Weiterbildungsurkunden dokumentieren Pflegequalifizierung in Rheinland-Pfalz

Mainz, 14. April 2026 – Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat bislang rund 5.000 Urkunden für erfolgreich absolvierte Weiterbildungen ausgestellt. Die Zahlen zeigen: Die Nachfrage nach fachlicher Qualifizierung in der Pflege ist hoch.

 

Weiterbildungen führen zu erweiterten Qualifikationen und eröffnen Pflegefachpersonen zusätzliche Einsatz- und Verantwortungsbereiche. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten sie Urkunden, die sie berechtigen, entsprechende Berufsbezeichnungen zu führen und spezifische Aufgaben zu übernehmen – etwa in der Praxisanleitung, in Leitungsfunktionen oder in spezialisierten Bereichen wie der Akut- und Notfallpflege.

In den vergangenen Jahren wurden fünf bestehende Weiterbildungen grundlegend überarbeitet und zwei neue Fachweiterbildungen eingeführt. Derzeit werden Fachweiterbildungen für die onkologische und die neurologische Pflege durch Arbeitsgruppen aus Praxis und Pflegebildung erarbeitet.

 

Ein wesentliches Merkmal der Weiterbildungsordnung: Die Pflege organisiert ihre Qualifizierung eigenständig. Prüfungen werden innerhalb der Profession abgenommen. Damit unterscheidet sich Rheinland-Pfalz von Bundesländern mit staatlich geregelten Strukturen.

 

Die meisten Urkunden wurden in der Weiterbildung zur Praxisanleitung ausgestellt (1.853 Urkunden). Es folgen die Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege (574 Urkunden) sowie die Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie (470 Urkunden).

 

Die Weiterbildungen sind inhaltlich klar strukturiert und erstrecken sich in der Regel über mehrere Monate. Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeitenden durch Freistellungen, finanzielle Zuschüsse oder flexible Arbeitszeiten. Darüber hinaus stehen Fördermöglichkeiten von Bund und Land zur Verfügung. Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten findet sich auf der Website der Pflegekammer.

 

Zu den Aufgaben der Landespflegekammer gehört auch die Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen. Pflegefachpersonen können Qualifikationen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland auf Gleichwertigkeit prüfen lassen.

 

„Die aktuelle Bilanz unterstreicht die Bedeutung der Weiterbildungsordnung als Instrument zur Sicherung und Weiterentwicklung der pflegerischen Kompetenz in Rheinland-Pfalz“, so die Kammer.

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