Mainz, 9. September 2026 – Die Wahl zur neuen Vertreterversammlung hat begonnen. Rund 200 Kandidatinnen und Kandidaten auf zehn Listen stellen sich zur Wahl. Gewählt werden kann online oder per Briefwahl; die Stimmen müssen spätestens am 25. September eingegangen sein.
Für die Mitglieder der Landespflegekammer ist es die dritte Wahl seit ihrer Gründung. Sie entscheiden darüber, wer ihre Interessen in den kommenden Jahren in der Vertreterversammlung wahrnimmt. Das Gremium ist das zentrale Organ der beruflichen Selbstverwaltung und trifft grundlegende Entscheidungen über die Arbeit und Ausrichtung der Kammer.
Die Mitglieder haben eine große Auswahl: Das Spektrum der zehn Listen reicht von Gruppierungen, die die Arbeit der Pflegekammer unterstützen und weiterentwickeln möchten, bis hin zu kammerkritischen Initiativen. Vor ihrer Stimmabgabe können sich die Mitglieder auf der Website der Kammer über die unterschiedlichen Positionen informieren.
„Die Vertreterversammlung lebt davon, dass sich Pflegefachpersonen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Positionen einbringen. Wer wählt, entscheidet mit, welche Themen und Perspektiven in den kommenden Jahren Gewicht bekommen“, erklärt die Landespflegekammer.
Die Kammer ruft deshalb alle wahlberechtigten Mitglieder dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die demokratische Legitimation der neuen Vertreterversammlung und damit die berufliche Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz.
Bis zum 5. Oktober 2026 wird das vorläufige Wahlergebnis bekannt gegeben. Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung findet am 19. November 2026 statt.
Weitere Informationen zur Wahl sind auf der Website der Landespflegekammer und im aktuellen Kammermagazin veröffentlicht. Dort ist unter anderem auch ein Interview mit Professorin Brigitte Anderl-Doliwa zur Bedeutung der Wahl und der beruflichen Mitbestimmung zu finden.