Pflegekammer begrüßt Vorstoß für bundeseinheitliche Terminologie in der Pflege

Mainz, 14. August 2026 – Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz begrüßt das Expert:innenpapier des Deutschen Pflegerats (DPR) zur Entwicklung einer bundeseinheitlichen Terminologiearchitektur für die Pflege. Gemeint ist ein gemeinsames System, mit dem pflegerische Informationen in unterschiedlichen Dokumentationsprogrammen einheitlich beschrieben und genutzt werden können. So lassen sich Daten besser austauschen, vergleichen und auswerten.

 

Pflegefachpersonen übernehmen täglich vielfältige Aufgaben. Welche Leistungen sie erbringen und welchen Beitrag sie zur Versorgung leisten, lässt sich bislang jedoch nur eingeschränkt einrichtungsübergreifend vergleichen. Unterschiedliche Dokumentations- und Klassifikationssysteme erschweren den Austausch. In der Medizin sorgen standardisierte Klassifikationen seit Jahren für eine einheitliche Dokumentation und bilden eine wichtige Grundlage für Steuerung und Vergütung. Eine vergleichbare bundesweit einheitliche Terminologie fehlt der Pflege bislang.

 

Der Deutsche Pflegerat schlägt deshalb eine gemeinsame Referenzterminologie vor, die bestehende Dokumentations- und Klassifikationssysteme miteinander verbindet. Die in den Einrichtungen etablierten Systeme sollen dabei erhalten bleiben. Ziel ist es nicht, neue Dokumentationspflichten zu schaffen, sondern pflegerische Informationen einheitlich zu beschreiben und für die Versorgungsplanung, die Qualitätssicherung, die Forschung und gesundheitspolitische Entscheidungen besser nutzbar zu machen.

 

Für Pflegefachpersonen bedeute das vor allem, dass ihre bestehende Dokumentation über die eigene Einrichtung hinaus besser verstanden und genutzt werden kann, so die Pflegekammer. „Im unmittelbaren Arbeitsablauf verändert sich zunächst wenig. Entscheidend ist, was mit der Dokumentation anschließend möglich wird. Pflegefachpersonen sollen nicht anders oder mehr dokumentieren. Ihre fachlichen Entscheidungen werden aber einheitlich zugeordnet und damit über Einrichtungs- und Versorgungsgrenzen hinweg besser nutzbar“, so Kammerpräsident Dr. Markus Mai.

 

Aus Sicht der Landespflegekammer ist dies ein wichtiger Schritt, um professionelle Pflege im Gesundheitswesen sichtbarer zu machen. Einheitlich beschriebene Pflegeleistungen schaffen die Grundlage, den Beitrag der Pflege zur gesundheitlichen Versorgung nachvollziehbar darzustellen. Pflegerische Entscheidungen und Ergebnisse können so besser abgebildet und langfristig auch bei der Planung und Finanzierung des Gesundheitswesens stärker berücksichtigt werden.

 

Rheinland-Pfalz bringt dafür nach Einschätzung der Landespflegekammer gute Voraussetzungen mit. „Damit wir alle dieselben Begriffe nutzen, brauchen wir eine gemeinsame fachliche Basis. In Rheinland-Pfalz gibt uns unsere Berufsordnung genau diesen Rahmen vor: Sie zeigt klar, was zu unseren Aufgaben gehört, wofür wir verantwortlich sind und wie professionelle Pflege aussehen soll. Genau darauf können wir aufbauen. Denn erst wenn unsere Arbeit klar und verständlich beschrieben wird, lassen sich die Daten am Ende auch gut miteinander vergleichen“, so Mai. 

 

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz unterstützt deshalb den Vorstoß des Deutschen Pflegerats und spricht sich dafür aus, die Entwicklung einer bundeseinheitlichen Terminologiearchitektur gemeinsam mit der Profession voranzutreiben. Voraussetzung dafür sind die enge Einbindung von Pflegefachpersonen sowie Investitionen in digitale Strukturen und deren Umsetzung in den Einrichtungen.

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