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Weiterbildung

Auf dem Weg zur Fachpflege

Die neue Weiterbildungsordnung (WBO) regelt alle Weiterbildungen, die bisher die Landesverordnung (GFBWBGDVO) geregelt hat – außer die der Pflegedienstleitungen und jene für Lehrkräfte für die Gesundheitsfachberufe. Diese entfallen, da sie in Rheinland-Pfalz mittlerweile durch Studiengänge ersetzt worden sind. Aufbau und Struktur der Weiterbildungen wurden und werden nach und nach grundlegend überarbeitet.

Zudem werden Bedarfe aus der Praxis für neue Weiterbildungen aufgegriffen. Nach Prüfung durch den Bildungsausschuss und dem Vorstand, beschließt die Vertreterversammlung diese. Beschlossen wurde bis dato, dass die Fachweiterbildung für neurologische Pflege und die Fachweiterbildung für onkologische Pflege durch Expertengruppen neu entwickelt wird und in die WBO aufgenommen wird. Diese waren bislang in anderen Bundesländern bereits landesrechtlich geregelt.

Am 01.01.2018 trat die Weiterbildungsordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (WBO) in Kraft. Sie ist die erste landesrechtliche Weiterbildungsregelung in der Pflege, die von Pflegefachpersonen selbst entwickelt wurde (Hintergründe zur Entwicklung der WBO). Gleichzeitig trat das Landesgesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (GFBWBG) für die Berufsangehörigen der Gesundheits- und Kranken-, der Gesundheits- und Kinderkranken- sowie der Altenpflege außer Kraft.

 

Die WBO ist an den zukünftigen Herausforderungen der beruflichen Pflege orientiert. Die Weiterbildungen aus dem Landesgesetz (GFBWBG) werden von Expertengruppen der Pflege und Pädagogik auf Basis des Pädagogisch-didaktischer Begründungsrahmens (LINK) sukkzessive überarbeitet. In diesem sind das Pflege- und Bildungsverständnisse der Landespflegekammer im Einzelnen erläutert. Der Schwerpunkt der Überarbeitung liegt dabei auf der Handlungs- und Kompetenzorientierung sowie der Modularisierung.

 

In unserer Gesellschaft wird zwischen Fortbildung und Weiterbildung oftmals nicht trennscharf unterschieden.

 

Eine Weiterbildung nach unserem Verständnis qualifiziert Pflegefachpersonen über die Ausbildung hinaus für ein bestimmtes pflegerisches Handlungsfeld durch Vertiefungen der fachpflegerischen Kompetenzen und Haltungen Kompetenzen bzw. qualifiziert für bestimmte Funktion und Aufgabe in Einrichtungen. Eine Weiterbildung führt zu einer Erweiterung der Berufsbezeichnung. Die Absolventen dürfen eine Weiterbildungsbezeichnung führen und erhalten eine Weiterbildungsurkunde.

 

Das Ziel der Fortbildung ist die Erhaltung, Erweiterung und Anpassung der bereits vorhandenen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse, die sich in erster Linie auf die derzeit ausgeübte Tätigkeit beziehen. Link zur Fortbildungsseite oder zur Fortbildungsfrage der FAQs

 

Weiterbildungen, die in der WBO geregelt sind, können nur an zugelassenen Weiterbildungsstätten besucht werden. Die Mindestanforderungen an die jeweiligen Weiterbildungen werden in den Rahmenvorgaben der WBO beschrieben. Im Zulassungsprozess bilden sie den Rahmen für die Erstellung der Modulhandbücher der Weiterbildungsstätten.

 

Der Geschäftsbereich Bildung der Geschäftsstelle ist für die Umsetzung der WBO verantwortlich. Sie prüft unter anderem Anträge auf Zulassung von Weiterbildungsstätten und Weiterbildungen, beruft Prüfungsausschüsse ein, führt Anerkennungen von Weiterbildungen durch, berät und informiert Akteure von Bildungseinrichtungen und Pflegefachpersonen in ihren Weiterbildungsangelegenheiten.

Am 01.01.2018 trat die Weiterbildungsordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (WBO) in Kraft. Sie ist die erste landesrechtliche Weiterbildungsregelung in der Pflege, die von Pflegefachpersonen selbst entwickelt wurde (Hintergründe zur Entwicklung der WBO). Gleichzeitig trat das Landesgesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (GFBWBG) für die Berufsangehörigen der Gesundheits- und Kranken-, der Gesundheits- und Kinderkranken- sowie der Altenpflege außer Kraft.

 

Die WBO ist an den zukünftigen Herausforderungen der beruflichen Pflege orientiert. Die Weiterbildungen aus dem Landesgesetz (GFBWBG) werden von Expertengruppen der Pflege und Pädagogik auf Basis des Pädagogisch-didaktischer Begründungsrahmens (LINK) sukkzessive überarbeitet. In diesem sind das Pflege- und Bildungsverständnisse der Landespflegekammer im Einzelnen erläutert. Der Schwerpunkt der Überarbeitung liegt dabei auf der Handlungs- und Kompetenzorientierung sowie der Modularisierung.

 

In unserer Gesellschaft wird zwischen Fortbildung und Weiterbildung oftmals nicht trennscharf unterschieden.

 

Eine Weiterbildung nach unserem Verständnis qualifiziert Pflegefachpersonen über die Ausbildung hinaus für ein bestimmtes pflegerisches Handlungsfeld durch Vertiefungen der fachpflegerischen Kompetenzen und Haltungen Kompetenzen bzw. qualifiziert für bestimmte Funktion und Aufgabe in Einrichtungen. Eine Weiterbildung führt zu einer Erweiterung der Berufsbezeichnung. Die Absolventen dürfen eine Weiterbildungsbezeichnung führen und erhalten eine Weiterbildungsurkunde.

 

Das Ziel der Fortbildung ist die Erhaltung, Erweiterung und Anpassung der bereits vorhandenen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse, die sich in erster Linie auf die derzeit ausgeübte Tätigkeit beziehen. Link zur Fortbildungsseite oder zur Fortbildungsfrage der FAQs

 

Weiterbildungen, die in der WBO geregelt sind, können nur an zugelassenen Weiterbildungsstätten besucht werden. Die Mindestanforderungen an die jeweiligen Weiterbildungen werden in den Rahmenvorgaben der WBO beschrieben. Im Zulassungsprozess bilden sie den Rahmen für die Erstellung der Modulhandbücher der Weiterbildungsstätten.

 

Der Geschäftsbereich Bildung der Geschäftsstelle ist für die Umsetzung der WBO verantwortlich. Sie prüft unter anderem Anträge auf Zulassung von Weiterbildungsstätten und Weiterbildungen, beruft Prüfungsausschüsse ein, führt Anerkennungen von Weiterbildungen durch, berät und informiert Akteure von Bildungseinrichtungen und Pflegefachpersonen in ihren Weiterbildungsangelegenheiten.

Weiterbildungsordnung

Information für Weiterbildungsinstitute:

Bitte übermitteln Sie uns spätestens 20 Wochen vor Beginn des ersten Prüfungsteils der jeweiligen Weiterbildung nach GFBWBGDVO die Meldung der Prüfungsdaten und der zu prüfenden Pflegefachperson/en mithilfe der aufgeführten Formulare.

Ebenso finden Sie hier die Gebührenordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz in der aktuellen Fassung.

Weiterbildungsstätten

Sortiert nach Ort

CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege

St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Ernestus-Platz 1, 56626 Andernach

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Rhein-Mosel-Akademie
Vulkanstraße 58, 56626 Andernach

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W04: Weiterbildung für Fachpflege für psysische Gesundheit

 

Stiftung Kreuznacher Diakonie – Akademie
Bösgrunder Weg 10, 55543 Bad Kreuznach

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Altenpflegeschule Bitburg Saarländischer Schwesternverband e.V.
Maria-Kundenreich-Str. 3, 54634 Bitburg

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Weiterbildungszentrum an der Pflegeschule Daun
Maria-Hilf-Str. 2, 54550 Daun

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Übersicht

Katharina Kasper Akademie
Katharina-Kasper-Str. 12, 56428 Dernbach

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege

DRK Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Alte Frankfurter Str. 12, 57627 Hachenburg

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Weiterbildungsstätte SHG Bildung gGmbH Standort Idar-Oberstein
Ottmar-Kohler-Straße 2, 55743 Idar-Oberstein

W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege

Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege

W08: Fachweiterbildung für Krankenhaushygiene

Fort- und Weiterbildungsinstitut am Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstr. 100, 76889 Klingenmünster

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W04: Weiterbildung für Fachpflege für psysische Gesundheit

Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege

Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Weiterbildung Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege

 

Private staatlich anerkannte Pflegeschule und Fachschule für Altenpflege des Caritasverbandes f. d. Diözese Speyer e.V.
Dessauer Straße 59, 67053 Ludwigshafen

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Fort- und Weiterbildung
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

 

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz

W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
W04: Weiterbildung für Fachpflege für psysische Gesundheit

Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
Stiftstraße 10, 67434 Neustadt

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie

Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege

Bildungszentrum Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH
Roland-Betsch-Str. 1b, 66954 Pirmasens

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Diakonissen Speyer Bildungszentrum im Mutterhaus
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege

Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W05: Perioperative Pflege
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege

 

Lernstatt Zukunft – Weiterbildungsinstitut Pflege Caritasverband für die Diözese Trier e.V.
Dietrichstraße 30 a, 54290 Trier
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege

 

Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH
Akademisches Lehrkrankenhaus der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Feldstraße 16, 54290 Trier

W10: Weiterbildung zur Diabetesberater/in im Gesundheitswesen und in der Altenpflege

Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Eifel-Mosel
Petrusstraße 2, 54516 Wittlich-Wengerohr

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege

Klinikum Worms Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/Pfalz (ZAfP)
Gabriel-von-Seidl-Str. 81, 67550 Worms

W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen

Sortiert nach Weiterbildungsart

CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach

 

St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Ernestus-Platz 1, 56626 Andernach

 

Rhein-Mosel-Akademie
Vulkanstraße 58, 56626 Andernach

 

Stiftung Kreuznacher Diakonie – Akademie
Bösgrunder Weg 10, 55543 Bad Kreuznach

 

Altenpflegeschule Bitburg Saarländischer Schwesternverband e.V.
Maria-Kundenreich-Str. 3, 54634 Bitburg

 

Weiterbildungszentrum an der Pflegeschule Daun
Maria-Hilf-Str. 2, 54550 Daun

 

Katharina Kasper Akademie
Katharina-Kasper-Str. 12, 56428 Dernbach

 

DRK Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Alte Frankfurter Str. 12, 57627 Hachenburg

 

Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern

 

Fort- und Weiterbildungsinstitut am Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstr. 100, 76889 Klingenmünster

 

Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz

 

Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz

 

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen

 

Private staatlich anerkannte Pflegeschule und Fachschule für Altenpflege des Caritasverbandes f. d. Diözese Speyer e.V.
Dessauer Straße 59, 67053 Ludwigshafen

 

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Fort- und Weiterbildung
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz

 

Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
Stiftstraße 10, 67434 Neustadt

 

Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied

 

Bildungszentrum Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH
Roland-Betsch-Str. 1b, 66954 Pirmasens

 

Diakonissen Speyer Bildungszentrum im Mutterhaus
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer

 

Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier

Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Eifel-Mosel
Petrusstraße 2, 54516 Wittlich-Wengerohr

 

Klinikum Worms Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/Pfalz (ZAfP)
Gabriel-von-Seidl-Str. 81, 67550 Worms

 

Nardini Klinikum St. Elisabeth Weiterbildungsstätte f. Praxisanleitung im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
Kaiserstr. 14, 66482 Zweibrücken

CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach

 

St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Ernestus-Platz 1, 56626 Andernach

 

Rhein-Mosel-Akademie
Vulkanstraße 58, 56626 Andernach

 

Stiftung Kreuznacher Diakonie – Akademie
Bösgrunder Weg 10, 55543 Bad Kreuznach

 

Altenpflegeschule Bitburg Saarländischer Schwesternverband e.V.
Maria-Kundenreich-Str. 3, 54634 Bitburg

 

Weiterbildungszentrum an der Pflegeschule Daun
Maria-Hilf-Str. 2, 54550 Daun

 

Katharina Kasper Akademie
Katharina-Kasper-Str. 12, 56428 Dernbach

 

DRK Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Alte Frankfurter Str. 12, 57627 Hachenburg

 

Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern

 

Fort- und Weiterbildungsinstitut am Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstr. 100, 76889 Klingenmünster

 

Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz

 

Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz

 

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen

 

Private staatlich anerkannte Pflegeschule und Fachschule für Altenpflege des Caritasverbandes f. d. Diözese Speyer e.V.
Dessauer Straße 59, 67053 Ludwigshafen

 

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Fort- und Weiterbildung
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz

 

Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
Stiftstraße 10, 67434 Neustadt

 

Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied

 

Bildungszentrum Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH
Roland-Betsch-Str. 1b, 66954 Pirmasens

 

Diakonissen Speyer Bildungszentrum im Mutterhaus
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer

 

Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier

Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Eifel-Mosel
Petrusstraße 2, 54516 Wittlich-Wengerohr

 

Klinikum Worms Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/Pfalz (ZAfP)
Gabriel-von-Seidl-Str. 81, 67550 Worms

 

Nardini Klinikum St. Elisabeth Weiterbildungsstätte f. Praxisanleitung im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
Kaiserstr. 14, 66482 Zweibrücken

FAQs

Allgemeine Fragen

Ja, in jedem Fall. Alle staatlich anerkannten Weiterbildungsabschlüsse, die vor dem 1. Januar 2018 in Rheinland-Pfalz erlangt wurden, behalten ihre Gültigkeit (Bestandsschutz; § 26 Abs. 3 WBO). Die ausgestellten Weiterbildungsurkunden vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) müssen nicht umgeschrieben werden.

Nein, das müssen sie nicht. Die absolvierte Weiterbildung hat auch in diesem Fall Bestandsschutz und die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung behält ihre Gültigkeit (§ 26 Abs. 3 WBO).

Nein, Pflegefachpersonen aus anderen Bundesländern können ebenfalls an Weiterbildungen in Rheinland-Pfalz teilnehmen. Mit der Aufnahme einer von der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zugelassenen Weiterbildung gelten für sie gleichermaßen die Rechte und Pflichten der Weiterbildungsordnung (§ 1 Abs. 3 WBO)

Die Weiterbildungsordnung regelt unter § 1 Abs. 1 WBO die Weiterbildung für Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 9 HeilBG, d.h. ausschließlich für:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen,
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger,
  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner und
  • Pflegefachfrauen (Bachelor) und Pflegefachmänner (Bachelor).

 

Bei den Weiterbildungen wie Praxisanleiter in den Pflegeberufen, Leitung eines Stations- oder Funktionsbereichs ist bei Fragen rund um andere Berufsgruppen die zuständige Behörde das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) oder die jeweilige Weiterbildungseinrichtung die richtige Ansprechpartnerin.

 

Kontakt:
Frau Heike Schendzielorz
Telefon: 0261 4041-216
schendzielorz.heike@lsjv.rlp.de

 

Frau Linda Bröder
Telefon: 0261 4041-308
broeder.linda@lsjv.rlp.de

Die Fehlzeiten der Weiterbildung dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtstundenzahl übersteigen. Dauert eine Unterbrechung länger z.B. aufgrund von Elternzeit, Pflegzeit, Sonderurlaub oder andere vergleichbare wichtigen Gründen ist diese Unterbrechung zu beantragen. Der Zeitraum zwischen Start der Weiterbildung und Ende der Weiterbildung sollten nicht mehr als vier Jahre betragen (§ 6 Abs. 6 und 8 WBO).

 

Für einige Fachbereiche (etwa Intensivstationen) regelt i.d.R. ein Tarifvertrag, dass Pflegefachpersonen mit einer Fachweiterbildung mehr verdienen. Wo dies nicht geregelt ist, lohnt sich auf alle Fälle, eine Gehaltserhöhung im Gespräch mit dem Vorgesetzten anzusprechen, indem man seine Kompetenzen darlegt. Insgesamt betrachtet verdienen Pflegefachpersonen mit Weiterbildung nachweislich mehr (siehe hierzu auch Kammermagazin 6. Ausgabe ab Seite 66: https://www.pflegemagazin-rlp.de/kompetent-handeln-statt-wissen-anhaeufen ).

Dazu trifft die Landespflegekammer keine Regelung. Arbeitgeber sollten ein Interesse daran haben, Mitarbeiter zu fördern, die sich weiterbilden möchten. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten von Freistellung für die Studientage bis zur finanziellen Förderung seitens des Arbeitgebers. Gleichzeitig gibt es auch weitere finanzielle Möglichkeiten, die unter Umständen infrage kommen (siehe hierzu auch Kammermagazin 6. Ausgabe ab Seite 98: https://www.pflegemagazin-rlp.de/auf-zu-neuen-horizonten-mit-finanziellem-rueckenwind).

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. Den „direkten Draht“ zum Geschäftsbereich Bildung finden Sie unter Kontakt (LINK).

Fragen zur FBO/24h Fortbildung/ PAL in der Ausbildung

Derzeit können in RLP noch keine Fortbildungspunkte beantragt werden, weil es noch keine Fortbildungsordnung gibt. Diese wird derzeit erstellt und tritt vermutlich Ende 2019 nach Verabschiedung durch die Vertreterversammlung und Genehmigung durch das Ministerium in Kraft. Bisher gibt es deutschlandweit für Pflegefachpersonen die Möglichkeit, sich bei der freiwilligen Registrierungsstelle für beruflich Pflegende (RbP) in Berlin zu registrieren (http://www.regbp.de/)

Fragen zur Teilnahme an einer Weiterbildung

Wenn die Weiterbildungsstätte dies anbietet, ist das möglich. Wichtig ist: Die begonnene Weiterbildung muss innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden (§ 6 Abs. 8 WBO)

Es gibt keine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit der erworbenen Module. Die Weiterbildungsstätte kann die Teilnehmenden auffordern, ein Modul nochmals zu belegen, allerdings ohne eine Prüfung zu machen. Die Teilnehmenden können das bereits erlangte Modul auch auf eigenen Wunsch wiederholen (§ 6 Abs. 5 WBO).

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen alle Module erfolgreich abgeschlossen sein. Die zehnprozentige Fehlzeit darf dabei nicht überschritten sein (§ 11 Abs. 3 WBO).

Jede Weiterbildung muss spätestens innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren abgeschlossen werden (§ 6 Abs. 7 WBO).

Ja, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit und Sonderurlaub oder andere vergleichbare wichtige Gründe. Die Fehlzeiten der Weiterbildung dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtstundenzahl betragen. Jede Weiterbildung muss spätestens innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren abgeschlossen werden (§ 6 Abs. 6 und 8 WBO).

Fragen zur Beantragung von Urkunden und Anerkennungen von Weiterbildungen

Für die Beantragung der Urkunde benötigt die Landespflegekammer folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Formloser Antrag auf Ausstellung einer Urkunde mit Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und Unterschrift
  • Kopie des Weiterbildungszeugnisses (nicht beglaubigt)

 

Nicht-Mitglieder die in anderen Bundesländern als Pflegefachpersonen arbeiten und in RLP eine Weiterbildung absolviert haben legen zusätzlich

  • die Kopie ihres Examenszeugnisses sowie
  • eine Arbeitgeberbescheinigung vor.

 

Alle anderen Berufsgruppen (z. B. Physiotherapeuten, Hebammen, MTAs) wenden sich bitte an das Referat Aus- und Weiterbildung beim Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung (LSJV).

 

Kontakt:

Frau Heike Schendzielorz
Telefon: 0261 4041-216
schendzielorz.heike@lsjv.rlp.de 

 

Frau Linda Bröder
Telefon: 0261 4041-308
broeder.linda@lsjv.rlp.de

Die Übersendung der Unterlagen ist aus rechtlichen Gründen derzeit nur postalisch oder per Fax möglich!

 

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung, in der der Gebührenbescheid beiliegt. Für die Ausstellung einer Urkunde fällt eine Gebühr in Höhe von 30,- EUR an. Nach dem Zahlungseingang wird Ihnen die Urkunde postalisch zugesandt.

 

Postanschrift

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

Prüfungsstelle Bildung
Große Bleiche 14 – 16

55116 Mainz

 

Fax-Nr.:

06131-327 38 99

Für Rückfragen erreichen Sie die Mitarbeiter der Prüfungsstelle telefonisch unter 06131/327 38 38 oder per E-Mail unter info.bildung@pflegekammer-rlp.de

Ja, die Landespflegekammer hat für alle Pflegefachpersonen die Aufgaben des Landesamts übertragen bekommen, darunter auch das Erstellen von Urkunden. Daher kann auch hier nachträglich die Urkunde mit der Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragt werden, wenn die Weiterbildung an einer staatlich anerkannten Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz abgeschlossen wurde. Informationen zur Beantragung von Weiterbildungsurkunden finden Sie unter den Downloads auf der Internetseite der Landespflegekammer: https://www.pflegekammer-rlp.de/index.php/pflege-als-beruf.html#weiterbildung.

Ja, auch in diesem Fall gilt: Sofern sie gesetzlich geregelt sind, dürfen die Weiterbildungsbezeichnungen in Rheinland-Pfalz weitergeführt werden (§ 23 Abs. 4 WBO). In den Bundesländern in denen es keine gesetzliche Regelung gibt, kann ein Antrag auf Einzelfallprüfung zur Prüfung der Gleichwertigkeit ausgestellt werden. Informationen zu Einzelfallprüfung im Weiterbildungsbereich finden Sie unter den Downloads auf der Internetseite der Landespflegekammer: https://www.pflegekammer-rlp.de/index.php/pflege-als-beruf.html#weiterbildung). 

Nicht automatisch. Wenn ein Antrag auf Anerkennung eingereicht wird, kommt es auf den Inhalt, den Umfang, die Rechtslage und die Spezialisierung an. Dazu werden Einzelfallentscheidungen getroffen. Bewertungsmaßstab ist, ob die im Ausland absolvierten Weiterbildungen als gleichwertig anerkannt werden können (§ 23 Abs. 5 WBO). Weitere Informationen zu Einzelfallprüfung im Weiterbildungsbereich finden Sie unter den Downloads auf der Internetseite der Landespflegekammer: https://www.pflegekammer-rlp.de/index.php/pflege-als-beruf.html#weiterbildung).

Fragen von Weiterbildungsstätten zu Weiterbildungen und Prüfungen

Die Teilnehmenden müssen der Landespflegekammer die Aufnahme einer Weiterbildung und das voraussichtliche Ende zur Aufnahme in das Weiterbildungsregister melden. Die Weiterbildungsstätten können diese Angaben gesammelt an die Landespflegekammer übermitteln (§ 7 WBO). Spätestens bei der Zulassung zur Prüfung müssen die Weiterbildungsstätten die Daten übermitteln (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 WBO).

 

Ja, die Teilnehmenden beantragen vor Aufnahme der Weiterbildung bei der Weiterbildungsstätte die Prüfung der Vorleistungen, die Weiterbildungsstätte erstellt einen Vorschlag wie diese Vorleistungen anerkannt werden könnten, die Landespflegekammer erteilt die Anerkennung der Vorleistung (§ 7 Abs. 3 WBO). Fristen zur Bearbeitung der Anerkennung sind nicht hinterlegt. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Umfang und Inhalt der Vorleistungen. Die Landespflegekammer wird sich um rasche Bearbeitung bemühen, von einem Bearbeitungszeitraum von etwa vier Wochen muss derzeit ausgegangen werden.

Die Weiterbildungsstätten prüfen durch ihre Teilnahmebedingungen, ob die Interessenten die Voraussetzungen der Weiterbildung erfüllen. Beim Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind diese sowie das Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen zu bescheinigen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 WBO].

Der überwiegende Teil, also mind. 51 Prozent der Weiterbildung muss als Präsenzunterricht stattfinden (§ 5 Abs. 2 WBO).

Ja, die Ergebnisse können beim Antrag auf Zulassung zur Prüfung gebündelt bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Aus diesen Noten wird die Vornote errechnet, die zu 50 Prozent in die Gesamtnote einfließt (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 WBO in V. m. § 15 Abs. 9 WBO).

Bis auf die schriftlichen Ausarbeitungen (Hausarbeit, Erstellung einer Präsentation, schriftliche Abschlussarbeit) zählen die Modul- und Abschlussprüfungen als Präsenzzeit. Die schriftlichen Ausarbeitungen werden zu der Selbstlernzeit gerechnet. Näheres regeln die Rahmenvorgaben der einzelnen Weiterbildungen.

Die Landespflegekammer beauftragt eine Person, den Ausschussvorsitz zu übernehmen. Diese Person wird i.d.R. aus der Gruppe der „befugten Personen“ nach § 2 Abs. 1 WBO ausgewählt (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 WBO).

Fragen von Weiterbildungsstätten zur Zulassung als Weiterbildungsstätte

Der Stellenumfang ist nicht geregelt, es muss sich um ein hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis handeln (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 WBO).

Wenn eine Weiterbildungsstätte ein AZAV Zertifikat besitzt, kann dieses in Kopie den Antragsunterlagen beigelegt werden. In der Checkliste zur Zulassung einer Weiterbildungsstätte (Stand 02/18) sind die nicht erforderlichen Unterlagen angegeben. Sobald das AZAV-Zertifikat seine Gültigkeit verliert und nicht erneuert wird, müssen diese Unterlagen unverzüglich nachgereicht werden. Bei Vorliegen eines neuen Zertifikats muss dieses unverzüglich nachgereicht werden.

Nein. Die Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz muss eine Zulassung für sich als Weiterbildungsstätte und für die angebotene Weiterbildung beantragen. Die kooperierende Weiterbildungsstätte muss jedoch in dem anderen Bundesland zugelassen bzw. anerkannt sein. Die rheinland-pfälzische Weiterbildungsstätte trägt die Verantwortung für die vom Kooperationspartner durchgeführte Weiterbildung bzw. Weiterbildungsteile (§ 2 Abs. 9 WBO).

Fragen von Weiterbildungsstätten zur Zulassung von Weiterbildungen

Die Leiterin der Weiterbildung muss die Weiterbildung selbst abgeschlossen haben. Ein höherwertiger Abschluss kann anerkannt werden. Als höherwertig kann z.B. ein Studienabschluss „Pflegemanagement“ bei der Weiterbildung „Leitung einer Einheit“ gelten (§ 8 Abs. 4 Nr. 4 WBO).

Wer als fachlich geeignet gilt, entscheidet die Weiterbildungsstätte (§ 8 Abs. 4 Nr. 3 WBO).

Grundsätzlich reicht eine einmalige Beantragung. Sobald sich wesentliche Änderungen ergeben, sind diese der Landespflegekammer unverzüglich anzuzeigen und genehmigen zu lassen. Wesentliche Änderungen sind solche, die die Standtorte der Weiterbildungsstätte, Personalwechsel auf Leitungsebene der Weiterbildungsstätte und der jeweiligen Weiterbildungen, sowie die Kooperationspartner zwischen Weiterbildungsstätten betreffen (§ 8 Abs. 8 WBO i.V.m. § 8 Abs. 4 Nr. 3 WBO).

Weiterbildungsregister - Befugtenverzeichnis

Statistiken zum Weiterbildungsregister

Die zentralen Ergebnisse zum Weiterbildungsregister gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 8 HeilBG finden Sie unter den jeweiligen Erhebungsjahren

Befugtenverzeichnis

§ 8 Abs. 7 WBO (Achtung Bezug 2. Revisonsfassung)

Verzeichnis der Leitungen der Weiterbildungen und der Leitungen der Weiterbildungsstätten (Stand Januar 2021).

Die Landespflegekammer führt ein Verzeichnis der zur Weiterbildung befugten Leitungen der Weiterbildung sowie der Leitungen der Weiterbildungsstätten.