Mainz, 16. März 2026 – Der Wahlausschuss der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat heute offiziell die Wahl zur nächsten Vertreterversammlung bekanntgegeben. Damit beginnt die Phase zur Einreichung von Listen: Kammermitglieder können ab sofort Wahlvorschläge einreichen und sich bis zum 5. Juni 2026 für das Pflegeparlament aufstellen lassen.
Unter dem Motto „Mitbestimmen statt nur zusehen“ sind die Mitglieder der Landespflegekammer im September aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und die Vertreterversammlung neu zu wählen. Es ist die dritte Wahl seit Bestehen der Pflegekammer und damit ein wichtiger Ausdruck der demokratischen Selbstverwaltung der Pflegeprofession.
Im Jahr des zehnjährigen Bestehens der Pflegekammer Rheinland-Pfalz wählen die Kammermitglieder 81 Vertreterinnen und Vertreter, die künftig über die berufspolitischen Interessen im Pflegeparlament entscheiden. Die Vertreterversammlung wird alle fünf Jahre neu gewählt und bestimmt den Vorstand der Kammer.
Kandidaturen erfolgen über sogenannte Bewerberlisten. Für die Zulassung ist unter anderem erforderlich, dass eine Liste von mindestens 150 wahlberechtigten Mitgliedern unterstützt wird. Wahlberechtigt und wählbar sind alle vollständig im Wählerverzeichnis registrierten Mitglieder der Pflegekammer. Bis spätestens 5. Juni müssen die Listenwahlvorschläge eingereicht werden. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt dann im September. Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter vom 07. bis 25. September 2026 – entweder digital oder per Briefwahl.
Weitere Infos, darunter die Wahlordnung, die Bekanntmachungen des Wahlausschusses und ein Zeitplan, sind auf der Website der Pflegekammer abrufbar: pflegekammer-rlp.de/wahl.