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Weiterbildung

Direkteinstieg:

In Deutschland wird zwischen Fortbildung und Weiterbildung oftmals nicht trennscharf unterschieden. Nach unserem Verständnis, qualifiziert eine Weiterbildung Pflegefachpersonen über die Ausbildung hinaus

 

  • für ein bestimmtes pflegerisches Handlungsfeld durch Vertiefungen der fachpflegerischen Kompetenzen und Haltungen (Fachweiterbildung) bzw.
  • für eine bestimmte Funktion in einer Einrichtung (Funktionsweiterbildung).

Eine Weiterbildung führt zu einer Erweiterung der Berufsbezeichnung. Die Absolventen dürfen eine Weiterbildungsbezeichnung führen und erhalten eine Weiterbildungsurkunde.

Unsere Weiterbildungsordnung bildet seit 2018 die Grundlage für alle Weiterbildungen in der Pflege in Rheinland-Pfalz. Der Aufbau und die Struktur der einzelnen Weiterbildungen wurden und werden nach und nach grundlegend überarbeitet und erneuert. Auch Bedarfe aus der Praxis werden aufgegriffen und in neue Weiterbildungen überführt.  Als erste Weiterbildungsordnung, wurde sie von Pflegefachpersonen für Pflegefachpersonen entwickelt. Prüfungen werden z.B. nicht mehr von anderen Berufsgruppen (z.B. Mediziner:innen) abgenommen. Die Pflege hat ihre Bildung selbst in der Hand!

 

In den letzten Jahren wurden fünf Weiterbildungen aus dem ehemaligen Landesgesetz überarbeitet, zwei Fachweiterbildungen wurden neu entwickelt und implementiert. Aktuell befinden sich die Fachweiterbildungen für onkologische Pflege sowie für neurologische Pflege in der Entwicklungsphase. Diese werden in Arbeitsgruppen durch Expert:innen aus Praxis und Pflegebildung konzipiert..

Weiterbildungsordnung

Information für Weiterbildungsinstitute:

Bitte übermitteln Sie uns spätestens 20 Wochen vor Beginn des ersten Prüfungsteils der jeweiligen Weiterbildung nach GFBWBGDVO die Meldung der Prüfungsdaten und der zu prüfenden Pflegefachperson/en mithilfe der aufgeführten Formulare.

Weiterbildungsstätten

Sortiert nach Ort

CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege

CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege

St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Ernestus-Platz 1, 56626 Andernach

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

 

Rhein-Mosel-Akademie
Vulkanstraße 58, 56626 Andernach

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W04: Weiterbildung für Fachpflege für psychische Gesundheit

 

Stiftung Kreuznacher Diakonie – Akademie
Bösgrunder Weg 10, 55543 Bad Kreuznach

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Altenpflegeschule Bitburg Saarländischer Schwesternverband e.V.
Maria-Kundenreich-Str. 3, 54634 Bitburg

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Weiterbildungszentrum an der Pflegeschule Daun
Maria-Hilf-Str. 2, 54550 Daun

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Katharina Kasper Akademie
Katharina-Kasper-Str. 12, 56428 Dernbach

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege

DRK Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Alte Frankfurter Str. 12, 57627 Hachenburg

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Weiterbildungsstätte SHG Bildung gGmbH Standort Idar-Oberstein
Ottmar-Kohler-Straße 3, 55743 Idar-Oberstein

W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege

Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege

W08: Fachweiterbildung für Krankenhaushygiene

Fort- und Weiterbildungsinstitut am Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstr. 100, 76889 Klingenmünster

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W04: Weiterbildung für Fachpflege für psychische Gesundheit

Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Im Metternicher Feld 19, 56072 Koblenz

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege

 

Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Weiterbildung Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege

 

Private staatlich anerkannte Pflegeschule und Fachschule für Altenpflege des Caritasverbandes f. d. Diözese Speyer e.V.
Dessauer Straße 59, 67053 Ludwigshafen

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Fort- und Weiterbildung
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

 

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz

W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
W04: Weiterbildung für Fachpflege für psychische Gesundheit

Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
Stiftstraße 10, 67434 Neustadt

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie

Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege

Bildungszentrum Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH
Roland-Betsch-Str. 1b, 66954 Pirmasens

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Diakonissen Speyer Bildungszentrum im Mutterhaus
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege

Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W05: Perioperative Pflege
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege

 

Lernstatt Zukunft – Weiterbildungsinstitut Pflege Caritasverband für die Diözese Trier e.V.
Dietrichstraße 30 a, 54290 Trier
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege

 

Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH
Akademisches Lehrkrankenhaus der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Feldstraße 16, 54290 Trier

W10: Weiterbildung zur Diabetesberater/in im Gesundheitswesen und in der Altenpflege

Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Eifel-Mosel
Petrusstraße 2, 54516 Wittlich-Wengerohr

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege

Klinikum Worms Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/Pfalz (ZAfP)
Gabriel-von-Seidl-Str. 81, 67550 Worms

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Sortiert nach Weiterbildungsart

CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach

St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Ernestus-Platz 1, 56626 Andernach

Rhein-Mosel-Akademie
Vulkanstraße 58, 56626 Andernach

Stiftung Kreuznacher Diakonie – Akademie
Bösgrunder Weg 10, 55543 Bad Kreuznach

Altenpflegeschule Bitburg Saarländischer Schwesternverband e.V.
Maria-Kundenreich-Str. 3, 54634 Bitburg

Weiterbildungszentrum an der Pflegeschule Daun
Maria-Hilf-Str. 2, 54550 Daun

Katharina Kasper Akademie
Katharina-Kasper-Str. 12, 56428 Dernbach

DRK Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Alte Frankfurter Str. 12, 57627 Hachenburg

Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern

Fort- und Weiterbildungsinstitut am Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstr. 100, 76889 Klingenmünster

Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz

Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen

Private staatlich anerkannte Pflegeschule und Fachschule für Altenpflege des Caritasverbandes f. d. Diözese Speyer e.V.
Dessauer Straße 59, 67053 Ludwigshafen

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Fort- und Weiterbildung
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz

Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
Stiftstraße 10, 67434 Neustadt

Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied

Bildungszentrum Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH
Roland-Betsch-Str. 1b, 66954 Pirmasens

Diakonissen Speyer Bildungszentrum im Mutterhaus
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer

Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier

Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Eifel-Mosel
Petrusstraße 2, 54516 Wittlich-Wengerohr

Klinikum Worms Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/Pfalz (ZAfP)
Gabriel-von-Seidl-Str. 81, 67550 Worms

Nardini Klinikum St. Elisabeth Weiterbildungsstätte f. Praxisanleitung im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
Kaiserstr. 14, 66482 Zweibrücken

CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach

 

St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Ernestus-Platz 1, 56626 Andernach

 

Rhein-Mosel-Akademie
Vulkanstraße 58, 56626 Andernach

 

Stiftung Kreuznacher Diakonie – Akademie
Bösgrunder Weg 10, 55543 Bad Kreuznach

 

Altenpflegeschule Bitburg Saarländischer Schwesternverband e.V.
Maria-Kundenreich-Str. 3, 54634 Bitburg

 

Weiterbildungszentrum an der Pflegeschule Daun
Maria-Hilf-Str. 2, 54550 Daun

 

Katharina Kasper Akademie
Katharina-Kasper-Str. 12, 56428 Dernbach

 

DRK Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Alte Frankfurter Str. 12, 57627 Hachenburg

 

Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern

 

Fort- und Weiterbildungsinstitut am Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstr. 100, 76889 Klingenmünster

 

Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz

 

Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz

 

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen

 

Private staatlich anerkannte Pflegeschule und Fachschule für Altenpflege des Caritasverbandes f. d. Diözese Speyer e.V.
Dessauer Straße 59, 67053 Ludwigshafen

 

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Fort- und Weiterbildung
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz

 

Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
Stiftstraße 10, 67434 Neustadt

 

Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied

 

Bildungszentrum Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH
Roland-Betsch-Str. 1b, 66954 Pirmasens

 

Diakonissen Speyer Bildungszentrum im Mutterhaus
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer

 

Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier

 

Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Eifel-Mosel
Petrusstraße 2, 54516 Wittlich-Wengerohr

 

Klinikum Worms Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/Pfalz (ZAfP)
Gabriel-von-Seidl-Str. 81, 67550 Worms

 

Nardini Klinikum St. Elisabeth Weiterbildungsstätte f. Praxisanleitung im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
Kaiserstr. 14, 66482 Zweibrücken

FAQs zur Weiterbildung

Für Weiterbildungsteilnehmende

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Nein, Pflegefachpersonen aus anderen Bundesländern können ebenfalls an Weiterbildungen in Rheinland-Pfalz teilnehmen. Mit der Aufnahme einer von der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zugelassenen Weiterbildung gelten für sie gleichermaßen die Rechte und Pflichten der Weiterbildungsordnung.

Die Weiterbildungsordnung regelt die Weiterbildung ausschließlich für:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen,
  • Altenpfleger:innen,
  • Pflegefachfrauen, sowie
  • Pflegefachfrauen, -männer und -personen (Bachelor).

 

Die Zuständige Behörde für andere Gesundheitsfachberufe ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) oder die jeweilige Weiterbildungseinrichtung die richtige Ansprechpartnerin.

 

Die Fehlzeiten der Weiterbildung dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtstundenzahl übersteigen. Dauert eine Unterbrechung länger z.B. aufgrund von Elternzeit, Pflegzeit, Sonderurlaub oder andere vergleichbare wichtigen Gründen ist diese Unterbrechung zu beantragen. Der Zeitraum zwischen Start der Weiterbildung und Ende der Weiterbildung sollte nicht mehr als vier Jahre betragen. In Härtefällen entscheidet die Landespflegekammer auf Antrag, über eine Verlängerung der Frist.

Arbeitgeber sollten ein Interesse daran haben, Mitarbeiter zu fördern, die sich weiterbilden möchten. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten von Freistellung für die Studientage bis zur finanziellen Förderung seitens des Arbeitgebers.

 

Gleichzeitig gibt es auch Fördermöglichkeiten und Stipendien von Bund und Land, wenn Sie Ihre Qualifizierung selbst finanzieren wollen. Eine Übersicht an Fördermöglichkeiten finden Sie hier https://dgwf.net/files/web/LG/lg-rheinland-pfalz-saarland/Dateiablage_alle/DGWF-Broschuere_Foerdermoeglichkeiten.pdf (Stand Dezember 2023).

Es gibt keine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von erfolgreich bestandenen Modulen. Die Weiterbildungsstätte kann die Teilnehmenden auffordern, ein Modul nochmals zu belegen, allerdings ohne eine Prüfung zu machen. Die Teilnehmenden können das bereits erlangte Modul auch auf eigenen Wunsch wiederholen.

Ja, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit und Sonderurlaub oder andere vergleichbare wichtige Gründe. Die Fehlzeiten der Weiterbildung dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtstundenzahl betragen. Jede Weiterbildung muss spätestens innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren abgeschlossen werden.

Für Weiterbildungsstätten

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Ja, die Interessenten beantragen vor Aufnahme der Weiterbildung bei der Weiterbildungsstätte die Prüfung der Vorleistungen. Die Weiterbildungsstätte erstellt einen Vorschlag, wie diese Vorleistungen anerkannt werden könnten, und leitet den Vorschlag sowie einen formlosen Antrag an die Landespflegekammer. Nach Prüfung erfolgt die Anerkennung der Module/Moduleinheiten (gesamt oder anteilig). Fristen zur Bearbeitung der Anerkennung sind nicht hinterlegt. Die Bearbeitungsdauer und Gebührenhöhe richtet sich nach Umfang und Inhalt der Vorleistungen. Die Landespflegekammer wird sich um rasche Bearbeitung bemühen, von einem Bearbeitungszeitraum von etwa vier Wochen muss derzeit ausgegangen werden.

Der überwiegende Teil, also mind. 51 Prozent der Weiterbildung muss als Präsenzunterricht stattfinden. Damit ist der synchrone Unterricht am selben physischen Ort gemeint (§§ 2 Abs. 11 und 5 Abs. 2 WBO).

Ja, die Ergebnisse können beim Antrag auf Zulassung zur Prüfung oder mit der Niederschrift gebündelt bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Aus diesen Noten wird die Vornote gebildet, die zu 50 Prozent in die Gesamtnote einfließt (§§ 13 Abs. 2 Nr. 1, 15 Abs. 9 WBO).

Bis auf die schriftlichen Ausarbeitungen (Hausarbeit, Erstellung einer Präsentation, schriftliche Abschlussarbeit) zählen die Modul- und Abschlussprüfungen als Präsenzzeit. Die schriftlichen Ausarbeitungen werden zu der Selbstlernzeit gerechnet. Näheres regeln die Rahmenvorgaben der einzelnen Weiterbildungen.

Für die Aufgabe des Prüfungsvorsitzes kann sich jedes Mitglied bewerben, welches über die fachliche und pädagogische Eignung verfügt. Dies ist in der Regel die entsprechende Fachweiterbildung oder eine vergleichbare Hochschulqualifikation sowie eine pädagogische Hochschulqualifikation. Wenn Sie Interesse haben, lassen Sie sich gerne in den Prüfungspool aufnehmen. 

Nein, wenn eine Weiterbildungsstätte ein gültiges AZAV Zertifikat besitzt, kann dieses in Kopie den Antragsunterlagen beigelegt werden. In der Checkliste zur Zulassung einer Weiterbildungsstätte sind die Angaben und Unterlagen angegeben, nicht eingereicht werden müssen. Sobald das AZAV-Zertifikat seine Gültigkeit verliert und nicht erneuert wird, müssen diese Unterlagen unverzüglich nachgereicht werden. Bei Vorliegen eines neuen Zertifikats muss dieses unaufgefordert nachgereicht werden.

Nein. Die Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz muss eine Zulassung für sich als Weiterbildungsstätte und für die angebotene Weiterbildung beantragen. Die kooperierende Weiterbildungsstätte muss jedoch in dem anderen Bundesland zugelassen bzw. anerkannt sein. Die rheinland-pfälzische Weiterbildungsstätte trägt die Verantwortung für die vom Kooperationspartner durchgeführte Weiterbildung bzw. Weiterbildungsteile (§ 8 Abs. 6 WBO).

Ja. Die hauptamtlich befugte Person, darf die Leitungsposition von mehr als einer Weiterbildung innehaben, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllt.

Wer als fachlich geeignet gilt, entscheidet die Weiterbildungsstätte (§ 8 Abs. 4 Nr. 3 WBO).

Grundsätzlich reicht eine einmalige Beantragung. Sobald sich wesentliche Änderungen ergeben, sind diese der Landespflegekammer unverzüglich anzuzeigen und genehmigen zu lassen. Wesentliche Änderungen sind solche, die die Standtorte der Weiterbildungsstätte, Personalwechsel auf Leitungsebene der Weiterbildungsstätte und der jeweiligen Weiterbildungen, sowie die Kooperationspartner zwischen Weiterbildungsstätten betreffen (§§ 8 Abs. 9, 10 Abs. 6 WBO).

Praxisanleitung

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Nein, das müssen sie nicht. Die absolvierte Weiterbildung hat Bestandsschutz (§ 4 Abs. 3 PflAPrV) und die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung behält ihre Gültigkeit (§ 41 Abs. 2 WBO).

Praxisanleitungen erfolgen durch Pflegefachkräfte, die mindestens ein Jahr Berufserfahrung im jeweiligen Einsatzbereich innerhalb der letzten fünf Jahre aufweisen.

 

Die Befähigung zur Praxisanleiter:in wird durch den erfolgreichen Abschluss einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden nach den Regelungen über die Weiterbildung für Gesundheitsfachberufe in den Ländern nachgewiesen. (wie Weiterbildungsordnungen der Pflegekammern sowie Landesgesetzen)  

 

Anerkannte Qualifikationen in RLP sind:

  • Praxisanleiter:in in den Pflegeberufen nach der Weiterbildungsordnung
  • Praxisanleiter:in in den Gesundheitsberufen nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz (bis 2018)
  • Abschluss der Fachschule Organisation und Führung, sofern das Lernmodul „Pflege“ besucht wurde
  • Landesrechtliche Weiterbildungsbezeichnungen „Praxisanleiter:in“, sofern diese den Grundätzen der WBO entsprechen.
  • Weiterbildung Praxisanleitung nach DKG (die Weiterbildungsstätte muss bei der DKG anerkannt sein)
  • (Pflege-)Pädagogische Hochschulqualifikationen

 

Bitte beachten Sie: Reine Online-Qualifizierungen/Fernunterricht werden in RLP nicht anerkannt! (vgl. Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts

 

Im Rahmen der Praxisanleitungen in den Fachweiterbildungen müssen die Praxisanleitenden zusätzlich über die entsprechende Weiterbildungsbezeichnung oder eine vergleichbare Hochschulqualifikation verfügen

 

Hinzu kommt die Pflicht sich mindestens 24 Stunden pro Jahr berufspädagogisch fortzubilden (vgl. § 4 Abs. 3 PflAPrV sowie § 8 Abs. Abs. 4 Nr. 4 WBO). Für neu zu qualifizierende PA beginnt die Fortbildungspflicht im Kalenderjahr nach dem Jahr, in dem sie die Weiterbildung zur PA absolviert haben.

 

Bestandsschutz: Praxisanleitende, die vor dem 31. Dezember 2019 nachweislich über die Qualifikation zur Praxisanleitung nach § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpfleger/in […] oder § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege […] verfügen, wird diese der berufspädagogischen Zusatzqualifikation gleichgestellt (§ 4 Abs. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)). Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation dem entspricht wenden Sie sich bitte an die entsprechende Schulaufsichtsbehörde.

Ja, auch zum Beispiel ein Abschluss in Medizinpädagogik, Erwachsenenbildung oder Lehramt für Pflege und Gesundheit an berufsbildenden Schulen ist eine vergleichbare pädagogische Hochschulqualifikation.

Weiterbildungsurkunden

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Ja, die Landespflegekammer hat 2018 für alle Pflegefachpersonen die Aufgaben des Landesamts übertragen bekommen, darunter auch das Erstellen von Urkunden. Daher kann auch hier nachträglich die Urkunde mit der Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragt werden, wenn die Weiterbildung an einer staatlich anerkannten Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen wurde, wenn die Weiterbildung länger als zehn Jahre her ist sprechen Sie uns an. Informationen zur Beantragung von Weiterbildungsurkunden finden Sie bei den Antragsformularen auf dieser Seite.

Ja, auch in diesem Fall gilt: Sofern sie landesgesetzlich geregelt sind oder an einer von der DKG anerkannten Weiterbildungsstätte absolviert wurden, dürfen die Weiterbildungsbezeichnungen in Rheinland-Pfalz weitergeführt werden, sofern diese den Grundsätzen und Prinzipien der WBO entsprechen (§ 24 Abs. 1 WBO). In den Bundesländern in denen es keine gesetzliche Regelung gibt, kann ein Antrag auf Einzelfallprüfung zur Prüfung der Gleichwertigkeit gestellt werden. Informationen zu Anerkennung der Gleichwertigkeit im Weiterbildungsbereich finden Sie bei den Antragsformularen auf dieser Seite.

Nicht automatisch. Wenn ein Antrag auf Anerkennung eingereicht wird, kommt es auf den Inhalt, den Umfang, die Rechtslage und die Spezialisierung an. Dazu werden Einzelfallentscheidungen getroffen. Bewertungsmaßstab ist, ob die im Ausland absolvierten Weiterbildungen als gleichwertig anerkannt werden können (§ 24 Abs. 2 WBO). Informationen zu Anerkennung der Gleichwertigkeit im Weiterbildungsbereich finden Sie bei den Antragsformularen auf dieser Seite.

Wenn Sie Ihre Weiterbildungsurkunde verloren haben, können Sie eine formlos eine Zweitschrift beantragen. Bitte geben Sie genaue Angaben zum Zeitpunkt und Durchführungsort der entsprechenden Weiterbildung an und vermerken sie zusätzlich in welchem Jahr die Urkunde erstmalig beantragt wurde. Wenn die Weiterbildungsurkunde nicht in Rheinland-Pfalz ausgestellt wurde, wenden Sie sich bitte an die ausstellende Behörde des anderen Bundeslandes.

Anerkennung in- und ausländischer Qualifikationen

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Zu den Aufgaben der Landespflegekammer gehört die Anerkennung für die in Rheinland-Pfalz staatlich geregelten Weiterbildungen für Pflegeberufe für unsere Mitglieder. Wenn Sie in anderen Bundesländern oder außerhalb Deutschlands eine Weiterbildungsqualifikation/Spezialisierung erfolgreich abgeschlossen haben und diese anerkennen lassen möchten, prüfen wir die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses. Voraussetzung ist Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in dem Pflegeberuf.Sollte die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation bisher noch nicht erfolgt sein werden, wenden Sie sich bitte an das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ISM) e.V.
Die Beratungsstelle für die Anerkennung von Gesundheits- und Pflegeberufen unterstützt Sie im Anerkennungsverfahren und bei Qualifizierungsmaßnahmen, wenn Sie einen Gesundheitsberuf in Rheinland-Pfalz ausüben möchten. Das Institut hilft Ihnen auch beim Zusammenstellen der Dokumente und dem Ausfüllen des Antrages.

 

Bei der Anerkennung von im In- oder Ausland erworbenen Qualifikationen oder Studienzeiten können folgende formale Zeiten anerkannt werden, sofern diese nicht länger als 5 Jahre zurückliegt!

  • Studienleistungen von Hochschulen, staatlichen Schulen
  • Weiterbildungen (mit gesetzlicher Verankerung)
  • Qualifikationen (ohne gesetzlicher Verankerung) mind. 51 Prozent der Qualifikation muss als Präsenzunterricht (gleiche Zeit, gleicher Ort) durchgeführt worden sein
  • Nachgewiesene Berufserfahrung im jeweiligen Weiterbildungsbereich nach Abschluss der anzuerkennenden Qualifikation
  • sonstige Qualifikationen: Präsenzunterricht, abgeschlossen mit einer Prüfungsleistung (keine Fortbildung)

 

Hilfe zur Suche von Übersetzerinnen und Übersetzern finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.

Informationen zum Europäischen Berufsausweis finden Sie unter Europäischer Berufsausweis – EBA und European Professional Card (EPC).

Statistiken zum Weiterbildungsregister

Die zentralen Ergebnisse zum Weiterbildungsregister gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 8 HeilBG finden Sie unter den jeweiligen Erhebungsjahren

Befugtenverzeichnis

§ 8 Abs. 7 WBO

Verzeichnis der Leitungen der Weiterbildungen und der Leitungen der Weiterbildungsstätten (Stand Januar 2021).

Die Landespflegekammer führt ein Verzeichnis der zur Weiterbildung befugten Leitungen der Weiterbildung sowie der Leitungen der Weiterbildungsstätten.