GKV-Sparpaket: Pflegekammer warnt vor Personalplanung ohne verlässliche Maßstäbe

Mainz, 14. Juli 2026 – Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz sieht in den aktuellen Änderungen zur Personalbemessung in Krankenhäusern einen weiteren Rückschritt für die pflegerische Versorgung. Während das GKV-Sparpaket den wirtschaftlichen Druck auf die Kliniken erhöht, wird gleichzeitig die Einführung der PPR 2.0 als Instrument zur bedarfsgerechten Personalbemessung aufgegeben. Aus Sicht der Pflegekammer fehlt damit künftig eine verlässliche Grundlage, um den tatsächlichen Personalbedarf auf den Stationen nachvollziehbar zu bestimmen.

 

Die Personaluntergrenzen (PpUG) bleiben zwar bestehen. Sie legen den Mindeststandard für die Personalausstattung in besonders pflegesensitiven Bereichen fest. Künftig sollen sie an die Leistungsgruppen der Krankenhausreform angepasst werden. Ein Leistungsgruppenausschuss soll dafür Qualitätskriterien sowie Anforderungen an Qualifikation und Verfügbarkeit des Personals entwickeln. Nach Einschätzung der Pflegekammer reicht das jedoch nicht aus.

 

Die Personaluntergrenzen verhindern lediglich, dass Stationen mit zu wenig Personal betrieben werden. Sie beantworten aber nicht die entscheidende Frage, wie viele Pflegefachpersonen tatsächlich erforderlich sind, um Patientinnen und Patienten sicher und ihrem Pflegebedarf entsprechend zu versorgen.

 

Genau dafür war die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) vorgesehen. Das wissenschaftlich entwickelte Instrument sollte den tatsächlichen Pflegebedarf erfassen und daraus den notwendigen Personaleinsatz ableiten. Mit dem Verzicht auf die PPR 2.0 entfällt diese bedarfsorientierte Personalbemessung.

 

An ihre Stelle tritt eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung der Krankenhäuser, eine ausreichende Personalausstattung sicherzustellen. Konkrete, bundesweit überprüfbare Maßstäbe für den tatsächlichen Personalbedarf sind damit jedoch nicht mehr vorgesehen.

 

„Mindeststandards sind wichtig, sie ersetzen aber keine bedarfsgerechte Personalbemessung“, sagt Andrea Bergstäßer, Vizepräsidentin der Landespflegekammer. „Wer nur das absolute Minimum vorgibt, schafft noch keine Grundlage für eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung.“

 

Besonders kritisch bewertet die Pflegekammer das Zusammenspiel mit dem GKV-Sparpaket. Dieses setzt die Krankenhäuser unter zusätzlichen wirtschaftlichen Druck. Gleichzeitig entfällt das Instrument, mit dem Einrichtungen ihren tatsächlichen Personalbedarf transparent belegen konnten.

 

„Wenn der finanzielle Druck steigt und gleichzeitig nachvollziehbare Maßstäbe für eine bedarfsgerechte Personalbemessung wegfallen, wächst die Gefahr, dass Personalentscheidungen stärker von wirtschaftlichen Zwängen als vom Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten bestimmt werden. Das kann die Versorgungsqualität beeinträchtigen und erhöht die Belastung der Pflegefachpersonen“, so Bergsträßer.

 

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz fordert die Bundesregierung auf, an einer wissenschaftlich fundierten und überprüfbaren Personalbemessung festzuhalten. Mindeststandards reichen nicht aus.

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