Wahl zur Vertreterversammlung 2026
Mitbestimmen statt nur zusehen: Am 25. September 2026 sind die Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und ihr Parlament zu wählen. Für die Mitglieder ist dies die dritte Wahl seit Bestehen der Pflegekammer. Als Ausdruck der demokratischen Selbstverwaltung ist dieses Wahlrecht ein zentrales Instrument, um die Zukunft der Pflegeprofession in Rheinland-Pfalz mitzugestalten.
Informationen für Listenführungen
Listenführungen können für die Erfassung der Bewerbungen, der Bewerbererklärungen und der Unterstützerunterschriften die Wahl-Software nutzen.
Für die Einrichtung eines Accounts in der Wahl-Software – nur für Listenführungen – wenden Sie sich an: wahl@pflegekammer-rlp.de
Die Wahlsoftware übernimmt für Sie die Plausibilitäts- und Zulässigkeitsprüfungen. Die Wahl-Software zeigt Ihnen unter anderem unmittelbar an, ob eine Person als Bewerber:in aufgenommen werden kann, ob eine Person als Unterstützer:in zulässig ist und wie viele Unterstützer:innen Ihnen noch fehlen. Die Freigabe des Listenwahlvorschlags in der Wahl-Software genügt für eine fristwahrende Einreichung nicht. Die Nutzung der Wahl-Software unterstützt nur die Erstellung des Listenwahlvorschlags und ersetzt nicht dessen notwendige Einreichung im Original.
Für die erfolgreiche Einreichung benötigen Sie die vier Formblätter: 1) Deckblatt, 2) Bewerberlisten, 3) Bewerbererklärungen sowie 4) Unterstützerlisten.
Von den vier Formblättern müssen drei persönlich unterschrieben werden: Deckblatt, Bewerbererklärung und Unterstützerliste.
Mitgliedsnummern müssen auf den Formblättern genannt werden. Wenn die Mitgliedsnummern von Bewerber:innen oder Unterstützer:innen nicht bekannt sind, ist das kein Hinderungsgrund für die Unterschrift.
Die Mitgliedsnummer kann wie folgt recherchiert werden:
- Die Mitgliedsnummer steht auf dem Adressaufkleber des Pflegekammer-Magazins zwischen zwei Sternchen: *1234567*
- Die Mitgliedsnummer steht auf dem Beitragsbescheid und weiteren Schreiben der Landespflegekammer
- Listenführungen können die Mitgliedsnummer in der Wahl-Software recherchieren
- Die Geschäftsstelle steht Ihnen bei der Recherche unbekannter Mitgliedsnummern ebenso unterstützend zur Seite: wahl@pflegekammer-rlp.de
Alle ausgefüllten Formblätter müssen im Original, per Post oder persönlich, innerhalb der Frist (bis Freitag, 05.06.2026, 17:00 Uhr) beim Wahlausschuss (Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Große Bleiche 14-16, 55116 Mainz) eingereicht werden.
Die technische, programmgestützte Freigabe des Wahlvorschlages im Programm WAHLPLUS genügt für eine fristwahrende Einreichung nicht.
Eine Freigabe im Programm WAHLPLUS unterstützt nur die Erstellung des Wahlvorschlages und ersetzt nicht dessen notwendige Einreichung im Original.
Wahlbekanntmachung gemäß § 7 Wahlordnung
Wahl zur Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz 2026
- Die Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat als Wahltag (§ 2 Abs. 2 WahlO) den 25.09.2026 festgelegt.
- Wahlberechtigt und wählbar ist jede/jeder, deren/dessen Registrierung als Mitglied der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz bis zum Ende der digitalen Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses (§ 8 Abs. 1 WahlO), mithin bis zum 19.06.2026, von der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz vorgenommen worden ist.
- Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 08.06.2026 bis 19.06.2026, außer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen, zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (Montags bis Freitags 9:00 bis 17:00 Uhr), Große Bleiche 14–16, 55116 Mainz, zur digitalen Einsichtnahme durch die Mitglieder aus.
Jede/r Stimmberechtigte hat das Recht, während der Einsichtnahmefrist Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner/ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.
- Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses können nur während der Auslegungszeit beim Wahlausschuss, Große Bleiche 14–16, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Der Einspruch ist zu begründen. Die erforderlichen Beweismittel sind beizufügen.
- In die Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz werden 81 wahlberechtigte Kammermitglieder gewählt (§ 3 Abs. 2 WahlO). Nur beim Wahlausschuss (Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Große Bleiche 14-16, 55116 Mainz) fristgerecht bis spätestens zum 05.06.2026 sowie formgerecht im Original (Papierform) eingereichte Listenwahlvorschläge können berücksichtigt werden.
Es kann nur gewählt werden, wer auf einem ordnungsgemäßen Listenwahlvorschlag benannt ist (§ 11 WahlO).
Jeder Listenwahlvorschlag muss von mindestens 150 Wahlberechtigten unterstützt werden (Unterstützerliste). Jede/jeder Wahlberechtigte kann nur auf einem Listenwahlvorschlag benannt werden und nur einen Listenwahlvorschlag unterzeichnen.
Für die Einreichung der Listenwahlvorschläge (Listenwahlvorschlag mit Unterstützerliste und Bewerbererklärungen) sind ausschließlich die mit dieser Wahlbekanntmachung freigegebenen Formblätter zu verwenden. Die Wahl erfolgt schriftlich (Briefwahl) und in elektronischer Form (elektronische Wahl/Onlinewahl). Die Stimmabgabe ist nur einmal – entweder per Briefwahl oder in elektronischer Form – zulässig. Die Versendung der Stimmzettel sowie der sonstigen Wahlunterlagen erfolgt in der Zeit vom 04.09.2026 bis zum 07.09.2026. Stimmzettel und per elektronischer Wahl abgegebene Stimmen, die nach Ablauf des Wahltages (25.09.2026 nach 15.00 Uhr) beim Wahlausschuss eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
- Das vorläufige Wahlergebnis wird spätestens am 05.10.2026 festgestellt.
- Zu Mitgliedern des Wahlausschusses sind durch die Vertreterversammlung am 24.02.2026 nachfolgend benannte Personen bestellt worden:
Wahlleiter: Dr. Bernd Wittkowski
Stellv. Wahlleiter: Prof. Dr. Josef Ruthig
Mitglieder: Anna Katharina Rau, Prof.in Dr. Renate Stemmer, Ute Lindner, Monika Schneider
Stellv. Mitglieder: Indra Küstermann, Prof.in Dr. Sandra Bensch, Urzula Aleksy, Jörg Mogendorf
Sitz des Wahlausschusses: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Große Bleiche 14–16, 55116 Mainz. - Die Sitzungen des Wahlausschusses sollen am 05.03.2026, am 10.06.2026, am 24.06.2026 sowie am 29.09.2026 mit etwaiger Fortführung am 30.09.2026 jeweils in der Geschäftsstelle der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Große Bleiche 14–16, 55116 Mainz oder als Videokonferenz stattfinden – der finale Sitzungsort wird mit der Tagesordnung bekanntgegeben.
- Die Wahlordnung, der Zugang zur Wahlsoftware für Listenführende in Verbindung mit den Formblättern für die Listenbildung sowie weitere Informationen zur Wahl können über die Homepage der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (Rubrik Wahl) abgerufen werden.
Mainz, den 16.03.2026
Der Wahlausschuss der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Richter a.D. Dr. Bernd Wittkowski
Wahlleiter
Wahlausschuss
Die Wahl der Vertreterversammlung wird vom Wahlausschuss der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz begleitet, der für einen ordnungsgemäßen Ablauf sorgt.
Und so erreichen Sie den Wahlausschuss:
Vorsitzender: Dr. Bernd Wittkowski,
stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Josef Ruthing
E-Mail: wahl@pflegekammer-rlp.de
Downloads zur Wahl
Für die Einreichung eines Listenwahlvorschlags sind die folgenden vier Formblätter notwendig: 1) das Deckblatt, 2) die Bewerber(innen)liste, 3) die Bewerbererklärung für jede:n Bewerber:innen sowie 4) die Unterstützerunterschriftenliste.
Alle Formblätter sind vollständig auszufüllen und fristgerecht im Original beim Wahlausschuss (Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Große Bleiche 14-16, 55116 Mainz) bis Freitag, 5. Juni, 17:00 Uhr einzureichen.
Für jeden Listenwahlvorschlag werden mindestens 150 Unterstützungsunterschriften benötigt; jede wahlberechtigte Person kann dabei nur eine Unterstützerunterschriftenliste unterzeichnen. Bewerber:innen können ihre eigene Liste als Unterstützer:in unterschreiben – auch hier gilt, sie können nur diese eine Liste unterstützen, keine weitere.
Die Bewerbererklärungen und die Unterstützerunterschriften müssen jeweils persönlich unterschrieben werden.
Die Nutzung der Wahlsoftware wird ausdrücklich empfohlen, weil sie die Erfassung der Unterlagen erleichtert und unmittelbar Hinweise zur Plausibilität und Zulässigkeit von Kandidaturen und Unterstützungen gibt. Maßgeblich für die Fristwahrung bleibt jedoch stets der rechtzeitige Eingang der Originalunterlagen in der Geschäftsstelle.
FAQ zur Wahl der Vertreterversammlung
Grundsätzliches zur Wahl
Was wird am 25.09.2026 gewählt?
Gewählt wird die Vertreterversammlung als oberstes Organ der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Die Vertreterversammlung besteht aus 81 gewählten Kammermitgliedern.
Wer ist wahlberechtigt (und wählbar)?
Wahlberechtigt und wählbar sind grundsätzlich alle Berufsangehörigen, die Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz sind und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Gibt es nur einen Wahlbezirk?
Ja. Der Wahlbezirk ist das gesamte Land Rheinland-Pfalz.
Wie wird gewählt: Briefwahl, Onlinewahl – oder beides?
Die Wahl ist eine Hybridwahl. Sie können entweder per Briefwahl oder elektronisch (Onlinewahl) abstimmen. Eine Stimmabgabe ist nur einmal zulässig.
Wähle ich Personen oder Listen? Wie viele Stimmen habe ich?
Es handelt sich um eine Listenwahl. Sie geben eine Stimme für eine Liste ab (ein Kreuz).
Wählerverzeichnis, Einsichtname, Einspruch
Bis wann muss ich Mitglied sein, um wählen zu dürfen?
Bis 19.06.2026. Maßgeblich ist die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Das Wählerverzeichnis wird am 112. Tag vor dem Wahltag erstellt. Neu hinzukommende wahlberechtigte Mitglieder werden bis zum Ende der Einsichtnahmefrist berücksichtigt (bis 19.06.2026).
Wann und wo kann ich das Wählerverzeichnis einsehen?
08.06.2026 bis 19.06.2026. Das Wählerverzeichnis ist vom 109. bis zum 98. Tag vor dem Wahltag in der Geschäftsstelle zur digitalen Einsichtnahme während der Öffnungszeiten einsehbar. Ort und Zeiten werden in der Wahlbekanntmachung veröffentlicht.
Warum ist das Wählerverzeichnis nicht online öffentlich abrufbar?
Aus Datenschutzgründen erfolgt die Einsicht in der Geschäftsstelle.
Darf ich auch Daten anderer Personen im Wählerverzeichnis prüfen?
– Eigene Daten: ja (Richtigkeit/Vollständigkeit).
– Daten anderer Personen: nur, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, die auf Unrichtigkeit/Unvollständigkeit hindeuten; darüber entscheidet der Wahlausschuss.
Kann ich Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen?
Ja. Einsprüche gegen Richtigkeit/Vollständigkeit sind nur während der Einsichtnahmefrist möglich (schriftlich oder zur Niederschrift). Der Wahlausschuss entscheidet innerhalb von zehn Tagen nach Ende der Einsichtnahmefrist.
Kann ich mein Einsichtsrecht „delegieren“ (z. B. an eine andere Person)?
Die Wahlordnung regelt die Einsichtnahme als Recht der Stimmberechtigten und setzt für die Einsicht in fremde Daten eine eigene Glaubhaftmachung voraus.
Kandidatur und Listen
Wie kann ich kandidieren?
Bei der Kammerwahl kandidieren Sie über eine Liste (Listenwahlvorschlag). Kandidierende geben eine Kandidatur-/Bewerbererklärung ab. Alle notwendigen Formblätter werden in der Regel durch eine:n Listenführer:in verwaltet.
Bis wann müssen Listenwahlvorschläge eingereicht werden?
Bis 05.06.2026. Fristwahrend ist der rechtzeitige Eingang der Papier-Originalunterlagen in der Geschäftsstelle.
Gibt es Formblätter?
Ja. Für die Einreichung sind ausschließlich die mit der Wahlbekanntmachung freigegebenen Formblätter zu verwenden.
Wie viele Unterstützerunterschriften braucht eine Liste?
Jeder Listenwahlvorschlag muss von mindestens 150 Wahlberechtigten unterstützt werden. Jede wahlberechtigte Person darf nur eine Liste unterstützen.
Wer darf eine Liste unterstützen?
Unterstützen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Verbessern mehr als 150 Unterstützer die Wahlchancen?
Nein. Die 150 Unterstützungen sind eine Zulassungsvoraussetzung, keine „Zusatzstimmen“.
Wie reiche ich Listen mit allen notwendigen Formblättern ein – geht das digital?
Die Listen werden in der Regel durch die Listenführung in einem webbasierten System und/oder in Papierform erfasst. Die Nutzung des webbasierten Systems ermöglicht einen automatisierten Abgleich zwischen den durch die Listenführung eingetragenen Kandidierenden und Unterstützenden mit dem Wählerverzeichnis. Maßgeblich für die erfolgreiche Einreichung der Liste bleibt die fristgerechte postalische Übermittlung oder die persönliche Einreichung der Formblätter in der Geschäftsstelle der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz bis spätestens 05.06.2026, 17:00 Uhr. Eine frühere Abgabe wird dringend empfohlen, um etwaige Mängel an den Listen durch die Listenführung noch vor Fristende beheben zu können.
Wie heißt eine Liste – gibt es Vorgaben?
In der Regel wird eine Kurzbezeichnung (Listenname) angegeben; dafür gelten Vorgaben (z. B. maximale Zeichenlänge) entsprechend den Formblättern/Wahlbekanntmachungen.
Wer entscheidet über die Zulassung der Listen?
Über die Zulassung entscheidet der Wahlausschuss nach Fristablauf. Nicht form- oder fristgerechte Vorschläge werden zurückgewiesen; behebbaren Mängeln wird nach Maßgabe der Wahlordnung nachgegangen.
Wahlunterlagen und Stimmabgabe
Wann werden die Wahlunterlagen versendet?
04.09.2026 bis 07.09.2026.
Was ist in den Wahlunterlagen enthalten?
Typischerweise u. a. Stimmzettel, Wahlausweis, Wahlumschlag, Rücksendeumschlag, Merkblatt sowie eine Übersicht der Listen und Bewerberinnen/Bewerber.
Wie funktioniert die Onlinewahl?
Mit den Wahlunterlagen erhalten Sie eine Benutzungsanleitung und vertrauliche Zugangsdaten für das Wahlportal. Sie geben Ihre Stimme über einen elektronischen Stimmzettel ab.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Sie setzen ein Kreuz bei der gewünschten Liste, legen den Stimmzettel in den Wahlumschlag, unterschreiben den Wahlausweis und senden alles im Rücksendeumschlag zurück. Der Rücksendeumschlag muss am Wahltag (25.09.2025) bis 15:00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Was passiert, wenn jemand online UND per Brief wählt?
Es wird sichergestellt, dass das Stimmrecht nicht mehrfach ausgeübt werden kann. Wenn bereits eine elektronische Stimmabgabe vorliegt, wird die Briefstimme ausgeschlossen; wenn zuerst die Briefwahl geprüft wird, wird anschließend die Onlinewahlmöglichkeit gesperrt.
Wann ist die Stimmabgabe „zu spät“?
Stimmen, die nach Ablauf des Wahltags eingehen, werden nicht berücksichtigt. Für die Stimmabgabe gilt ausdrücklich der Eingang bis 15:00 Uhr am Wahltag 25.09.2026.
Wann ist eine Stimme ungültig?
Beispiele: kein eindeutiger Wählerwille, Stimmzettel nicht gekennzeichnet, unzulässige Zusätze, fehlender Wahlausweis, verspäteter Eingang.
Auszählung und Ergebnis
Wie werden die Sitze verteilt?
Die Sitzverteilung auf die Listen erfolgt nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren.
Wann wird das Wahlergebnis bekannt gegeben?
Spätestens bis 05.10.2026 wird das vorläufige Wahlergebnis durch den Wahlausschuss bekanntgegeben.
Müssen Gewählte die Wahl annehmen?
Gewählte werden benachrichtigt und sollen binnen zehn Tagen erklären, ob sie annehmen. Ohne Rückmeldung gilt die Wahl als angenommen. Aus den Rückmeldungen ergibt sich das endgültige Wahlergebnis.
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Wahlausschuss
Vorsitzender: Dr. Bernd Wittkowski, stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Josef Ruthing