Mainz, 22. April 2026 – Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat dem Gesundheitsministerium als zuständiger Rechtsaufsicht bereits vor dem gesetzten Termin am heutigen Mittwoch eine Stellungnahme vorgelegt. Darin legt sie ihre Einschätzung sowie ihr weiteres Vorgehen zum Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 31. März 2026 zum Haushalt 2025 und zur Beitragsordnung dar.
„Wir freuen uns, dass das zügig geklappt hat. Das zeigt: Die Kammer arbeitet verlässlich und übernimmt Verantwortung“, so ein Sprecher der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Mit der frühzeitigen Vorlage stellt die Pflegekammer den politisch Verantwortlichen eine gute Grundlage zur Verfügung – auch für die laufenden Koalitionsverhandlungen.
Die vollständige juristische Bewertung des Urteils dauert noch an. Unabhängig davon hat die Kammer bereits erste Schritte eingeleitet, um die Folgen der Entscheidung aufzuarbeiten. Dazu gehört vor allem, eine Klärung der betroffenen Beitragsbescheide aus dem Jahr 2025, die Auswirkungen auf den Haushalt genauer zu bestimmen und das Verfahren zur Mitgliederschätzung zu überarbeiten.
Gleichzeitig wird ein Dilemma deutlich: Für die vollständige Mitgliedererfassung und einen optimierten Meldeprozess der Mitglieder bedarf es einer rechtlichen Präzisierung. Die Kammer vertraut dabei auf die bewährte Kooperation mit der Rechtsaufsicht.
Dass beruflich Pflegende eine funktionierende Selbstverwaltung benötigen, wird vielfach betont. So könnten sie die Versorgung in Rheinland-Pfalz fachlich wie politisch mitgestalten, an einer zeitgemäßen Pflege mitwirken und anderen Heilberufen auf Augenhöhe begegnen. Gesundheitsminister Clemens Hoch hat in der Vergangenheit betont, dass er die Pflegekammer daher immer unterstützt habe.
Als verlässliche Partnerin wird die Kammer der Gesellschaft und der Landesregierung auch künftig zur Seite stehen und ihren gesetzlichen Auftrag in der Pflegepolitik und -versorgung aktiv wahrnehmen.