Abstract
Advanced Practice Nursing steht international für eine hochqualifizierte, akademisch fundierte Weiterentwicklung der Profession Pflege, die nachweislich zur Verbesserung der Versorgungsqualität, Patientensicherheit und Systemeffizienz beiträgt. In Deutschland existiert diese Rolle bislang jedoch ohne rechtliche Verankerung, ohne einheitliche Kompetenzdefinition und ohne nachhaltige Finanzierungsstrukturen. Die Folge ist eine fragmentierte Entwicklung einzelner Pilotprojekte, die weder skalierbar noch dauerhaft wirksam sind.
Internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation fordern seit Jahren den systematischen Ausbau erweiterter Pflegepraxis, einschließlich klar definierter Entscheidungs- und Verschreibungsbefugnisse. In nahezu allen vergleichbaren europäischen Gesundheitssystemen sind Advanced Practice Nurses rechtlich anerkannt und übernehmen eigenständig Verantwortung in der Akut-, Langzeit- und Primärversorgung. Deutschland bildet hier eine Ausnahme, obwohl der Versorgungsdruck durch demografischen Wandel, Fachkräftemangel und steigende Versorgungsbedarfe besonders hoch ist.
Das vorliegende Positionspapier zeigt, dass Advanced Practice Nurses keine ärztlichen Assistenzrollen übernehmen, sondern eigenständige pflegefachliche Verantwortung für komplexe Versorgungsprozesse tragen. Ihre Stärke liegt insbesondere in der Steuerung hochkomplexer Pflegeverläufe, der Koordination sektorenübergreifender Versorgung, der Implementierung evidenzbasierter Praxis sowie der Übernahme klinischer Führungsverantwortung im Sinne geteilter professioneller Führung.
Ohne eine gesetzliche Anerkennung bleibt diese Rolle jedoch politisch und organisatorisch instabil. Fehlende Rollenklarheit führt zu Unsicherheiten in der Haftung, zu ineffizienten Einzelverhandlungen auf Einrichtungsebene und zu einer Unterausnutzung vorhandener Qualifikationen. Gleichzeitig verhindert die fehlende Abrechnungsfähigkeit von APN-Leistungen eine nachhaltige Implementierung in der Regelversorgung.
Eine zukunftsfähige Pflegepolitik muss daher Advanced Practice Nursing als eigenständige Versorgungsressource begreifen und strukturell absichern. Dies erfordert eine bundesgesetzliche Regelung, die die Rolle definiert, ihre Kompetenzen klar abgrenzt, eine qualifikationsgebundene Verschreibungsbefugnis ermöglicht und eine eigenständige Refinanzierung sicherstellt. Nur so können
internationale Standards eingehalten, Versorgungsdefizite wirksam adressiert und die pflegerische Expertise im deutschen Gesundheitssystem systematisch genutzt werden.
Advanced Practice Nursing ist keine Reaktion auf ärztlichen Personalmangel, sondern eine notwendige Weiterentwicklung professioneller Pflege. Ihre konsequente politische Implementierung stellt einen zentralen Hebel dar, um Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung in Deutschland langfristig zu sichern.