Pflegekammern fordern gesetzliche Verankerung von Advanced Practice Nursing. Positionspapier zeigt Handlungsbedarf auf.

Mainz, 17. Juni 2026 – Die Pflegekammern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen fordern gesetzliche Rahmenbedingungen für die Rolle der Advanced Practice Nurse (APN). In einem gemeinsamen Positionspapier weisen die Kammern darauf hin, dass hochqualifizierte Pflegefachpersonen ihre Kompetenzen im deutschen Gesundheitssystem bislang nicht umfassend einbringen können.

 

Advanced Practice Nurses verfügen über eine pflegepraktische Qualifikation auf Masterniveau und übernehmen international bereits weitreichende Verantwortung in komplexen Versorgungssituationen. Sie treffen klinische Entscheidungen, koordinieren Behandlungs- und Pflegeprozesse über Sektorengrenzen hinweg, beraten Patientinnen und Patienten sowie Angehörige und tragen zur Qualitätsentwicklung in der Versorgung bei.

 

„Die Herausforderungen im Gesundheitswesen nehmen zu. Gleichzeitig bleiben die Kompetenzen hochqualifizierter Pflegender in Deutschland häufig ungenutzt. Das können wir uns angesichts des Fachkräftemangels und steigender Versorgungsbedarfe nicht mehr leisten“, betont die Pflegekammer Rheinland-Pfalz.

 

Während die APN-Rolle in vielen europäischen Ländern längst gesetzlich anerkannt ist, fehlt es in Deutschland weiterhin an einer rechtlichen Verankerung, einheitlichen Rollenprofilen und verlässlichen Finanzierungsstrukturen. Die Folge: APN-Einsätze finden überwiegend in einzelnen Modellprojekten statt und sind nicht Bestandteil der Regelversorgung.

 

Die Pflegekammern fordern deshalb bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen. Dazu gehören:

  • geschützte Berufsbezeichnungen und einheitliche Qualifikationsstandards
  • klare Verantwortungs- und Haftungsregelungen
  • eigenständige Handlungs- und Entscheidungskompetenzen für APNs sowie
  • eine dauerhafte Finanzierung in der Regelversorgung

 

Zudem müsse die Rolle in Personalbemessungen sowie Versorgungs- und Präventionsstrategien berücksichtigt werden.

 

Ein weiterer wichtiger Baustein sind qualifikationsgebundenen Verordnungsrechte. International gehören diese in vielen Ländern bereits zum Tätigkeitsprofil von APNs. Nach Auffassung der Pflegekammern müssen entsprechende Kompetenzen auch in Deutschland gesetzlich geregelt und mit klaren Qualitäts- und Sicherheitsstandards verbunden werden.

 

Wie die Pflegekammer hervorhebt, agieren APNs nicht als ärztliche Assistenz. Als eigenständiges Fachgebiet sichern und verbessern sie die langfristige Versorgung von Menschen mit komplexem Pflegebedarf.

 

Das vollständige Positionspapier „Implementierung und Weiterentwicklung der Advanced Practice Nursing (APN)-Rolle in Deutschland“ steht auf der Website der Pflegekammer Rheinland-Pfalz⁠ zur Verfügung.

Teile diesen Beitrag

Jetzt einloggen