Mainz, 7. November 2025 – Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet – ein Meilenstein für die Profession Pflege. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz begrüßt das Gesetz als entscheidenden Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und fachlicher Anerkennung.
„Dies ist die Weichenstellung, auf die wir lange gewartet haben“, sagt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. „Erstmals wird gesetzlich anerkannt, dass Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen dürfen – und dass die Profession selbst an der Definition ihrer Kompetenzen beteiligt werden muss. Das stärkt auch die pflegerische Versorgung, gerade in ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz.“
Pflegefachpersonen dürfen künftig im Rahmen ihrer Qualifikationen eigenständig Leistungen erbringen, die bislang der Ärzteschaft vorbehalten waren – etwa im Bereich der Wundversorgung, Diabetesbetreuung oder Demenzbegleitung. Nach einer ärztlichen Erstdiagnose können sie bestimmte Maßnahmen selbstständig durchführen. In definierten Fällen dürfen sie auch ohne vorherige ärztliche Diagnose tätig werden, wenn sie einen pflegerischen Bedarf feststellen. Welche Leistungen das betrifft, legt die Selbstverwaltung unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände fest.
Mai fordert zugleich, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen: „Pflegefachpersonen müssen künftig auch Pflegebedürftigkeit feststellen dürfen. Dazu braucht es zügig die Einführung des Gesetzes für Advanced Nursing Practice (ANP) sowie klare Regelungen zur Finanzierung und Abrechnung.“ Das Konzept stehe, nun sei die Ausführung entscheidend.
Für die rund 40.000 Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz bedeutet das Gesetz eine bedeutende Veränderung ihres beruflichen Handlungsspielraums. Es stärkt ihre Rolle in der Versorgung, schafft rechtliche Klarheit und fördert eigenverantwortliches Arbeiten – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiger Schritt.
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit der Pflegekammer NRW und den Pflegeberufsverbänden im Gesetzgebungsverfahren Stellung genommen und dabei wichtige Impulse eingebracht. Viele ihrer Forderungen, z.B. die eigenständige Erbringung von heilkundlichen Leistungen sowie die Stärkung der pflegerischen Diagnosen oder Präventionsberatung und -empfehlung durch Pflegefachpersonen wurden im Gesetz berücksichtigt.