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Bitte beachten Sie den Hinweis.

Mitgliedsbeitrag

Alle Heilberufskammern finanzieren die Wahrnehmung ihrer per Gesetz übertragenen Aufgaben über Mitgliedsbeiträge. 

 

Der Kammerbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird anhand von Beitragsklassen einkommensbezogen erhoben.  

Grundlage der Beitragsbemessung sind die Einnahmen aus jeder Tätigkeit eines Kammermitglieds, bei der pflegerisches Fachwissen angewandt wird. Das Bemessungsjahr ist in der Regel das vorletzte Jahr vor dem Beitragsjahr. Wenn Sie im vorletzten Jahr keine Einnahmen aus pflegerischer Tätigkeit erzielt haben, ist die Grundlage das letzte Jahr vor dem Beitragsjahr. 

 

Sind Sie Berufseinsteiger oder haben Sie aus anderen Gründen weder im vorletzten oder im letzten Jahr Einnahmen aus pflegerischer Tätigkeit erzielt, werden für das laufende Beitragsjahr in die dritte Beitragsklasse eingeordnet. 

Beitragszuordnung (bei nichtselbständiger Tätigkeit):

  • Jahreseinkommen aus dem vorletzten Jahr ermitteln z.B. aus dem Einkommenssteuerbescheid (wenn im vorletzten Jahr kein Einkommen aus pflegerischer Tätigkeit, dann das Jahreseinkommen aus dem letzten Jahr ermitteln)
  • Werbungskosten abziehen
  • Betrag dividieren durch Anzahl der Monate, in denen sie im betreffenden Jahr pflegerisch tätig waren (waren sie das ganze Jahr über tätig durch 12, waren sie nur ein halbes Jahr tätig durch 6 usw.)
  • Ordnen Sie sich der entsprechenden Beitragsklasse zu auf ihrem Beitragsbogen zu:
Beitragsklasse
Monatliches durchschnittliches Bruttoeinkommen aus pflegerischer Tätigkeit
Beitrag bei jährlicher Zahlungsweise
Beitragsraten bei halbjährlicher Zahlungsweise
Beitragsraten bei vierteljährlicher Zahlungsweise
1
unter 500,– €
30,– €
15,– €
7,50 €
2
500,– € bis unter 1.000,– €
54,– €
27,– €
13,50 €
3
1.000,– € bis unter 1.500,– €
84,– €
42,– €
21,– €
4
1.500,– € bis unter 2.500,– €
102,– €
51,– €
25,50 €
5
2.500,– € bis unter 4.500,– €
117,60 €
58,80 €
29,40 €
6
4.500,– € bis unter 5.500,– €
204,– €
102,– €
51,– €
7
ab 5.500,– €
300,– €
150,– €
75,– €
  • Zahlungsweise und SEPA-Mandat angeben
  • Senden an: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz | Große Bleiche 14-16 | 55116 Mainz

 

Bei Neuanmeldung senden Sie uns gerne den Beitragsbogen gemeinsam mit Ihren Meldeunterlagen >> Zur Registrierung

Prüfen Sie einmal jährlich, ob sich Änderungen aus ihrem Beitrag für das je kommende Jahr ergeben. Wenn sich Änderungen ergeben, füllen Sie den Beitragsbogen wie oben angegeben aus und senden ihn an die Geschäftsstelle.