Mainz, 23. Juni 2026 – Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz kritisiert die die Vorschläge der Rentenkommission zur Reform geringfügiger Beschäftigungen. Die Kommission empfiehlt die bisherige Beitragsfreiheit von Minijobs weitgehend abzuschaffen und geringfügige Beschäftigungen künftig in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu überführen.
Für die Pflege hätte eine solche Reform spürbare Folgen. Zwar arbeiten bundesweit nur vier Prozent der beruflich Pflegenden ausschließlich in einem Minijob. Deutlich bedeutsamer ist jedoch der Minijob als Nebentätigkeit: Rund sieben Prozent aller Pflegefachpersonen nutzen diese Möglichkeit zusätzlich zu ihrer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung. Drei Viertel von ihnen sind auch im Hauptberuf in der Pflege tätig. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA), Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Bericht „Blickpunkt Arbeitsmarkt: Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen).
„Diese Beschäftigten leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Versorgung. Sie übernehmen zusätzliche Dienste, helfen bei kurzfristigen Ausfällen und schaffen Flexibilität in den Einrichtungen. Auf diese Unterstützung sind viele Arbeitgeber angewiesen“, sagt Kammerpräsident Dr. Markus Mai.
Besonders betroffen wären Menschen, die bewusst in geringem Umfang arbeiten – etwa Eltern mit Betreuungsaufgaben oder Rentnerinnen und Rentner. Für viele würde die Attraktivität einer weiteren Beschäftigung sinken.
Die Pflegekammer sieht die Vorschläge der Kommission deshalb mit großer Sorge. „Die Pflege steht bereits unter erheblichem Druck. Gleichzeitig werden auf Bundesebene immer neue Maßnahmen diskutiert, die die Rahmenbedingungen für Pflegefachpersonen verschlechtern könnten. Wenn Beschäftigte mit vergleichsweise niedrigen Einkommen künftig zusätzlich belastet werden, wird das die Personalprobleme weiter verschärfen“, so Mai.
Die Kammer verweist darauf, dass Minijobs in der Pflege nicht die Regel, aber ein wichtiger Baustein zur Aufrechterhaltung der Versorgung sind. Sie ermöglichen es Einrichtungen, Dienstpläne flexibler zu gestalten und Ausfälle besser aufzufangen. Gerade angesichts des Fachkräftemangels könne es sich die Pflege nicht leisten, auf diese zusätzlichen Kapazitäten zu verzichten.
Grundsätzlich unterstützt die Landespflegekammer Maßnahmen, die die Altersvorsorge von Beschäftigten stärken. „Es ist richtig, Beschäftigten Wege zu einer besseren Altersvorsorge zu eröffnen. Etwas anderes ist es jedoch, bewährte und flexible Beschäftigungsmodelle abzuschaffen oder unattraktiv zu machen. Die Politik sollte die Folgen ihrer Entscheidungen für die pflegerische Versorgung gut im Blick behalten“, betont Mai.