SIE KÖNNEN SICH NICHT ANMELDEN?

Bitte beachten Sie den Hinweis.

Neben dem Grundgehalt sind auch die Zulagen beitragsrelevant. Zu den Zulagen gehören u.a. die allgemeine Zulage, Zuschläge für Nachtdienste, Zuschläge für Wochenend-/Feiertagsdienste, Wechselschichtzulagen, Zuschläge für Funktionsdienste sowie weitere Zuschläge im Bereich Pflege.

Nicht berücksichtigt werden insbesondere Renten, Ruhegehälter und Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sowie Veräußerungsgewinne von Praxen oder Pflegediensten.

Weiterhin nicht zur Beitragsgrundlage zählen vom Arbeitgeber gezahltes Kindergeld, eine Zuzahlung des Arbeitgebers zur Zusatzversorgung oder zur betrieblichen Altersvorsorge.

Beispiel zur Ermittlung des Bruttogehalts aus pflegerischer Tätigkeit:

BruttojahresgehaltX.XXX,XX €
+ Allgemeine ZulageXXX,XX €
+ Zuschläge NachtdienstXXX,XX €
+ Zuschläge WochenenddienstXXX,XX €
+ Zuschläge FunktionsdienstXXX,XX €
+ Weihnachts-/UrlaubsgeldXXX,XX €
+ LeistungsentgeltXXX,XX €
Abzüglich WerbungskostenXXX,XX €
Zwischensumme 
Arbeitnehmer Brutto-
jahres gehalt gesamt
XX.XXX,XX €
+ weitere Einnahmen aus
pflegerischer Tätigkeit
(z. B. Honorare)
XXX,XX €
Gesamtsumme 
als Grundlage der Beitrags-
einstufung
XX.XXX,XX €
Berechnung pro Monat 
(Gesamtsumme
XX.XXX,XX€ : 12)
X.XXX,XX €
Zu entrichtender Jahresbeitrag 
gemäß Beitragsklassen der
Beitragsordnung
XX,XX €

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