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Gutachterregister

Gutachten mit pflegefachlicher Expertise

Die Erstellung pflegefachlicher Gutachten ist ein weiterer Baustein in der Weiterentwicklung des Pflegeberufs und wirkt im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung. Pflegefachliche Gutachten dienen der Klärung defizitärer Pflegeerbringungen und begründen den aktuellem Stand pflegefachlichen Wissens mit. Behörden oder Privatpersonen (Gericht, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte) können sich dieser Fachexpertise zur Erstellung von Gutachten bedienen.

Gutachterregister

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Kontaktaufnahme

Nach Prüfung der Unterlagen zur Aufnahme in das Gutachterregister der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, erhalten die Antragstellenden eine Rückmeldung zur Antragsbewilligung. Für die Prüfung der Unterlagen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,- € erhoben.
Bitte senden Sie Ihren Antrag (handschriftlich unterzeichnet) und die Nachweise an:

Bei Nachfragen zum Thema Gutachterregister nutzen Sie gerne den Weg per Mail: gutachterregister@pflegekammer-rlp.de

Hintergrund

Die Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, die im Gutachterregister aufgeführt sind, haben sich für die Erstellung von Gutachten bereit erklärt.
Selbstverpflichtungserklärung Gutachterregister

Eine Anfrage zur Gutachtenerstellung kann die Landespflegekammer RLP durch Gerichte, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte oder Privatpersonen erreichen.

Je Gutachtenanfrage werden die Kontaktdaten der Gutachterinnen, die entsprechend ihrer Fachexpertise für diese Anfrage zutreffend sind, dem Auftraggeber des Gutachtens angezeigt.

Mit Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber des Gutachtens, obliegt das weitere Vorgehen, entsprechend der abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung, den Gutachterinnen und Gutachtern.

Ein weiterer Informations- oder Datenaustausch mit der Landespflegekammer RLP erfolgt nicht.

Quelle:
Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz §24 (4) Gutachter gemäß Berufsordnung LPflK RLP Berufsordnung §24 (3) Gutachterregister