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Zehn Jahre Novellierung Heilberufsgesetz – Ein Meilenstein für die Pflege

Mainz, 16. Dezember 2024 – Am 19. Dezember 2014 wurde in Rheinland-Pfalz das novellierte Heilberufsgesetz (HeilBG) veröffentlicht. Damit wurde die Grundlage für die Gründung der ersten Landespflegekammer Deutschlands geschaffen und ein entscheidender Schritt in der Pflegepolitik des Landes gemacht. Das Gesetz stärkt die Selbstverwaltung der Pflegeberufe und stellt sicher, dass diese gleichwertig mit anderen Heilberufen wie der Ärzte- und Apothekerschaft in das Gesundheitssystem eingebunden sind.

 

Über die Gesetzesnovellierung sagte der damalige Sozialminister Alexander Schweitzer: „Die gewachsene Bedeutung der Kranken- und Altenpflege für das Gesundheitswesen erfordert eine Neubestimmung der Rolle der Pflegeberufe im Gesundheitswesen.“ Mehr als zwei Jahrzehnten forderten die Berufsverbände der Pflege damals schon „die Einrichtung einer Pflegekammer, damit die Pflege an der Weiterentwicklung ihres Berufsbildes entscheidend mitwirken kann.“

 

Die Landespflegekammer übernimmt heute diese zentrale Aufgabe in Rheinland-Pfalz. Sie entwickelt eine verbindliche Berufsordnung und regelt die Fort- und Weiterbildung. Zudem bringt sie aktiv die Expertise der Pflege in die gesundheitspolitischen Gremien ein und nimmt so maßgeblich Einfluss auf die Pflegepolitik.

 

Eine besonders wichtige Verpflichtung nach dem HeilBG war die Erstellung einer Berufsordnung, die erstmalig in Rheinland-Pfalz, klare Standards für die fachlichen und ethischen Anforderungen an Pflegefachpersonen festlegt. Sie regelt darüber hinaus die berufliche Unabhängigkeit sowie den Umgang mit Patienten und Kollegen.

 

Die Berufs-, Weiterbildungs- und – die jüngst beschlossene – Fortbildungsordnung, waren historische Meilensteine für die Berufsgruppe. Denn zum ersten Mal haben beruflich Pflegende über Rahmenbedingungen für beruflich Pflegende entschieden.

Darüber hinaus kann die Kammer auch auf politische Erfolge hinweisen. Ihre Expertise fließt in bundesweite und regionale Initiativen ein, wie z.B. die „Konzertierte Aktion Pflege“ oder in die „Fachkräftestrategie Pflege Rheinland-Pfalz 2025“. Die Kammer bekommt zudem die Gelegenheit, – auch auf Bundesebene – zu Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen, wie z.B. zum Pflegekompetenzgesetz oder zum Pflegeassistenzgesetz.

 

Kammerpräsident Dr. Markus Mai betont: „Die Novellierung des Heilberufsgesetzes war ein historischer Schritt für die Pflege. Sie hat uns die Möglichkeit gegeben, eigenverantwortlich zu handeln und die berufliche Zukunft aktiv mitzugestalten. Die Stärkung der Pflegeberufe ist heute ein fester Bestandteil der politischen Agenda.“

 

Die Pflegekammer wird auch in Zukunft zentrale Anliegen der Pflege vorantreiben und wichtige Impulse für die Pflege der Zukunft setzen.

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