Pflegekammer kritisiert die Auswirkungen der GKV-Reformen auf die Pflege

Mainz, 16. April 2026 – Die rheinland-pfälzische Pflegekammer kritisiert die Auswirkungen der Krankenversicherungsreform auf die Pflege. Das Maßnahmenpaket mit einem Volumen von rund 20 Milliarden Euro soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden – bleibt aus Sicht der Kammer jedoch an zentralen Stellen unzureichend.

 

Kritisch bewertet die Kammer die geplante Begrenzung des Pflegebudgets in Krankenhäusern. Zwar soll dieses weiterhin eigenständig bleiben und nicht in das DRG-System zurückgeführt werden. Künftig ist jedoch eine Deckelung vorgesehen, gekoppelt an die allgemeine Kostenentwicklung.

 

Aus Sicht der Kammer gefährdet dies eine bedarfsgerechte Finanzierung pflegerischer Leistungen. Viele Einrichtungen arbeiten bereits an ihrer Belastungsgrenze. Eine pauschale Begrenzung droht, notwendige personelle und qualitative Verbesserungen auszubremsen.

 

Die Pflegekammer betrachtet zudem den Wegfall der sogenannten Meistbegünstigungsklausel mit Skepsis. Diese hat bislang geholfen, Kostensteigerungen – etwa durch Tariflöhne – aufzufangen. Ohne diese Absicherung wird es für Krankenhäuser deutlich schwieriger, angemessene Löhne in der Pflege zu finanzieren.

 

Die Pflegekammer warnt vor Einsparungen an dieser Stelle. Das verschärfe den Personalmangel in der Pflege und erhöhe zudem die Belastung für Pflegefachpersonen.

 

Die Kammer begrüßt hingegen die geplanten Maßnahmen zur Befugniserweiterung und Bürokratieabbau. Sie stärken die Position der Pflegefachpersonen und führen zu einem Rollenwandel. Entscheidend ist jedoch, dass die daraus entstehenden pflegerischen Leistungen eigenständig abrechenbar sind. Nur so wird die erweiterte Verantwortung auch strukturell verankert. Darauf aufbauend muss eine angemessene Vergütung für entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen sichergestellt werden.

 

Grundsätzlich sieht die Pflegekammer weiteren Reformbedarf. Insbesondere die Primärversorgung als erste Anlaufstelle gilt es zu stärken. In Rheinland-Pfalz erfordert dies unter anderem den Ausbau von Community Health Nursing und die Förderung von Studiengängen für Advanced Practice Nursing.

 

Parallel dazu mahnt die Kammer die Klärung der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen an. Dies betrifft im Pflegebereich insbesondere die Ausbildung, die derzeit teils über Umlagen und Beiträge finanziert wird, obwohl sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt.

 

„Eine nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur durch tiefgreifende strukturelle Reformen gelingen“, so die Landespflegekammer.

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