Mitgliedschaften
Die Landespflegekammer ist in vielen Gremien aktiv und vertritt dort die Interessen der beruflich Pflegenden in Rheinland-Pfalz. Die verschiedenen Mitgliedschaften und Engagements der Pflegekammer sind dabei zu einem Teil durch den Gesetzgeber vorgesehen und gesetzlich festgelegt. Hier hat die Pflege jetzt einen festen Platz, ihre Positionen können nicht mehr überhört werden.
Darüber hinaus sucht die Pflegekammer immer wieder Möglichkeiten, sich in Politik und Gesellschaft zu vernetzen. Durch ein stetiges Engagement und kontinuierlichen Austausch mit Verbänden, Gewerkschaften und weiteren Partnern können Bündnisse gefestigt werden und eine durchsetzungsstarke Lobby für die Interessen der beruflich Pflegenden aufgebaut werden. Die Politik wird zukünftig um die Pflege nicht mehr herumkommen.
- Landespflegeausschuss Rheinland-Pfalz (§8a SGB XI)
- Landeskrankenhausplanungsausschuss
- Gemeinsames Landesgremium nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
- AG Innovationsprojekte Unter-Arbeitsgruppe Pflege zur Umsetzung der Durchführungsverordnung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTGDVO)
- AG Tagespflege des Landespflegeausschusses
- Landesberufsgericht
- Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz