Mainz, 20. Februar 2026 – Der Bundestag will voraussichtlich in der kommenden Woche über das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) abstimmen. Mittlerweile liegt ein umfangreiches Paket mit Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen vor. Aus Sicht der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist dabei die künftige Ausgestaltung des Pflegebudgets von herausragender Bedeutung.
Das Pflegebudget wurde eingeführt, um Pflegepersonalkosten aus dem pauschalisierenden Abrechnungssystem herauszulösen und gesondert zu finanzieren. Ziel war es, die ‚Pflege am Bett‘ zu stärken und sie vor rein ökonomischem Druck zu schützen. Nun soll präzisiert werden, welche Kosten dem Pflegebudget zugeordnet werden dürfen.
Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz begrüßt die Überlegungen, gesetzlich klarzustellen, dass Tätigkeiten ohne unmittelbaren Bezug zur Patientenversorgung nicht über das Pflegebudget finanziert werden dürfen.
„Kosten für Aufgaben, die nicht der direkten pflegerischen Versorgung dienen, müssen eindeutig abgegrenzt werden. Das Pflegebudget darf nicht für strukturelle Finanzierungslücken missbraucht werden“, betont Kammerpräsident Dr. Markus Mai.
Pflegefachpersonen übernehmen bereits heute in erheblichem Umfang Aufgaben außerhalb ihres professionellen Pflegeauftrags. Dieser liege in der fachlich qualifizierten Einschätzung, Planung und Durchführung pflegerischer Maßnahmen im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten, so die Kammer. Eine klare gesetzliche Regelung würde sicherstellen, dass die Mittel des Pflegebudgets konsequent für diese Aufgaben eingesetzt werden. Andere notwendige Leistungen müssen selbstverständlich ebenfalls finanziert werden – jedoch außerhalb des Pflegebudgets, um Fehlanreize und Zweckentfremdung zu vermeiden.
Zugleich weist die Kammer darauf hin, dass es in den Jahren vor Einführung des Pflegebudgets in vielen Krankenhäusern zu einem deutlichen Personalabbau kam. Zwischen 2006 und 2018 wurden Pflegekapazitäten erheblich reduziert – mit spürbaren Folgen bis heute.
Vor diesem Hintergrund fordert die Pflegekammer Rheinland-Pfalz, die Schlussverhandlungen zu nutzen, um das Pflegebudget rechtssicher und konsequent an der unmittelbaren Patientenversorgung auszurichten.