BERUFSORDNUNG
Die Berufsordnung ist gesetzlich verankert und am 01. Januar 2020 in Kraft getreten. Sie ist für alle Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz rechtlich bindend, geben dabei aber Orientierung bei der Berufsausübung.
Die Berufsordnung wurde von Kammermitgliedern entwickelt und stellt damit erstmals eine verbindliche Definition des Pflegeberufs durch die Berufsangehörigen selbst dar.
Durch die Formulierung allgemeiner Berufspflichten und Anforderungen an die Berufsausübung wird die Position des Pflegeberufs in der Zusammenarbeit mit anderen Heilberufen und Akteuren des Gesundheitswesens gestärkt. Pflegefachpersonen können sich auf die Berufsordnung berufen und sich somit für Pflegequalität und Patientensicherheit einsetzen.
- Allgemeinen Berufspflichten,
- Qualitätssicherung
- Anforderungen an die Berufsausübung,
- Formen der Berufsausübung
- Einzuhaltenden Gesetzen.
Pflegefachpersonen haben mit der Berufsordnung bindende Richtlinien erhalten, in welchen Fällen sie das Recht oder gar die Pflicht haben, Verstößen zu widersprechen. Wenn z. B. Qualitätsanforderungen missachtet werden oder Menschen mit Pflegebedarf Gewalt erfahren, haben beruflich Pflegende nun Mittel, die Einhaltung der festgelegten ethischen und berufspraktischen Standards einzufordern – notfalls auch vor Gericht.
Bei Fragen zur Anwendung der Berufsordnung in konkreten Fällen können sich Mitglieder direkt an die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz wenden.
Berufsordnung
Weiterführende Literatur zur Berufsordnung
Berufspflichtverletzung
Die Berufsordnung der Landespflegekammer RLP: "Foliensatz zur Verwendung in der Lehre"
EU-Konformitätsbescheinigungen nach Richtlinie 2005/36/EG | Certificates of Good Standing
Haben Sie Fragen zur Berufsordnung?
Telefon
06131.32 73 80, erreichbar von 08:00 -17:00 Uhr
berufsordnung@pflegekammer-rlp.de
Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit sich auf unserem YouTube-Kanal die im Rahmen digitaler Fragerunden zur Berufsordnung gestellten Fragen und Antworten anzusehen.