Mitgliedsbeitrag

Alle Heilberufskammern finanzieren die Wahrnehmung ihrer per Gesetz übertragenen Aufgaben über Mitgliedsbeiträge. 

 

Der Kammerbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird anhand von Beitragsklassen einkommensbezogen erhoben.  

Grundlage der Beitragsbemessung sind die Einnahmen aus jeder Tätigkeit eines Kammermitglieds, bei der pflegerisches Fachwissen angewandt wird. Das Bemessungsjahr ist in der Regel das vorletzte Jahr vor dem Beitragsjahr. Wenn Sie im vorletzten Jahr keine Einnahmen aus pflegerischer Tätigkeit erzielt haben, ist die Grundlage das letzte Jahr vor dem Beitragsjahr. 

 

Sind Sie Berufseinsteiger oder haben Sie aus anderen Gründen weder im vorletzten oder im letzten Jahr Einnahmen aus pflegerischer Tätigkeit erzielt, werden für das laufende Beitragsjahr in die dritte Beitragsklasse eingeordnet. 

Beitragszuordnung (bei nichtselbständiger Tätigkeit):

  • Jahreseinkommen aus dem vorletzten Jahr ermitteln z.B. aus dem Einkommenssteuerbescheid (wenn im vorletzten Jahr kein Einkommen aus pflegerischer Tätigkeit, dann das Jahreseinkommen aus dem letzten Jahr ermitteln)
  • Werbungskosten abziehen
  • Betrag dividieren durch Anzahl der Monate, in denen sie im betreffenden Jahr pflegerisch tätig waren (waren sie das ganze Jahr über tätig durch 12, waren sie nur ein halbes Jahr tätig durch 6 usw.)
Beitragsklasse
Monatliches durchschnittliches Bruttoeinkommen aus pflegerischer Tätigkeit (zu ermitteln gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 BeitrO)
Beitrag bei jährlicher Zahlungsweise
Beitragsraten bei halbjährlicher Zahlungsweise
Beitragsraten bei vierteljährlicher Zahlungsweise
1
unter 500,– €
35,– €
17,50 €
8,75 €
2
500,– € bis unter 1.000,– €
64,– €
32,– €
16,– €
3
1.000,– € bis unter 1.500,– €
99,– €
49,50 €
24,75 €
4
1.500,– € bis unter 2.500,– €
120,– €
60,– €
30,– €
5
2.500,– € bis unter 4.500,– €
139,– €
69,50 €
34,75 €
6
4.500,– € bis unter 5.500,– €
240,– €
120,– €
60,– €
7
ab 5.500,– €
354,– €
177,– €
88,50 €
  • Zahlungsweise und SEPA-Mandat angeben
  • Senden an: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz | Große Bleiche 14-16 | 55116 Mainz

 

Bei Neuanmeldung senden Sie uns gerne den Beitragsbogen gemeinsam mit Ihren Meldeunterlagen >> Zur Registrierung

Prüfen Sie einmal jährlich, ob sich Änderungen aus ihrem Beitrag für das je kommende Jahr ergeben. Wenn sich Änderungen ergeben, füllen Sie den Beitragsbogen wie oben angegeben aus und senden ihn an die Geschäftsstelle.

Beitragserhöhung 2024: Warum gab es eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge?

Erste Anpassung seit acht Jahren

 

Kosten für Strom, Gas und Gehälter erhöhen sich laufend. Dies kann nun nicht mehr folgenlos für die Kammerbeiträge bleiben. Die Mitgliederversammlung hat jetzt seit Beginn der Kammer eine erste Beitragsanpassung beschlossen. Ein Interview mit Raphaël Baumann, Vorsitzender und Sprecher des Finanzausschusses, erklärt, warum und wie die Beiträge steigen.

 

Herr Baumann, Sie sind seit Beginn der Landespflegekammer Vorsitzender und Sprecher des Finanzausschusses und haben Diskussionen um Leistungen der Kammer und Beitragsnotwendigkeiten in jedweder Couleur miterlebt. Die Beitragshöhe konnte bislang gehalten werden. Nun ist eine erste Anpassung unumgänglich. Warum?

 

Sie sagen es, wir haben seit Beginn der Landespflegekammer im Jahr 2016 die Beiträge bislang stabil gehalten und nicht anpassen müssen. Im Gegensatz zu vielen anderen Organisationen, Verbänden oder auch Versicherern konnten wir bislang mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln wirtschaften. Die jüngsten Tariferhöhungen, gepaart mit der allgemeinen Teuerung von Dienstleistungen, Energie und Material sowie der Inflation haben uns jetzt keine andere Wahl gelassen. Die Pflegekammer muss alle ihre Aufgaben, die im Heilberufegesetz definiert sind, erfüllen. Um unseren Mitgliedern auch weiterhin das vollumfängliche Leistungsspektrum, zu dem beispielsweise auch Beratungsleistungen oder dieses Magazin gehört, anbieten zu können, war dieser Schritt unumgänglich.

 

Die Beitragsanpassung beträgt durchschnittlich 18 Prozent. Das hört sich erst einmal viel an. Warum ist sie so hoch?

 

Die Höhe der Inflationsrate ist laut Verbraucherpreisindex im Zeitraum 2016 bis heute um 23,8 Prozent gestiegen. Wie bereits geschildert, müssen wir als Kammer allein aus diesem Grund mehr Geld für Waren, beispielsweise für Papier und Briefporto, aber auch für andere Dienstleistungen und Energie zahlen. Zudem werden fortlaufend die Gehälter für Mitarbeitende der Geschäftsstelle dem Tarif entsprechend angepasst. Bereits 2023 und 2024 gab es zwei Erhöhungen über alle Tabellenentgeltstufen. Als Vergleich: Das Lohnsteigerungsniveau in der Altenpflege hat auch dank des Tariftreuegesetzes allein in den vergangenen zwölf Monaten Gehaltsanstiege von 8,8 Prozent bewirkt, das Lohnniveau für Pflegefachpersonen ist – zum Glück – heute deutlich höher als 2016. Die Mitarbeitenden der Kammer haben ein Anrecht, für ihre Arbeit fair entlohnt zu werden. Das macht sich jedoch dann auch im Haushalt bemerkbar. Sie sehen, die Inflation sowie die Kosten für Gehalt, Strom, Gas und vieles mehr sind in den vergangenen Jahren weit über die 18 Prozent gestiegen, um die wir jetzt die Kammerbeiträge anheben. 18 Prozent hören sich dennoch viel an, da gebe ich Ihnen recht. Dennoch muss man sich die Verteilung über die Beitragsklassen ansehen und dann schauen, wie es sich auswirkt. So kann man erkennen, dass die meisten Beitragszahler in den Klassen 3, 4 und 5 eingestuft sind. Für sie hält sich die monatliche Anpassung in Grenzen.

 

Da kommen wir gleich zum nächsten Thema. Wie hoch wird denn die Anpassung ausfallen?

 

De facto fällt die Anpassung im Einzelnen gering aus. Bei der Beitragsklasse 5, das heißt denjenigen, die unter 4.500 Euro brutto im Monat verdienen, steigt der Beitrag beispielsweise ab kommendem Jahr monatlich um 1,78 Euro. Die Auswirkungen auf alle Beitragsklassen können Sie der beigestellten Tabelle entnehmen.

 

Das ist in der Tat überschaubar. Beiträge für andere Kammern sind in der Regel höher. Dennoch gibt es immer wieder Gegenwind.

 

Sie sagen es, Beiträge zu anderen Kammern oder auch Berufsverbänden sind höher. Laut Verdi-Satzung beträgt der Mitgliedsbeitrag zum Beispiel dort ein Prozent vom monatlichen Bruttoverdienst. Bei 3.500 Euro brutto im Monat wären das also 35 Euro. Da mutet der Kammerbeitrag von 11,58 Euro monatlich in der entsprechenden Beitragsklasse vergleichsweise moderat an, finde ich. Ich rate jedem Kammermitglied zudem, den Beitrag steuerlich geltend zu machen; dieser ist nämlich über die Einkommensteuererklärung absetzbar. Darüber hinaus ist diese Anpassung nach ausführlichen Beratungen und Sitzungen in die Vertreterversammlung gegangen. Dort haben alle Vertreterinnen und Vertreter in insgesamt drei Lesungen die Möglichkeit, diese noch einmal nachzuvollziehen, zu diskutieren und auch detailliert Nachfragen zu stellen. Transparenz war und ist uns wichtig. Gerade, weil es zu Beginn Schwierigkeiten bei der Beitragsberechnung gegeben hat.

 

Sie haben die Schwierigkeiten zu Beginn angesprochen. Hier kam massiver Widerstand gerade aus den Reihen der Kammergegner. Was halten Sie dagegen?

 

Die Schwierigkeiten wurden bereinigt. Gegner von Mitgliedsbeiträgen und allgemeine Kammerkritiker können die Augen nicht vor der Inflation und der allgemeinen Teuerung verschließen. Es ist kein Geheimnis, dass auch in der Vertreterversammlung der Landespflegekammer nicht nur Kammerbefürworter sitzen. Dies ist in einer funktionierenden Demokratie auch gut so. Diese engagierten Kolleginnen und Kollegen sind in den Gremien bereits an der Diskussion im Vorfeld beteiligt. Die Vertreterversammlung hat am 22. November 2024 mit großer Mehrheit den Haushalt 2025 und die Beitragsanpassung beschlossen. Ich kann nur immer wieder darauf hinweisen, was die Pflegekammer in der Vergangenheit für Erfolge erzielt hat, wie zum Beispiel den Erlass einer Berufsordnung, einer Weiterbildungsordnung und jüngst einer Fortbildungsordnung. Politische Vertretung gibt es nicht zum Nulltarif. Wir bemühen uns jedoch, die Kosten für die Mitglieder so niedrig wie möglich zu halten und auch der Beitragsgerechtigkeit Rechnung zu tragen. 

 

Das Interview führte Alexandra Heeser und ist auch in Ausgabe 38 des Kammermagazins (S. 30-32) zu finden.

Jetzt einloggen