SIE KÖNNEN SICH NICHT ANMELDEN?

Bitte beachten Sie den Hinweis.
Da in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Bundesgesetz beschrieben ist, dass PraxisanleiterInnen jährlich die Verpflichtung zum Nachweis von mindestens 24 Stunden insb. berufspädagogische Fortbildung haben, gilt dies für alle PraxisanleiterInnen – unabhängig von der Qualifizierung.