Schlichtungsausschuss
Wenn es Konflikte gibt
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz errichtet einen Schlichtungsausschuss (gem. § 7 HeilBG) um Streitigkeiten die sich aus der Berufsausübung von Kammermitgliedern oder den bei ihnen Beschäftigten oder Dritten ergeben, beizulegen. Oberstes Gebot sind außergerichtliche Einigungen zur Minimierung von haftungsrechtlichen Prozessen. Der Schlichtungsausschuss wird bei einem Streitfall oder Meinungsverschiedenheiten zwischen einer Person mit Pflegebedarf und einem Kammermitglied die notwendige Feststellung darüber treffen, ob ein haftungsbegründender Pflegefehler des Kammermitglieds zu einem gesundheitlich-pflegerischen Schaden geführt hat oder voraussichtlich führen wird.
Der Schlichtungsausschuss befindet sich derzeit noch im Aufbau.
Kontakt zum Schlichtungsausschuss:
Schlichtungsausschuss@pflegekammer-rlp.de