Fortbildung
Direkteinstieg:
Die erste Fortbildungsordnung (FBO) startet am 01.07.2025
Die bundesweit erste Fortbildungsordnung von und für Pflegefachpersonen wurde im November 2024 verabschiedet und tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft. Damit ist jetzt auch für Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz geregelt, was für viele Berufsgruppen im Gesundheitswesen selbstverständlich ist: Das Recht und die Pflicht sich zum Erhalt einer bestmöglichen Pflegequalität regelmäßig und in einem vorgegebenen Umfang fortzubilden.
Formulare / Vordrucke / Teilnahmebescheinigungen zur FBO
Hier finden Sie Formulare und Vorlagen, die Sie zum Nachweis verschiedener Fortbildungsformate gemäß Anlage 1 Ziffer 2 der Fortbildungsordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz nutzen können. Die Nutzung dieser Vorlagen ist freiwillig – Sie können sich daran orientieren, sind jedoch nicht verpflichtet, diese zu verwenden.
Die wichtigsten Fragen zur Fortbildungsordnung
- Pflegefachpersonen erbringen 40 Fortbildungspunkte in zwei Jahren
- 1 Fortbildungspunkt entspricht in der Regel 45 Minuten Fortbildung (das sind ca. 2 Tage / Jahr)
- Unterschiedliche Formate sind möglich: z.B. Tagung, Seminar, Mitgliedschaft in Berufsverband, Zeitschriftenabonnement, Praxisfortbildungen, E-Learning
- Das Thema muss einer der acht Fortbildungsklassen zugeordnet werden können, z.B. einem Pflegefeld oder einer Berufssituation
- Auch digitale Teilnahmen sind möglich, durch z.B. Online-Seminare
- Frei wählbar: Bei Fort- und Weiterbildungsbildungsinstituten, In-House, im In- oder Ausland ….
- Eine Zertifizierungen von Fortbildungsveranstaltungen ist im ersten Umsetzungsschritt nicht vorgesehen
- Alle (regulären) Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (§ 1 Abs. 1 Ziffer 6. bis 10. HeilBG)
- Freiwillige Mitglieder sind eingeladen sich daran zu orientieren
- Zum 01. Juli 2025 tritt die FBO in Kraft und für alle Mitglieder startet der erste zweijährige Fortbildungszyklus
- Für Neumitglieder startet er dann mit Beginn der Mitgliedschaft
- Prüfungen können ab Mitte 2027 erfolgen
Klassen, Formate und Beispielrechnung
Fortbildungsklassen
- Pflegephänomene, z. B. Mundgesundheit, Verwirrtheit, Selbstwirksamkeit
- Pflegefelder, z. B. ambulante psychiatrische Tagespflege, gerontopsychiatrische Akutpflege, ambulante palliative Pflege
- Zielgruppe, z. B. Jugendliche, Familien mit besonderen Problemkonstellationen, Menschen mit Demenz
- Spezifische Pflegesituation, z. B. instabile komplexe Pflege, Edukation, Anleitung (in der Pflege), Beratung
- Akteurinnenbezug, z. B. zum Selbst, zum Team, zur Organisation
- System- bzw. Funktionsebene, z. B. Bildung, Management, Forschung, Praxisanleitung
- Berufssituation, z. B. zur Professions- und Berufsfeldentwicklung, zu interdisziplinären Aspekten, Berufspolitik
- Globale Gesundheit, z. B. Ernährung, Klimawandel, Pandemien
Formate und Punkte
Seminare, Workshops, Kurse
Max. 8 FBP/Tag
Absolvierte Module von Weiterbildungen/Studiengängen
Max. 8 FBP/Tag
Kongress, Tagung, Forum, Symposium
Max. 6 FBP/Tag
Kurzfortbildung im eigenen Praxisfeld
Max. 1 FBP/Tag
Tätigkeit als Referent:in*
Max. 8 FBP/Tag
Verfassen von Fachartikeln, Buchbeiträgen
Max. 8 FBP/Zyklus
Arbeitsgruppe/Qualitätszirkel**
Max. 10 FBP/Zyklus
Supervision, Kollegialer Beratung, (ethischer) Fallbesprechung, Journal Club**
Max. 10 FBP/Zyklus
Abonnement einer Fachzeitschrift/Datenbank
Max. 3 FBP/Zyklus
Mitgliedschaft Berufs-/Interessenverband***
Max. 3 FBP/Zyklus
E-Learning über nachweisbare Lernplattform
Max. 10 FBP/Zyklus
So funktioniert’s!
- 45 Min. Fortbildung = 1 Fortbildungspunkt (FBP)
- Sammeln Sie 40 Fortbildungspunkte in zwei Jahren
- Die Punktzahl variiert je nach Fortbildungsformat
Beispiel
2,5 Tagesseminare = 20 FBP
1 Kongresstag = 6 FBP
1 Abo = 1 FBP
Teilnahme an Arbeitsgruppe = 4 FBP
1 Tag E-Learning = 7 FBP
2 Fortbildungen im Praxisfeld = 2 FBP
= 40 Punkte
* Die Tätigkeit wird anerkannt, wenn das neuerworbene Wissen bzw. Können über die herkömmliche Bildungstätigkeit hinaus geht und nachweisbar ist, z. B. bei Kongressen, Fachtagungen usw. (keine hauptamtliche Tätigkeit)
** Eine Maßnahme ist anerkannt, wenn das Treffen des Gremiums mindestens 1 x im Quartal für die Dauer von mindestens einem Jahr erfolgt.
*** Die Mitgliedschaft in einer KdöR, z. B. der Landespflegekammer, gilt nicht.
Stream: Webinar | Die neue Fortbildungsordnung - Was muss ich wissen?
Das sind Ihre Vorteile
Immer auf dem neusten Stand
Die Fortbildungsordnung sorgt dafür, dass Sie regelmäßig aktuelle Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben. So bleiben Sie immer informiert über die neuesten Entwicklungen und Best Practice.
Stärkung des Berufsverständnisses und Ihrer Kompetenz
Fortbildung hilft Ihnen, Ihr Berufsverständnis zu vertiefen und sich sicherer in Ihrer Rolle zu fühlen. Sie sind besser auf Herausforderungen im pflegerischen Alltag vorbereitet und können diese souverän meistern.
Karrierechancen verbessern
Mit kontinuierlicher Fortbildung eröffnen sich neue berufliche Möglichkeiten: Beförderung, Einsatz in Spezialgebieten oder andere interessante Aufgaben warten auf Sie.
Vielfältige Formate
Die Fortbildungsordnung bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten: Vom Selbststudium über Kurse bis hin zu Online- und Präsenzveranstaltungen. So können Sie Fortbildungen flexibel in Ihren Alltag integrieren und nach Ihren Bedürfnissen gestalten.
Freuen Sie sich auf klare Vorgaben, flexible Formate und eine Weiterentwicklung unseres Heilberufs!
Die Fortbildungsordnung (FBO) im zeitlichen Überblick (Übersicht)
Die Fortbildungsordnung (FBO) wurde von Pflegefachpersonen aus Rheinland-Pfalz für Pflegefachpersonen entwickelt. Gewählte Mitglieder der Arbeitsgruppe (AG) FBO, die aus verschiedenen beruflichen Bereichen, der Bildung und der Praxis kommen, haben die Grundlagen erarbeitet.
FAQs zur Fortbildungsordnung (FBO) der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Die Pflicht und das Recht zur Fortbildung sind im Heilberufsgesetz festgelegt. Die Regelung der Fortbildung der eigenen Berufsgruppe ist eine originäre Kammeraufgabe. Daher hat sich die Landespflegekammer RLP in ihrer zweiten Legislaturperiode die Erarbeitung einer Fortbildungsordnung auf die Fahne geschrieben. Durch sie hat die Berufsgruppe unter anderem die Chance, Art und Umfang von pflegerischer Fortbildung selbst auszugestalten und zu entwickeln. Die Fortbildungsordnung dient dazu, eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen – auf dem neuesten Stand (pflege-)wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Anerkannt werden pflegebezogene Fortbildungen, die auf dem HeilBG Rheinland-Pfalz und der Fortbildungsordnung basieren. Sie sollen die berufliche Handlungskompetenz erhalten, anpassen und erweitern.
Als Fortbildung gelten die in Anlage 1 aufgeführten Formate sowie thematisch passende Pflegefortbildungen. Zur Orientierung sollte geprüft werden, ob eine Fortbildung einer der pflegebezogenen Klassen in Anlage 1 zugeordnet werden kann. Auch bezugswissenschaftliche Themen können berücksichtigt werden.
Fortbildungen auf anderen gesetzlichen Grundlagen (z.B. Brandschutz, Medizinproduktegesetz) werden nicht anerkannt.
Derzeit müssen Fortbildungsveranstalter (z.B. Arbeitgeber, Verbände, Institute) ihre Angebote nicht durch die Landespflegekammer RLP zertifizieren lassen. Auch die Qualifikation der Referent:innen muss aktuell nicht nachgewiesen werden.
Laut HeilBG (§ 3, Abs. 3) kann die Landespflegekammer Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren. Diese Möglichkeit wird jedoch zunächst nicht genutzt. Nach Einführung der Fortbildungsordnung und Abschluss des ersten Zweijahreszyklus ist eine Evaluation geplant, sodass künftige Anpassungen möglich sind.
Ja. Fortbildungen können vollständig digital erfolgen. Der Großteil muss jedoch in synchronen Formaten mit direkter Interaktionsmöglichkeit stattfinden, das ist auch mit Online-Seminaren möglich.
Ja. Fortbildungen für Praxisanleitende, die Auszubildende in der praktischen Pflegeausbildung betreuen, werden im Rahmen des Zweijahreszyklus der Fortbildungsordnung anerkannt. Dies gilt gemäß § 4 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) bzw. § 4 Abs. 4 der Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts (PflBAPAVO)
Fortbildungen sind nicht allein die Verantwortung der Pflegefachpersonen. Die Fortbildungspflicht bedeutet zugleich ein Recht auf Fortbildung gegenüber dem Arbeitgeber. Dieses Recht kann jede Pflegefachperson einfordern (z.B. § 22 Abs.1 HeilBG, § 6 HeilBG Abs.6 Berufsordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz).
Aus einigen Regelungen ergibt sich auch für Einrichtungen die Notwendigkeit, die Fortbildung der Beschäftigten sicherzustellen: In der Altenpflege müssen ambulante und stationäre Einrichtungen nach § 11 SGB XI eine Versorgung „nach dem aktuellen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse“ gewährleisten. Viele Einrichtungen gewähren daher Freistellungen für Fortbildungen und übernehmen die Kosten.
Die Fortbildungsordnung tritt zum 01. Juli 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Fortbildungspunkte gesammelt werden und die Nachweise müssen aufbewahrt werden. Dies betrifft dann auch etwaige Nachweise (z. B. Rechnungen) für beispielsweise Fachzeitschriftenabonnements.
Ab Juli 2027 wird die Landespflegekammer stichprobenartig Pflegefachpersonen anschreiben und die Nachweise des vergangenen Fortbildungszyklus einfordern. Nur wenn Sie zu dieser Gruppe zählen und aufgefordert werden, müssen Sie die Nachweise einreichen.
Nach Aufforderung der Landespflegekammer müssen Mitglieder ihre Fortbildungsnachweise innerhalb von drei Wochen, möglichst digital über ihr Mitgliedskonto, einreichen. Dort wird zukünftig auch der individuelle Fortbildungszyklus einsehbar sein.
Generell müssen die Fortbildungen anhand von personalisierten Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen werden.
Ja. Kammermitglieder sind dazu verpflichtet sich regelmäßig fortzubilden, um ihr berufliches Wissen und Können zu erhalten und weiterzuentwickeln. Diese Pflicht ergibt sich bereits aus dem Pflegeberufegesetz sowie dem Heilberufsgesetz. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat mit der Fortbildungsordnung Transparenz geschaffen und den Fortbildungsumfang konkretisiert.
Mitglieder, die im geprüften Fortbildungszyklus weniger als 40 Fortbildungspunkte nachweisen, können die fehlenden Punkte innerhalb eines Jahres nachholen und einreichen. Falls ein Mitglied der Fortbildungspflicht weiterhin nicht nachkommt, erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Grundsätzlich möchte die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz den ersten Fortbildungszyklus für alle Beteiligten als Möglichkeit nutzen, erste Erfahrungen zu sammeln und mögliche Anpassungen für die Zukunft vorzunehmen.
Die Fortbildungsordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist offen und flexibel gestaltet. Dies bietet allen Beteiligten durch verschiedene Fortbildungsformate sowie eine breite thematische Ausrichtung ein Höchstmaß an Flexibilität. Damit wird die Fortbildungsordnung der Vielfalt des Pflegeberufes gerecht.
Bei einer beruflichen Unterbrechung von mehr als drei Monaten – etwa wegen Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit oder längerer Krankheit – verlängert sich der Fortbildungszyklus automatisch um die nachgewiesene Unterbrechungszeit. Wird ein Fortbildungsnachweis gefordert, muss die Unterbrechung ebenfalls belegt werden.
Ja, denn Fortbildungen dienen der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung. Gerade die Pflege unterliegt einem ständigen Wandel, der regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden muss. Zudem bieten Fortbildungen die Chance, weitere Kompetenzen und Sicherheit im Beruf zu erlangen. Deshalb wurde der Umfang von 40 Fortbildungspunkten im Zweijahreszyklus unabhängig vom jeweiligen Beschäftigungsumfang festgelegt.
Sie haben weitere Fragen? Weitere FAQs finden Sie HIER
Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen gerne an uns wenden unter: fortbildung@pflegekammer-rlp.de
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Direkteinstieg
Die wichtigsten Fragen zur Fortbildungsordnung
Fortbildungspflicht: Pflegefachpersonen müssen innerhalb eines Zweijahreszyklus 40 Fortbildungspunkte (2 – 2,5 Tage pro Jahr) sammeln.
Start des Zyklus: Für bereits registrierte Mitglieder beginnt der Zyklus am 1. Juli 2025.
Individueller Beginn: Für Neumitglieder und Auszubildende startet der Zyklus mit Beginn der Mitgliedschaft bzw. mit der Examinierung.
Rechtliche Grundlage
- Pflegeberufegesetz (§ 5 PflBG)
- Heilberufsgesetz (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 HeilBG)
- Berufsordnung (§ 6 BO)
Fortbildungsordnung (FBO)
- Konkretisiert die gesetzliche Fortbildungspflicht
- Ist verbindlich für alle Kammermitglieder gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 6–10 HeilBG
Nachweisführung
Fortbildungspunkte müssen gesammelt werden. Die entsprechenden Nachweise sind aufzubewahren.
Stichprobenprüfung
Ab Juli 2027 wird die Landespflegekammer stichprobenartig Pflegefachpersonen anschreiben und die Fortbildungsnachweise des letzten Zyklus anfordern.
Einreichung der Nachweise
Im Falle einer Aufforderung müssen die Nachweise innerhalb von drei Wochen digital über das Mitgliedskonto eingereicht werden.
Flexibel Punkten:
Die Fortbildungsordnung ist bewusst offen gestaltet und ermöglicht eine individuelle Auswahl von Themen und Formaten.
Anrechnungsfähigkeit
- Anerkannt werden Fortbildungen, die die berufliche Handlungskompetenz erhalten, anpassen und/oder erweitern
- Bezugswissenschaftliche Inhalte (Medizin, Pädagogik, Psychologie, Erziehungs- und Bildungswissenschaft etc.) können berücksichtigt werden
Fortbildungspunkte (FBP)
1 Punkt = 45 Minuten Fortbildungseinheit (FE)
Themen & Formate
- Inhalte können frei nach dem individuellen pflegeberuflichen Bedarf gewählt werden
- Formate gemäß Anlage 1 der Fortbildungsordnung (FBO)
- Formal: Seminare, Kongresse, Arbeitsgruppe/Qualitätszirkel, Kurzfortbildung im eigenen Praxisfeld, Studium etc.
- Non-formal: E-Learning, Podcasts, Abonnement Fachzeitschrift/Datenbank, Mitgliedschaft Berufs-/Interessenverband etc.
- Digitale Umsetzung vollständig möglich (z.B.: Online-Seminare)
Voraussetzung
Zuordnung zu einer der acht Fortbildungsklassen (z. B. Pflegefeld oder Berufssituation).
Nicht anrechenbar
Fortbildungen, die auf anderen gesetzlichen Grundlagen beruhen, sind grundsätzlich nicht anrechnungsfähig (z.B.: Arbeitssicherheit, Brandschutz, Datenschutz oder MPG-Geräteeinweisungen) Hyperlink zu entsprechendem Dokument ? Welches?
Ausnahme: wenn sie ausdrücklich in der Fortbildungsordnung anerkannt sind (§ 2 Abs. 2 Satz 3 FBO).
- Frei wählbar: Bei Fort- und Weiterbildungsbildungsinstituten, In-House, im In- oder Ausland ….
- Eine Zertifizierungen von Fortbildungsveranstaltungen ist im ersten Umsetzungsschritt nicht vorgesehen
Mitgliedschaft Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
- Pflichtmitgliedschaft für Pflegefachpersonen gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer. 6–10 HeilBG
- Dazu gehören u. a.: Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen, Pflegefachfrauen/-männer (inkl. Akademischem Abschluss)
- Voraussetzung: Berufsausübung in Rheinland-Pfalz
- Berufsausübung umfasst jede Tätigkeit mit pflegerischen Fachkenntnissen, z. B. auch Tätigkeiten in Arztpraxen, als Kodierfachkräfte oder in der Pflegepädagogik
- Freiwillige Mitglieder können sich an diesen Regelungen orientieren
Immer auf dem neusten Stand
Die Fortbildungsordnung sorgt dafür, dass Sie regelmäßig aktuelle Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben. So bleiben Sie immer informiert über die neuesten Entwicklungen und Best Practice.
Stärkung des Berufsverständnisses und Ihrer Kompetenz
Fortbildung hilft Ihnen, Ihr Berufsverständnis zu vertiefen und sich sicherer in Ihrer Rolle zu fühlen. Sie sind besser auf Herausforderungen im pflegerischen Alltag vorbereitet und können diese souverän meistern.
Karrierechancen verbessern
Mit kontinuierlicher Fortbildung eröffnen sich neue berufliche Möglichkeiten: Beförderung, Einsatz in Spezialgebieten oder andere interessante Aufgaben warten auf Sie.
Vielfältige Formate
Die Fortbildungsordnung bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten: Vom Selbststudium über Kurse bis hin zu Online- und Präsenzveranstaltungen. So können Sie Fortbildungen flexibel in Ihren Alltag integrieren und nach Ihren Bedürfnissen gestalten.
Freuen Sie sich auf klare Vorgaben, flexible Formate und eine Weiterentwicklung unseres Heilberufs!
- Pflegephänomene, z. B. Mundgesundheit, Verwirrtheit, Selbstwirksamkeit
- Pflegefelder, z. B. ambulante psychiatrische Tagespflege, gerontopsychiatrische Akutpflege, ambulante palliative Pflege
- Zielgruppe, z. B. Jugendliche, Familien mit besonderen Problemkonstellationen, Menschen mit Demenz
- Spezifische Pflegesituation, z. B. instabile komplexe Pflege, Edukation, Anleitung (in der Pflege), Beratung
- Akteurinnenbezug, z. B. zum Selbst, zum Team, zur Organisation
- System- bzw. Funktionsebene, z. B. Bildung, Management, Forschung, Praxisanleitung
- Berufssituation, z. B. zur Professions- und Berufsfeldentwicklung, zu interdisziplinären Aspekten, Berufspolitik
- Globale Gesundheit, z. B. Ernährung, Klimawandel, Pandemien
Die Fortbildungsordnung (FBO) im zeitlichen Überblick (Übersicht)
Die Fortbildungsordnung (FBO) wurde von Pflegefachpersonen aus Rheinland-Pfalz für Pflegefachpersonen entwickelt. Gewählte Mitglieder der Arbeitsgruppe (AG) FBO, die aus verschiedenen beruflichen Bereichen, der Bildung und der Praxis kommen, haben die Grundlagen erarbeitet.
Fortbildungspunkte-Rechner
Stellen Sie Ihren persönlichen Fortbildungsmix zusammen und sehen Sie, wie Sie die 40 Fortbildungspunkte im Zweijahreszyklus erreichen. Grundregel: 45 Minuten Fortbildung entsprechen einem Fortbildungspunkt (FBP). Alle Angaben sind Beispiele – maßgeblich sind die Bestimmungen der Fortbildungsordnung.
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Formulare / Vordrucke / Teilnahmebescheinigungen zur FBO
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Ziel ist die Stärkung des fachlichen Austauschs und der Vernetzung der Pflegenden in Rheinland-Pfalz. Die rund einstündigen Sessions mit anschließendem etwa 15-minütigem Q&A können über die Videokonferenzsoftware Zoom live verfolgt oder zu einem späteren Zeitpunkt als On-Demand-Angebot direkt auf der Kammer-Website abgerufen werden. Geplant sind die Webinare jeweils für den ersten Dienstag im Monat.
Die Moderation übernehmen die Mitglieder des Vorstands der Landespflegekammer im Wechsel, als Experten und Expertinnen zu den jeweiligen Themen werden externe Fachleute aus Wissenschaft und Praxis eingeladen.
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