Mainz, 16. Juni 2025 – Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz begrüßt ausdrücklich die Änderung des § 107 Abs. 1 Nr. 2 SGB V durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Mit der Einführung einer pflegefachlichen Leitung in Krankenhäusern wird die Pflege erstmals auf gesetzlicher Ebene als gleichwertige Profession neben der ärztlichen Leitung anerkannt.
„Die gesetzliche Verankerung der pflegefachlichen Leitung ist ein wichtiger Schritt für eine moderne, interprofessionelle Versorgung“, erklärt Kammerpräsident Dr. Markus Mai. „Damit wird die Pflege als eigenständige Profession im Gesundheitswesen gestärkt und ihre Rolle innerhalb der Krankenhäuser verbindlich festgeschrieben.“
Die pflegefachliche Leitung wird dazu beitragen, die Qualität, Kontinuität und Patientensicherheit in der Versorgung zu fördern. Pflegefachpersonen übernehmen damit eine tragende Rolle in hochkomplexen Pflegeprozessen und stärken die sektorenübergreifende Zusammenarbeit.
„Diese Entscheidung trägt zur Attraktivität des Pflegeberufs bei, indem sie die Verantwortung und die Perspektiven qualifizierter Pflegefachpersonen sichtbar macht“, so Mai. „Gleichzeitig unterstützt sie die laufende Entwicklung akademischer Karrierewege in der Pflege und die Etablierung von Advanced Practice Nursing.“
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz sieht die Einführung der pflegefachlichen Leitung nicht nur als Ausdruck politischer Wertschätzung, sondern auch als wichtigen Baustein für die Qualitätssicherung in einer sich wandelnden Versorgungslandschaft.