Mainz, 18. Dezember 2024 – Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Pflegekompetenzgesetz beschlossen. Unklar bleibt, ob das Gesetz vor der Neuwahl im Februar verabschiedet wird. Die Landespflegekammer appelliert dringend an alle Fraktionen, dem Gesetz zügig zuzustimmen.
Das Pflegekompetenzgesetz ist ein bedeutender Schritt zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs in Deutschland. Es soll den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft und dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen begegnen. Ziel des Gesetzes ist es, Pflegefachpersonen als gleichwertige Partner im Gesundheitswesen anzuerkennen und ihre Fähigkeiten besser zu nutzen. Diese Sichtweise ist mehr als überfällig.
„Pflegefachpersonen haben einen sehr guten Einblick in die Versorgungssituation. Wenn ihre Expertise genutzt wird, können Entscheidungen schneller und effektiver getroffen werden. Dabei geht es in erster Linie darum, die Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf zu verbessern und Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum, zu schließen“, sagt Andrea Bergsträßer, Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Auch wenn es noch einzelne Kritikpunkte gibt, so fehlen beispielsweise weiterhin klare Regelungen für akademische Karrierewege mit der Übernahme erweiterter heilkundlicher Tätigkeit, setzt das Gesetz ein positives Signal: die Pflegeberufe werden gestärkt, die Arbeit von Pflegefachpersonen aufgewertet und die Pflegequalität nachhaltig verbessert.