SIE KÖNNEN SICH NICHT ANMELDEN?

Bitte beachten Sie den Hinweis.

Wenn ein/e PA die verpflichteten Fortbildungsstunden nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht erfüllt, verliert sie/er nicht die berufspädagogische Zusatzqualifikation.

Nach dem Pflegeberufegesetz hat der Träger der praktischen Ausbildung sicherzustellen, dass die Praxisanleitung der Auszubildenden mit befähigten Praxisanleitern (also mit entsprechender Qualifikation und erfolgten Fortbildungsnachweis) durchgeführt wird (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 PflAPrV).