SIE KÖNNEN SICH NICHT ANMELDEN?

Bitte beachten Sie den Hinweis.

Bescheidversand

Im Rahmen verschiedener Umstände wurden in der Vergangenheit diverse Mitglieder noch nicht mit einem Beitragsbescheid versehen. Diese wurden jetzt im Rahmen einer konzentrierten Aktion abgearbeitet. Hieraus resultieren Beitragsbescheide für die Jahre 2016 – 2019, die Bescheide 2020 können erst im Nachgang erstellt werden. Grundlage der Beitragsklassen bilden wie gehabt die (Nicht-)Meldungen.

Die Beitragsklasse wurde entsprechend der eingereichten Unterlagen erhoben, sollten Sie keine oder nur einzelne Jahre gemeldet haben, dann wurde hier der höchste Beitrag angenommen.

Sie können gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, oder zur Niederschrift bei der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Widerspruch erheben und direkt die richtige Beitragsklasse (entsprechend dem Formular Einstufung) angeben/ beilegen.

Bitte reichen Sie uns entsprechende Nachweise ein (Rente, Arbeitsvertrag, Bescheinigung Arbeitgeber etc.).

Sie können gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, oder zur Niederschrift bei der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Widerspruch erheben und die Nachweise beilegen.

Bevor ein Bescheid versendet wird, wird Ihre Akte genauestens geprüft. Um Fehler zu vermeiden ist dieses Vorgehen notwendig, bedarf aber eines erhöhten Zeitaufwandes.

Die Zahlung von säumigen Beiträgen in Raten kann beantragt werden. Den Antrag mit kurzer Begründung können Sie per Mail an ratenzahlung@pflegekammer-rlp.de senden.

Zur Bearbeitung Ihres Härtefallantrags müssen Nachweise übersendet werden. Welche Nachweise erforderlich sind, ist unterschiedlich. Entnehmen Sie nähere Informationen bitte dem an Sie übersendeten Schreiben über die Anforderung von Nachweisen.

Die Übersendung eines Antrags auf Härtefallregelung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung Ihre Beiträge zunächst zu zahlen.

Wir bitten Sie sich telefonisch oder per Mail an uns zu wenden. Weiter brauchen wir einen Nachweis über die Zahlung Ihrer Beiträge, dieser kann durch Übersendung einer Kopie Ihres Kontoauszugs erfolgen. Bitte schwärzen Sie alle Angaben, die zum Nachweis über die Beitragszahlung nicht erforderlich sind.

Sie können gegen den Bescheid innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erheben und die Nachweise beilegen.

Bitte beachten Sie, dass bei Anträgen auf Beitragsbefreiung und Widersprüchen gem. § 5 Abs. 4 der Beitragsordnung eine Frist von drei Monaten beachtet werden muss.