätigung wird der Prüfungstag und Uhrzeit, sowie die genaue Adresse genannt.

Nein. In Rheinland-Pfalz werden zunächst nur Personen in der Anerkennung als Pflegefachpersonen bzw. als Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer oder Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer geprüft.

Ja, die Fachsprachprüfung Pflege ist auch in anderen Bundesländern gültig.

Nein, bei der Fachsprachprüfung B2-Pflege handelt es sich um eine Präsenzprüfung.

Für Fragen zur Fachsprachprüfung (bitte per E-Mail):

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Geschäftsbereich Bildung

Große Bleiche 14-16

55116 Mainz

E-Mail: fachsprachpruefung@pflegekammer-rlp.de 

 

Für Fragen zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation:

Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ism)

Beratung zur Anerkennung von Gesundheits- und Pflegeberufen

Heiliggrabgasse 6

55116 Mainz

Tel. 06131 3800838

anerkennung@ism-mainz.de

https://www.ism-beratungsstelle.de/