Weiterbildung
Direkteinstieg:
In Deutschland wird zwischen Fortbildung und Weiterbildung oftmals nicht trennscharf unterschieden. Nach unserem Verständnis, qualifiziert eine Weiterbildung Pflegefachpersonen über die Ausbildung hinaus
- für ein bestimmtes pflegerisches Handlungsfeld durch Vertiefungen der fachpflegerischen Kompetenzen und Haltungen (Fachweiterbildung) bzw.
- für eine bestimmte Funktion in einer Einrichtung (Funktionsweiterbildung).
Eine Weiterbildung führt zu einer Erweiterung der Berufsbezeichnung. Die Absolventen dürfen eine Weiterbildungsbezeichnung führen und erhalten eine Weiterbildungsurkunde.
Unsere Weiterbildungsordnung bildet seit 2018 die Grundlage für alle Weiterbildungen in der Pflege in Rheinland-Pfalz. Der Aufbau und die Struktur der einzelnen Weiterbildungen wurden und werden nach und nach grundlegend überarbeitet und erneuert. Auch Bedarfe aus der Praxis werden aufgegriffen und in neue Weiterbildungen überführt. Als erste Weiterbildungsordnung, wurde sie von Pflegefachpersonen für Pflegefachpersonen entwickelt. Prüfungen werden z.B. nicht mehr von anderen Berufsgruppen (z.B. Mediziner:innen) abgenommen. Die Pflege hat ihre Bildung selbst in der Hand!
In den letzten Jahren wurden fünf Weiterbildungen aus dem ehemaligen Landesgesetz überarbeitet, zwei Fachweiterbildungen wurden neu entwickelt und implementiert. Aktuell befinden sich die Fachweiterbildungen für onkologische Pflege sowie für neurologische Pflege in der Entwicklungsphase. Diese werden in Arbeitsgruppen durch Expert:innen aus Praxis und Pflegebildung konzipiert..
Weiterbildungsordnung | Weiterbildungsstatistik
Information für Weiterbildungsinstitute:
Bitte übermitteln Sie uns spätestens 20 Wochen vor Beginn des ersten Prüfungsteils der jeweiligen Weiterbildung nach GFBWBGDVO die Meldung der Prüfungsdaten und der zu prüfenden Pflegefachperson/en mithilfe der aufgeführten Formulare.
Weiterbildungsstätten
Sortiert nach Ort
Aach
CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
Aach
CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
Andernach
St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Ernestus-Platz 1, 56626 Andernach
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Rhein-Mosel-Akademie
Vulkanstraße 58, 56626 Andernach
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W04: Weiterbildung für Fachpflege für psychische Gesundheit
Bad Kreuznach
Stiftung Kreuznacher Diakonie – Akademie
Bösgrunder Weg 10, 55543 Bad Kreuznach
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Bitburg
Altenpflegeschule Bitburg Saarländischer Schwesternverband e.V.
Maria-Kundenreich-Str. 3, 54634 Bitburg
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Daun
Weiterbildungszentrum an der Pflegeschule Daun
Maria-Hilf-Str. 2, 54550 Daun
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Dernbach
Katharina Kasper Akademie
Katharina-Kasper-Str. 12, 56428 Dernbach
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
Hachenburg
DRK Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Alte Frankfurter Str. 12, 57627 Hachenburg
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Idar-Oberstein
Weiterbildungsstätte SHG Bildung gGmbH Standort Idar-Oberstein
Ottmar-Kohler-Straße 3, 55743 Idar-Oberstein
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege
Kaiserslautern
Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege
W08: Fachweiterbildung für Krankenhaushygiene
Klingenmünster
Fort- und Weiterbildungsinstitut am Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstr. 100, 76889 Klingenmünster
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W04: Weiterbildung für Fachpflege für psychische Gesundheit
Koblenz
Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Im Metternicher Feld 19, 56072 Koblenz
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege
Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege
Ludwigshafen
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Weiterbildung Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege
Private staatlich anerkannte Pflegeschule und Fachschule für Altenpflege des Caritasverbandes f. d. Diözese Speyer e.V.
Dessauer Straße 59, 67053 Ludwigshafen
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Mainz
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Fort- und Weiterbildung
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
W04: Weiterbildung für Fachpflege für psychische Gesundheit
Neustadt
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
Stiftstraße 10, 67434 Neustadt
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
Neuwied
Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
Pirmasens
Bildungszentrum Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH
Roland-Betsch-Str. 1b, 66954 Pirmasens
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Speyer
Diakonissen Speyer Bildungszentrum im Mutterhaus
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
Trier
Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W05: Perioperative Pflege
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
Lernstatt Zukunft – Weiterbildungsinstitut Pflege Caritasverband für die Diözese Trier e.V.
Dietrichstraße 30 a, 54290 Trier
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH
Akademisches Lehrkrankenhaus der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Feldstraße 16, 54290 Trier
W10: Weiterbildung zur Diabetesberater/in im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
Wittlich-Wengerohr
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Eifel-Mosel
Petrusstraße 2, 54516 Wittlich-Wengerohr
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
Worms
Klinikum Worms Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/Pfalz (ZAfP)
Gabriel-von-Seidl-Str. 81, 67550 Worms
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Zweibrücken
Nardini Klinikum St. Elisabeth Weiterbildungsstätte f. Praxisanleitung im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
Kaiserstr. 14, 66482 Zweibrücken
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Sortiert nach Weiterbildungsart
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach
St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Ernestus-Platz 1, 56626 Andernach
Rhein-Mosel-Akademie
Vulkanstraße 58, 56626 Andernach
Stiftung Kreuznacher Diakonie – Akademie
Bösgrunder Weg 10, 55543 Bad Kreuznach
Altenpflegeschule Bitburg Saarländischer Schwesternverband e.V.
Maria-Kundenreich-Str. 3, 54634 Bitburg
Weiterbildungszentrum an der Pflegeschule Daun
Maria-Hilf-Str. 2, 54550 Daun
Katharina Kasper Akademie
Katharina-Kasper-Str. 12, 56428 Dernbach
DRK Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Alte Frankfurter Str. 12, 57627 Hachenburg
Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern
Fort- und Weiterbildungsinstitut am Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstr. 100, 76889 Klingenmünster
Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz
Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen
Private staatlich anerkannte Pflegeschule und Fachschule für Altenpflege des Caritasverbandes f. d. Diözese Speyer e.V.
Dessauer Straße 59, 67053 Ludwigshafen
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Fort- und Weiterbildung
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
Stiftstraße 10, 67434 Neustadt
Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied
Bildungszentrum Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH
Roland-Betsch-Str. 1b, 66954 Pirmasens
Diakonissen Speyer Bildungszentrum im Mutterhaus
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer
Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Eifel-Mosel
Petrusstraße 2, 54516 Wittlich-Wengerohr
Klinikum Worms Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/Pfalz (ZAfP)
Gabriel-von-Seidl-Str. 81, 67550 Worms
Nardini Klinikum St. Elisabeth Weiterbildungsstätte f. Praxisanleitung im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
Kaiserstr. 14, 66482 Zweibrücken
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach
St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Ernestus-Platz 1, 56626 Andernach
Rhein-Mosel-Akademie
Vulkanstraße 58, 56626 Andernach
Stiftung Kreuznacher Diakonie – Akademie
Bösgrunder Weg 10, 55543 Bad Kreuznach
Altenpflegeschule Bitburg Saarländischer Schwesternverband e.V.
Maria-Kundenreich-Str. 3, 54634 Bitburg
Weiterbildungszentrum an der Pflegeschule Daun
Maria-Hilf-Str. 2, 54550 Daun
Katharina Kasper Akademie
Katharina-Kasper-Str. 12, 56428 Dernbach
DRK Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Alte Frankfurter Str. 12, 57627 Hachenburg
Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern
Fort- und Weiterbildungsinstitut am Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstr. 100, 76889 Klingenmünster
Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz
Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen
Private staatlich anerkannte Pflegeschule und Fachschule für Altenpflege des Caritasverbandes f. d. Diözese Speyer e.V.
Dessauer Straße 59, 67053 Ludwigshafen
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Fort- und Weiterbildung
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
Stiftstraße 10, 67434 Neustadt
Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied
Bildungszentrum Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH
Roland-Betsch-Str. 1b, 66954 Pirmasens
Diakonissen Speyer Bildungszentrum im Mutterhaus
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer
Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Eifel-Mosel
Petrusstraße 2, 54516 Wittlich-Wengerohr
Klinikum Worms Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/Pfalz (ZAfP)
Gabriel-von-Seidl-Str. 81, 67550 Worms
Nardini Klinikum St. Elisabeth Weiterbildungsstätte f. Praxisanleitung im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
Kaiserstr. 14, 66482 Zweibrücken
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern
Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
Stiftstraße 10, 67434 Neustadt
Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied
Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier
W03: Neonatologische und Pädiatrische Intensivpflege
Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern
Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz
Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied
W04: Weiterbildung für Fachpflege für psychische Gesundheit
Rhein-Mosel-Akademie
Vulkanstraße 58, 56626 Andernach
Fort- und Weiterbildungsinstitut am Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstr. 100, 76889 Klingenmünster
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz
W05: Perioperative Pflege
Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach
Katharina Kasper Akademie
Katharina-Kasper-Str. 12, 56428 Dernbach
Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz
Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen
Diakonissen Speyer Bildungszentrum im Mutterhaus
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer
Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier
Lernstatt Zukunft – Weiterbildungsinstitut Pflege Caritasverband für die Diözese Trier e.V.
Dietrichstraße 30 a, 54290 Trier
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Eifel-Mosel
Petrusstraße 2, 54516 Wittlich-Wengerohr
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege
Weiterbildungsstätte SHG Bildung gGmbH Standort Idar-Oberstein
Ottmar-Kohler-Straße 2, 55743 Idar-Oberstein
Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern
Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz
Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen
FAQs zur Weiterbildung
Für Weiterbildungsteilnehmende
Nein, Pflegefachpersonen aus anderen Bundesländern können ebenfalls an Weiterbildungen in Rheinland-Pfalz teilnehmen. Mit der Aufnahme einer von der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zugelassenen Weiterbildung gelten für sie gleichermaßen die Rechte und Pflichten der Weiterbildungsordnung.
Die Weiterbildungsordnung regelt die Weiterbildung ausschließlich für:
- Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen,
- Altenpfleger:innen,
- Pflegefachfrauen, sowie
- Pflegefachfrauen, -männer und -personen (Bachelor).
Die Zuständige Behörde für andere Gesundheitsfachberufe ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) oder die jeweilige Weiterbildungseinrichtung die richtige Ansprechpartnerin.
Die Fehlzeiten der Weiterbildung dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtstundenzahl übersteigen. Dauert eine Unterbrechung länger z.B. aufgrund von Elternzeit, Pflegzeit, Sonderurlaub oder andere vergleichbare wichtigen Gründen ist diese Unterbrechung zu beantragen. Der Zeitraum zwischen Start der Weiterbildung und Ende der Weiterbildung sollte nicht mehr als vier Jahre betragen. In Härtefällen entscheidet die Landespflegekammer auf Antrag, über eine Verlängerung der Frist.
Arbeitgeber sollten ein Interesse daran haben, Mitarbeiter zu fördern, die sich weiterbilden möchten. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten von Freistellung für die Studientage bis zur finanziellen Förderung seitens des Arbeitgebers.
Gleichzeitig gibt es auch Fördermöglichkeiten und Stipendien von Bund und Land, wenn Sie Ihre Qualifizierung selbst finanzieren wollen. Eine Übersicht an Fördermöglichkeiten finden Sie hier https://dgwf.net/files/web/LG/lg-rheinland-pfalz-saarland/Dateiablage_alle/DGWF-Broschuere_Foerdermoeglichkeiten.pdf (Stand Dezember 2023).
Es gibt keine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von erfolgreich bestandenen Modulen. Die Weiterbildungsstätte kann die Teilnehmenden auffordern, ein Modul nochmals zu belegen, allerdings ohne eine Prüfung zu machen. Die Teilnehmenden können das bereits erlangte Modul auch auf eigenen Wunsch wiederholen.
Ja, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit und Sonderurlaub oder andere vergleichbare wichtige Gründe. Die Fehlzeiten der Weiterbildung dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtstundenzahl betragen. Jede Weiterbildung muss spätestens innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren abgeschlossen werden.
Für Weiterbildungsstätten
Ja, die Interessenten beantragen vor Aufnahme der Weiterbildung bei der Weiterbildungsstätte die Prüfung der Vorleistungen. Die Weiterbildungsstätte erstellt einen Vorschlag, wie diese Vorleistungen anerkannt werden könnten, und leitet den Vorschlag sowie einen formlosen Antrag an die Landespflegekammer. Nach Prüfung erfolgt die Anerkennung der Module/Moduleinheiten (gesamt oder anteilig). Fristen zur Bearbeitung der Anerkennung sind nicht hinterlegt. Die Bearbeitungsdauer und Gebührenhöhe richtet sich nach Umfang und Inhalt der Vorleistungen. Die Landespflegekammer wird sich um rasche Bearbeitung bemühen, von einem Bearbeitungszeitraum von etwa vier Wochen muss derzeit ausgegangen werden.
Der überwiegende Teil, also mind. 51 Prozent der Weiterbildung muss als Präsenzunterricht stattfinden. Damit ist der synchrone Unterricht am selben physischen Ort gemeint (§§ 2 Abs. 11 und 5 Abs. 2 WBO).
Ja, die Ergebnisse können beim Antrag auf Zulassung zur Prüfung oder mit der Niederschrift gebündelt bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Aus diesen Noten wird die Vornote gebildet, die zu 50 Prozent in die Gesamtnote einfließt (§§ 13 Abs. 2 Nr. 1, 15 Abs. 9 WBO).
Bis auf die schriftlichen Ausarbeitungen (Hausarbeit, Erstellung einer Präsentation, schriftliche Abschlussarbeit) zählen die Modul- und Abschlussprüfungen als Präsenzzeit. Die schriftlichen Ausarbeitungen werden zu der Selbstlernzeit gerechnet. Näheres regeln die Rahmenvorgaben der einzelnen Weiterbildungen.
Für die Aufgabe des Prüfungsvorsitzes kann sich jedes Mitglied bewerben, welches über die fachliche und pädagogische Eignung verfügt. Dies ist in der Regel die entsprechende Fachweiterbildung oder eine vergleichbare Hochschulqualifikation sowie eine pädagogische Hochschulqualifikation. Wenn Sie Interesse haben, lassen Sie sich gerne in den Prüfungspool aufnehmen.
Ja (§ 12 Abs. 4 WBO).
Nein, wenn eine Weiterbildungsstätte ein gültiges AZAV Zertifikat besitzt, kann dieses in Kopie den Antragsunterlagen beigelegt werden. In der Checkliste zur Zulassung einer Weiterbildungsstätte sind die Angaben und Unterlagen angegeben, nicht eingereicht werden müssen. Sobald das AZAV-Zertifikat seine Gültigkeit verliert und nicht erneuert wird, müssen diese Unterlagen unverzüglich nachgereicht werden. Bei Vorliegen eines neuen Zertifikats muss dieses unaufgefordert nachgereicht werden.
Nein. Die Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz muss eine Zulassung für sich als Weiterbildungsstätte und für die angebotene Weiterbildung beantragen. Die kooperierende Weiterbildungsstätte muss jedoch in dem anderen Bundesland zugelassen bzw. anerkannt sein. Die rheinland-pfälzische Weiterbildungsstätte trägt die Verantwortung für die vom Kooperationspartner durchgeführte Weiterbildung bzw. Weiterbildungsteile (§ 8 Abs. 6 WBO).
Ja. Die hauptamtlich befugte Person, darf die Leitungsposition von mehr als einer Weiterbildung innehaben, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllt.
Wer als fachlich geeignet gilt, entscheidet die Weiterbildungsstätte (§ 8 Abs. 4 Nr. 3 WBO).
Grundsätzlich reicht eine einmalige Beantragung. Sobald sich wesentliche Änderungen ergeben, sind diese der Landespflegekammer unverzüglich anzuzeigen und genehmigen zu lassen. Wesentliche Änderungen sind solche, die die Standtorte der Weiterbildungsstätte, Personalwechsel auf Leitungsebene der Weiterbildungsstätte und der jeweiligen Weiterbildungen, sowie die Kooperationspartner zwischen Weiterbildungsstätten betreffen (§§ 8 Abs. 9, 10 Abs. 6 WBO).
Praxisanleitung
Nein, das müssen sie nicht. Die absolvierte Weiterbildung hat Bestandsschutz (§ 4 Abs. 3 PflAPrV) und die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung behält ihre Gültigkeit (§ 41 Abs. 2 WBO).
Praxisanleitungen erfolgen durch Pflegefachkräfte, die mindestens ein Jahr Berufserfahrung im jeweiligen Einsatzbereich innerhalb der letzten fünf Jahre aufweisen.
Die Befähigung zur Praxisanleiter:in wird durch den erfolgreichen Abschluss einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden nach den Regelungen über die Weiterbildung für Gesundheitsfachberufe in den Ländern nachgewiesen. (wie Weiterbildungsordnungen der Pflegekammern sowie Landesgesetzen)
Anerkannte Qualifikationen in RLP sind:
- Praxisanleiter:in in den Pflegeberufen nach der Weiterbildungsordnung
- Praxisanleiter:in in den Gesundheitsberufen nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz (bis 2018)
- Abschluss der Fachschule Organisation und Führung, sofern das Lernmodul „Pflege“ besucht wurde
- Landesrechtliche Weiterbildungsbezeichnungen „Praxisanleiter:in“, sofern diese den Grundätzen der WBO entsprechen.
- Weiterbildung Praxisanleitung nach DKG (die Weiterbildungsstätte muss bei der DKG anerkannt sein)
- (Pflege-)Pädagogische Hochschulqualifikationen
Bitte beachten Sie: Reine Online-Qualifizierungen/Fernunterricht werden in RLP nicht anerkannt! (vgl. Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts
Im Rahmen der Praxisanleitungen in den Fachweiterbildungen müssen die Praxisanleitenden zusätzlich über die entsprechende Weiterbildungsbezeichnung oder eine vergleichbare Hochschulqualifikation verfügen
Hinzu kommt die Pflicht sich mindestens 24 Stunden pro Jahr berufspädagogisch fortzubilden (vgl. § 4 Abs. 3 PflAPrV sowie § 8 Abs. Abs. 4 Nr. 4 WBO). Für neu zu qualifizierende PA beginnt die Fortbildungspflicht im Kalenderjahr nach dem Jahr, in dem sie die Weiterbildung zur PA absolviert haben.
Bestandsschutz: Praxisanleitende, die vor dem 31. Dezember 2019 nachweislich über die Qualifikation zur Praxisanleitung nach § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpfleger/in […] oder § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege […] verfügen, wird diese der berufspädagogischen Zusatzqualifikation gleichgestellt (§ 4 Abs. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)). Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation dem entspricht wenden Sie sich bitte an die entsprechende Schulaufsichtsbehörde.
Ja, auch zum Beispiel ein Abschluss in Medizinpädagogik, Erwachsenenbildung oder Lehramt für Pflege und Gesundheit an berufsbildenden Schulen ist eine vergleichbare pädagogische Hochschulqualifikation.
Weiterbildungsurkunden
Ja, die Landespflegekammer hat 2018 für alle Pflegefachpersonen die Aufgaben des Landesamts übertragen bekommen, darunter auch das Erstellen von Urkunden. Daher kann auch hier nachträglich die Urkunde mit der Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragt werden, wenn die Weiterbildung an einer staatlich anerkannten Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen wurde, wenn die Weiterbildung länger als zehn Jahre her ist sprechen Sie uns an. Informationen zur Beantragung von Weiterbildungsurkunden finden Sie bei den Antragsformularen auf dieser Seite.
Ja, auch in diesem Fall gilt: Sofern sie landesgesetzlich geregelt sind oder an einer von der DKG anerkannten Weiterbildungsstätte absolviert wurden, dürfen die Weiterbildungsbezeichnungen in Rheinland-Pfalz weitergeführt werden, sofern diese den Grundsätzen und Prinzipien der WBO entsprechen (§ 24 Abs. 1 WBO). In den Bundesländern in denen es keine gesetzliche Regelung gibt, kann ein Antrag auf Einzelfallprüfung zur Prüfung der Gleichwertigkeit gestellt werden. Informationen zu Anerkennung der Gleichwertigkeit im Weiterbildungsbereich finden Sie bei den Antragsformularen auf dieser Seite.
Nicht automatisch. Wenn ein Antrag auf Anerkennung eingereicht wird, kommt es auf den Inhalt, den Umfang, die Rechtslage und die Spezialisierung an. Dazu werden Einzelfallentscheidungen getroffen. Bewertungsmaßstab ist, ob die im Ausland absolvierten Weiterbildungen als gleichwertig anerkannt werden können (§ 24 Abs. 2 WBO). Informationen zu Anerkennung der Gleichwertigkeit im Weiterbildungsbereich finden Sie bei den Antragsformularen auf dieser Seite.
Wenn Sie Ihre Weiterbildungsurkunde verloren haben, können Sie eine formlos eine Zweitschrift beantragen. Bitte geben Sie genaue Angaben zum Zeitpunkt und Durchführungsort der entsprechenden Weiterbildung an und vermerken sie zusätzlich in welchem Jahr die Urkunde erstmalig beantragt wurde. Wenn die Weiterbildungsurkunde nicht in Rheinland-Pfalz ausgestellt wurde, wenden Sie sich bitte an die ausstellende Behörde des anderen Bundeslandes.
Anerkennung in- und ausländischer Qualifikationen
Zu den Aufgaben der Landespflegekammer gehört die Anerkennung für die in Rheinland-Pfalz staatlich geregelten Weiterbildungen für Pflegeberufe für unsere Mitglieder. Wenn Sie in anderen Bundesländern oder außerhalb Deutschlands eine Weiterbildungsqualifikation/Spezialisierung erfolgreich abgeschlossen haben und diese anerkennen lassen möchten, prüfen wir die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses. Voraussetzung ist Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in dem Pflegeberuf.Sollte die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation bisher noch nicht erfolgt sein werden, wenden Sie sich bitte an das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ISM) e.V.
Die Beratungsstelle für die Anerkennung von Gesundheits- und Pflegeberufen unterstützt Sie im Anerkennungsverfahren und bei Qualifizierungsmaßnahmen, wenn Sie einen Gesundheitsberuf in Rheinland-Pfalz ausüben möchten. Das Institut hilft Ihnen auch beim Zusammenstellen der Dokumente und dem Ausfüllen des Antrages.
Bei der Anerkennung von im In- oder Ausland erworbenen Qualifikationen oder Studienzeiten können folgende formale Zeiten anerkannt werden, sofern diese nicht länger als 5 Jahre zurückliegt!
- Studienleistungen von Hochschulen, staatlichen Schulen
- Weiterbildungen (mit gesetzlicher Verankerung)
- Qualifikationen (ohne gesetzlicher Verankerung) mind. 51 Prozent der Qualifikation muss als Präsenzunterricht (gleiche Zeit, gleicher Ort) durchgeführt worden sein
- Nachgewiesene Berufserfahrung im jeweiligen Weiterbildungsbereich nach Abschluss der anzuerkennenden Qualifikation
- sonstige Qualifikationen: Präsenzunterricht, abgeschlossen mit einer Prüfungsleistung (keine Fortbildung)
Hilfe zur Suche von Übersetzerinnen und Übersetzern finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.
Informationen zum Europäischen Berufsausweis finden Sie unter Europäischer Berufsausweis – EBA und European Professional Card (EPC).
Statistiken zum Weiterbildungsregister
Die zentralen Ergebnisse zum Weiterbildungsregister gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 8 HeilBG finden Sie unter den jeweiligen Erhebungsjahren
Befugtenverzeichnis
§ 8 Abs. 7 WBO
Verzeichnis der Leitungen der Weiterbildungen und der Leitungen der Weiterbildungsstätten (Stand Januar 2021).
Die Landespflegekammer führt ein Verzeichnis der zur Weiterbildung befugten Leitungen der Weiterbildung sowie der Leitungen der Weiterbildungsstätten.
Die neue Weiterbildung zur Praxisanleiter/in umfasst jetzt 300 statt früher 200 Stunden. Ich habe vor 2018 meine Praxisanleiter/in-Weiterbildung absolviert, muss ich die fehlenden 100 Stunden jetzt nachholen?
Nein, das müssen sie nicht. Die absolvierte Weiterbildung hat auch in diesem Fall Bestandsschutz und die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung behält ihre Gültigkeit (§ 26 Abs. 3 WBO).
Category: AllegemeinIch lebe und arbeite in einem anderen Bundesland. Können nur Kammermitglieder aus Rheinland-Pfalz an den Weiterbildungen teilnehmen?
Nein, Pflegefachpersonen aus anderen Bundesländern können ebenfalls an Weiterbildungen in Rheinland-Pfalz teilnehmen. Mit der Aufnahme einer von der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zugelassenen Weiterbildung gelten für sie gleichermaßen die Rechte und Pflichten der Weiterbildungsordnung (§ 1 Abs. 3 WBO)
Category: AllegemeinIch will meine Weiterbildung selbst finanzieren, wo finde ich finanzielle Unterstützung?
Ist meine Weiterbildung, die ich vor 2018 an einer staatlich anerkennten Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz abgeschlossen habe, weiterhin gültig?
Ja, in jedem Fall. Alle staatlich anerkannten Weiterbildungsabschlüsse, die vor dem 1. Januar 2018 in Rheinland-Pfalz erlangt wurden, behalten ihre Gültigkeit (Bestandsschutz; § 26 Abs. 3 WBO). Die ausgestellten Weiterbildungsurkunden vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) müssen nicht umgeschrieben werden.
Category: AllegemeinKann ich meine Weiterbildung z.B. aufgrund einer Schwangerschaft oder Krankheit unterbrechen? Wie lange darf meine Weiterbildung maximal dauern?
Die Fehlzeiten der Weiterbildung dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtstundenzahl übersteigen. Dauert eine Unterbrechung länger z.B. aufgrund von Elternzeit, Pflegzeit, Sonderurlaub oder andere vergleichbare wichtigen Gründen ist diese Unterbrechung zu beantragen. Der Zeitraum zwischen Start der Weiterbildung und Ende der Weiterbildung sollten nicht mehr als vier Jahre betragen (§ 6 Abs. 6 und 8 WBO).
Category: AllegemeinKann ich nach Abschluss einer Weiterbildung mehr Gehalt einfordern?
Für einige Fachbereiche (etwa Intensivstationen) regelt i.d.R. ein Tarifvertrag, dass Pflegefachpersonen mit einer Fachweiterbildung mehr verdienen. Wo dies nicht geregelt ist, lohnt sich auf alle Fälle, eine Gehaltserhöhung im Gespräch mit dem Vorgesetzten anzusprechen, indem man seine Kompetenzen darlegt. Insgesamt betrachtet verdienen Pflegefachpersonen mit Weiterbildung nachweislich mehr (siehe hierzu auch Kammermagazin 6. Ausgabe ab Seite 66: <a href=“https://www.pflegemagazin-rlp.de/kompetent-handeln-statt-wissen-anhaeufen“>www.pflegemagazin-rlp.de/kompetent-handeln-statt-wissen-anhaeufen</a> ).
Category: AllegemeinKönnen auch andere Berufsgruppen an den Weiterbildungen teilnehmen (z.B. Physiotherapeutinnen, Hebammen, MTAs)?
Die Weiterbildungsordnung regelt unter § 1 Abs. 1 WBO die Weiterbildung für Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 9 HeilBG, d.h. ausschließlich für:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen,
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger,
- Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner und
- Pflegefachfrauen (Bachelor) und Pflegefachmänner (Bachelor).
Bei den Weiterbildungen wie Praxisanleiter in den Pflegeberufen, Leitung eines Stations- oder Funktionsbereichs ist bei Fragen rund um andere Berufsgruppen die zuständige Behörde das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) oder die jeweilige Weiterbildungseinrichtung die richtige Ansprechpartnerin.
Kontakt:
Frau Heike Schendzielorz
Telefon: 0261 4041-216
schendzielorz.heike@lsjv.rlp.de
Frau Linda Bröder
Telefon: 0261 4041-308
broeder.linda@lsjv.rlp.de
Wo kann ich Fortbildungspunkte beantragen?
Derzeit können in RLP noch keine Fortbildungspunkte beantragt werden, weil es noch keine Fortbildungsordnung gibt. Diese wird derzeit erstellt und tritt vermutlich Ende 2019 nach Verabschiedung durch die Vertreterversammlung und Genehmigung durch das Ministerium in Kraft. Bisher gibt es deutschlandweit für Pflegefachpersonen die Möglichkeit, sich bei der freiwilligen Registrierungsstelle für beruflich Pflegende (RbP) in Berlin zu registrieren (http://www.regbp.de/)
Category: FBO/24h Fortbildung/ PALBesteht die Möglichkeit eine Weiterbildung auch in Teilzeit zu absolvieren?
Wenn die Weiterbildungsstätte dies anbietet, ist das möglich. Wichtig ist: Die begonnene Weiterbildung muss innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden (§ 6 Abs. 8 WBO)
Category: Weiterbildung TeilnahmeDarf ich meine Weiterbildung unterbrechen?
Ja, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit und Sonderurlaub oder andere vergleichbare wichtige Gründe. Die Fehlzeiten der Weiterbildung dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtstundenzahl betragen. Jede Weiterbildung muss spätestens innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren abgeschlossen werden (§ 6 Abs. 6 und 8 WBO).
Category: Weiterbildung TeilnahmeIst die Dauer einer Weiterbildung zeitlich begrenzt?
Jede Weiterbildung muss spätestens innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren abgeschlossen werden (§ 6 Abs. 7 WBO).
Category: Weiterbildung TeilnahmeWas passiert, wenn ich ein ganzes Modul verpasse?
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen alle Module erfolgreich abgeschlossen sein. Die zehnprozentige Fehlzeit darf dabei nicht überschritten sein (§ 11 Abs. 3 WBO).
Category: Weiterbildung TeilnahmeWie lange sind bereits erworbene Module gültig?
Es gibt keine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit der erworbenen Module. Die Weiterbildungsstätte kann die Teilnehmenden auffordern, ein Modul nochmals zu belegen, allerdings ohne eine Prüfung zu machen. Die Teilnehmenden können das bereits erlangte Modul auch auf eigenen Wunsch wiederholen (§ 6 Abs. 5 WBO).
Category: Weiterbildung TeilnahmeKann ich eine Urkunde für die Weiterbildung nachträglich bei der Landespflegekammer beantragen, wenn man diese beim Landesamt versäumt hat?
Ja, die Landespflegekammer hat für alle Pflegefachpersonen die Aufgaben des Landesamts übertragen bekommen, darunter auch das Erstellen von Urkunden. Daher kann auch hier nachträglich die Urkunde mit der Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragt werden, wenn die Weiterbildung an einer staatlich anerkannten Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz abgeschlossen wurde. Informationen zur Beantragung von Weiterbildungsurkunden finden Sie unter den Downloads auf der Internetseite der Landespflegekammer: Downloads
Category: Urkunden AnerkennungSind Weiterbildungen die im Ausland absolviert wurden auch in Rheinland-Pfalz gültig?
Nicht automatisch. Wenn ein Antrag auf Anerkennung eingereicht wird, kommt es auf den Inhalt, den Umfang, die Rechtslage und die Spezialisierung an. Dazu werden Einzelfallentscheidungen getroffen. Bewertungsmaßstab ist, ob die im Ausland absolvierten Weiterbildungen als gleichwertig anerkannt werden können (§ 23 Abs. 5 WBO). Weitere Informationen zu Einzelfallprüfung im Weiterbildungsbereich finden Sie unter den Downloads auf der Internetseite der Landespflegekammer: Downloads.
Category: Urkunden AnerkennungWerden Weiterbildungen anerkannt die ich außerhalb von Rheinland-Pfalz absolviert habe?
Ja, auch in diesem Fall gilt: Sofern sie gesetzlich geregelt sind, dürfen die Weiterbildungsbezeichnungen in Rheinland-Pfalz weitergeführt werden (§ 23 Abs. 4 WBO). In den Bundesländern in denen es keine gesetzliche Regelung gibt, kann ein Antrag auf Einzelfallprüfung zur Prüfung der Gleichwertigkeit ausgestellt werden. Informationen zu Einzelfallprüfung im Weiterbildungsbereich finden Sie unter den Downloads auf der Internetseite der Landespflegekammer: Downloads.
Category: Urkunden AnerkennungWie beantrage ich die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung?
Für die Beantragung der Urkunde benötigt die Landespflegekammer folgende Unterlagen von Ihnen:
- Formloser Antrag auf Ausstellung einer Urkunde mit Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und Unterschrift
- Kopie des Weiterbildungszeugnisses (nicht beglaubigt)
Nicht-Mitglieder die in anderen Bundesländern als Pflegefachpersonen arbeiten und in RLP eine Weiterbildung absolviert haben legen zusätzlich
- die Kopie ihres Examenszeugnisses sowie
- eine Arbeitgeberbescheinigung vor.
Alle anderen Berufsgruppen (z. B. Physiotherapeuten, Hebammen, MTAs) wenden sich bitte an das Referat Aus- und Weiterbildung beim Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung (LSJV).
Kontakt:
Frau Heike Schendzielorz
Telefon: 0261 4041-216
schendzielorz.heike@lsjv.rlp.de
Frau Linda Bröder
Telefon: 0261 4041-308
broeder.linda@lsjv.rlp.de
Die Übersendung der Unterlagen ist aus rechtlichen Gründen derzeit nur postalisch oder per Fax möglich!
Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung, in der der Gebührenbescheid beiliegt. Für die Ausstellung einer Urkunde fällt eine Gebühr in Höhe von 30,- EUR an. Nach dem Zahlungseingang wird Ihnen die Urkunde postalisch zugesandt.
Postanschrift
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Prüfungsstelle Bildung
Große Bleiche 14 – 16
55116 Mainz
Fax-Nr.:
06131-327 38 99
Für Rückfragen erreichen Sie die Mitarbeiter der Prüfungsstelle telefonisch unter 06131/327 38 38 oder per E-Mail unter info.bildung@pflegekammer-rlp.de
Category: Urkunden AnerkennungWelchen Stellenumfang muss die Leiterin der Weiterbildungsstätte haben? Reicht eine Teilzeittätigkeit?
Der Stellenumfang ist nicht geregelt, es muss sich um ein hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis handeln (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 WBO).
Category: Zulassung als WeiterbildungsstätteWenn eine Weiterbildungsstätte bereits nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) akkreditiert ist, muss sie bei der Antragstellung zur Zulassung als Weiterbildungsstätte bei der Landespflegekammer alle in den Zulassungskriterien genannten Unterlagen einreichen?
Wenn eine Weiterbildungsstätte ein AZAV Zertifikat besitzt, kann dieses in Kopie den Antragsunterlagen beigelegt werden. In der Checkliste zur Zulassung einer Weiterbildungsstätte (Stand 02/18) sind die nicht erforderlichen Unterlagen angegeben. Sobald das AZAV-Zertifikat seine Gültigkeit verliert und nicht erneuert wird, müssen diese Unterlagen unverzüglich nachgereicht werden. Bei Vorliegen eines neuen Zertifikats muss dieses unverzüglich nachgereicht werden.
Category: Zulassung als WeiterbildungsstätteWie ist zu verfahren, wenn eine Weiterbildungsstätte Kooperationen mit Weiterbildungsstätten außerhalb von RLP unterhält? Muss die außerhalb von RLP gelegene Weiterbildungsstätte eine Zulassung beantragen bzw. eine Zulassung der Weiterbildung?
Nein. Die Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz muss eine Zulassung für sich als Weiterbildungsstätte und für die angebotene Weiterbildung beantragen. Die kooperierende Weiterbildungsstätte muss jedoch in dem anderen Bundesland zugelassen bzw. anerkannt sein. Die rheinland-pfälzische Weiterbildungsstätte trägt die Verantwortung für die vom Kooperationspartner durchgeführte Weiterbildung bzw. Weiterbildungsteile (§ 2 Abs. 9 WBO).
Category: Zulassung als WeiterbildungsstätteWie ist zu verfahren, wenn eine Weiterbildungsstätte Kooperationen mit Weiterbildungsstätten außerhalb von RLP unterhält? Muss die außerhalb von RLP gelegene Weiterbildungsstätte eine Zulassung beantragen bzw. eine Zulassung der Weiterbildung?
Nein. Die Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz muss eine Zulassung für sich als Weiterbildungsstätte und für die angebotene Weiterbildung beantragen. Die kooperierende Weiterbildungsstätte muss jedoch in dem anderen Bundesland zugelassen bzw. anerkannt sein. Die rheinland-pfälzische Weiterbildungsstätte trägt die Verantwortung für die vom Kooperationspartner durchgeführte Weiterbildung bzw. Weiterbildungsteile (§ 2 Abs. 9 WBO).
Category: Zulassung als WeiterbildungsstätteMuss die Durchführung von Weiterbildungen von der Weiterbildungsstätte für jeden einzelnen angebotenen Weiterbildungskurs beantragt werden oder reicht eine einmalige Beantragung?
Grundsätzlich reicht eine einmalige Beantragung. Sobald sich wesentliche Änderungen ergeben, sind diese der Landespflegekammer unverzüglich anzuzeigen und genehmigen zu lassen. Wesentliche Änderungen sind solche, die die Standtorte der Weiterbildungsstätte, Personalwechsel auf Leitungsebene der Weiterbildungsstätte und der jeweiligen Weiterbildungen, sowie die Kooperationspartner zwischen Weiterbildungsstätten betreffen (§ 8 Abs. 8 WBO i.V.m. § 8 Abs. 4 Nr. 3 WBO).
Category: Zulassung von WeiterbildungenMuss eine Weiterbildungsstätte die Weiterbildungen parallel anbietet oder eine zweijährige Weiterbildung jährlich anbietet, für jede Kohorte unterschiedlich hauptamtlich beschäftige Leitungen haben oder darf eine Weiterbildungsleitung auch für zwei Kohorten verantwortlich sein?
Nein, es darf auch eine befugte Person, die hauptamtlich ist, die Leitungsposition von mehr als einer Weiterbildung innehaben. [2.4.1 Zulassungskriterien].
Category: Zulassung von WeiterbildungenWas genau heißt es, dass die Leiterin einer Weiterbildung zum Führen der entsprechenden Weiterbildungsbezeichnung berechtigt ist?
Die Leiterin der Weiterbildung muss die Weiterbildung selbst abgeschlossen haben. Ein höherwertiger Abschluss kann anerkannt werden. Als höherwertig kann z.B. ein Studienabschluss „Pflegemanagement“ bei der Weiterbildung „Leitung einer Einheit“ gelten (§ 8 Abs. 4 Nr. 4 WBO).
Category: Zulassung von WeiterbildungenWelche Personen sind „fachlich geeignet“ nach § 8 Abs. 4 Nr. 3 der Weiterbildungsordnung?
Wer als fachlich geeignet gilt, entscheidet die Weiterbildungsstätte (§ 8 Abs. 4 Nr. 3 WBO).
Category: Zulassung von Weiterbildungen