Mainz, 2. April 2026 – Mit dem Jahresbeginn 2026 ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) in Kraft getreten. Das Gesetz soll die Rolle von Pflegefachpersonen stärken und mehr Handlungsspielräume schaffen bei gleichzeitig klaren Rahmenbedingungen.
Kern des Gesetzes ist: Pflegefachpersonen dürfen künftig bestimmte heilkundliche Tätigkeiten eigenverantwortlich und ohne ärztliche Weisung übernehmen – orientiert an ihren Qualifikationen. Viele dieser Aufgaben, etwa im Wundmanagement, gehören bereits heute zur Praxis, bislang jedoch auf ärztliche Anordnung. Künftig können Pflegefachpersonen beispielsweise selbst entscheiden, welcher Wundverband eingesetzt wird.
Gleichzeitig bestehen in der Praxis noch Bedenken. Einige Pflegefachpersonen befürchten, dass mit erweiterten Befugnissen auch mehr Verantwortung einhergeht, ohne dass Fragen der Haftung ausreichend geklärt sind. Auch wird kritisch gesehen, dass zusätzliche Aufgaben den Arbeitsalltag belasten könnten, wenn sie nicht mit besseren Rahmenbedingungen einhergehen.
Entscheidend ist daher: Das Gesetz verpflichtet nicht, sondern eröffnet Möglichkeiten. Nur entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen dürfen diese Aufgaben übernehmen. Das Haftungsrisiko verändert sich dabei nicht grundsätzlich, da weiterhin geltende fachliche Standards maßgeblich sind. Zudem können Abläufe nicht nur vereinfacht sondern auch verkürzt werden, wenn Entscheidungen nicht mehr in jedem Fall ärztlich angeordnet werden müssen. Neben erweiterten Befugnissen soll das Gesetz also spürbare Entlastungen bringen, das heißt weniger Dokumentation und vereinfachte Verfahren.
Die konkrete Umsetzung steht aber noch aus. Ein Leistungskatalog soll bis 2027 festlegen, welche Tätigkeiten Pflegefachpersonen eigenständig übernehmen können. Erst mit dieser Ausgestaltung werden die neuen Befugnisse verbindlich wirksam. Dabei ist wichtig, dass Pflegefachpersonen an der Ausarbeitung beteiligt werden, um praxisnahe Regelungen sicherzustellen, so die Landespflegekammer.
Welche Auswirkungen das Gesetz im Detail für die Praxis hat, wird im aktuellen Kammermagazin der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ausführlich beleuchtet.