Weiterbildung
Auf dem Weg zur Fachpflege
Die neue Weiterbildungsordnung (WBO) regelt alle Weiterbildungen, die bisher die Landesverordnung (GFBWBGDVO) geregelt hat – außer die der Pflegedienstleitungen und jene für Lehrkräfte für die Gesundheitsfachberufe. Diese entfallen, da sie in Rheinland-Pfalz mittlerweile durch Studiengänge ersetzt worden sind. Aufbau und Struktur der Weiterbildungen wurden und werden nach und nach grundlegend überarbeitet.
Zudem werden Bedarfe aus der Praxis für neue Weiterbildungen aufgegriffen. Nach Prüfung durch den Bildungsausschuss und dem Vorstand, beschließt die Vertreterversammlung diese. Beschlossen wurde bis dato, dass die Fachweiterbildung für neurologische Pflege und die Fachweiterbildung für onkologische Pflege durch Expertengruppen neu entwickelt wird und in die WBO aufgenommen wird. Diese waren bislang in anderen Bundesländern bereits landesrechtlich geregelt.
Am 01.01.2018 trat die Weiterbildungsordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (WBO) in Kraft. Sie ist die erste landesrechtliche Weiterbildungsregelung in der Pflege, die von Pflegefachpersonen selbst entwickelt wurde (Hintergründe zur Entwicklung der WBO). Gleichzeitig trat das Landesgesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (GFBWBG) für die Berufsangehörigen der Gesundheits- und Kranken-, der Gesundheits- und Kinderkranken- sowie der Altenpflege außer Kraft.
Die WBO ist an den zukünftigen Herausforderungen der beruflichen Pflege orientiert. Die Weiterbildungen aus dem Landesgesetz (GFBWBG) werden von Expertengruppen der Pflege und Pädagogik auf Basis des Pädagogisch-didaktischer Begründungsrahmens (LINK) sukkzessive überarbeitet. In diesem sind das Pflege- und Bildungsverständnisse der Landespflegekammer im Einzelnen erläutert. Der Schwerpunkt der Überarbeitung liegt dabei auf der Handlungs- und Kompetenzorientierung sowie der Modularisierung.
In unserer Gesellschaft wird zwischen Fortbildung und Weiterbildung oftmals nicht trennscharf unterschieden.
Eine Weiterbildung nach unserem Verständnis qualifiziert Pflegefachpersonen über die Ausbildung hinaus für ein bestimmtes pflegerisches Handlungsfeld durch Vertiefungen der fachpflegerischen Kompetenzen und Haltungen Kompetenzen bzw. qualifiziert für bestimmte Funktion und Aufgabe in Einrichtungen. Eine Weiterbildung führt zu einer Erweiterung der Berufsbezeichnung. Die Absolventen dürfen eine Weiterbildungsbezeichnung führen und erhalten eine Weiterbildungsurkunde.
Das Ziel der Fortbildung ist die Erhaltung, Erweiterung und Anpassung der bereits vorhandenen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse, die sich in erster Linie auf die derzeit ausgeübte Tätigkeit beziehen. Link zur Fortbildungsseite oder zur Fortbildungsfrage der FAQs
Weiterbildungen, die in der WBO geregelt sind, können nur an zugelassenen Weiterbildungsstätten besucht werden. Die Mindestanforderungen an die jeweiligen Weiterbildungen werden in den Rahmenvorgaben der WBO beschrieben. Im Zulassungsprozess bilden sie den Rahmen für die Erstellung der Modulhandbücher der Weiterbildungsstätten.
Der Geschäftsbereich Bildung der Geschäftsstelle ist für die Umsetzung der WBO verantwortlich. Sie prüft unter anderem Anträge auf Zulassung von Weiterbildungsstätten und Weiterbildungen, beruft Prüfungsausschüsse ein, führt Anerkennungen von Weiterbildungen durch, berät und informiert Akteure von Bildungseinrichtungen und Pflegefachpersonen in ihren Weiterbildungsangelegenheiten.
Am 01.01.2018 trat die Weiterbildungsordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (WBO) in Kraft. Sie ist die erste landesrechtliche Weiterbildungsregelung in der Pflege, die von Pflegefachpersonen selbst entwickelt wurde (Hintergründe zur Entwicklung der WBO). Gleichzeitig trat das Landesgesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (GFBWBG) für die Berufsangehörigen der Gesundheits- und Kranken-, der Gesundheits- und Kinderkranken- sowie der Altenpflege außer Kraft.
Die WBO ist an den zukünftigen Herausforderungen der beruflichen Pflege orientiert. Die Weiterbildungen aus dem Landesgesetz (GFBWBG) werden von Expertengruppen der Pflege und Pädagogik auf Basis des Pädagogisch-didaktischer Begründungsrahmens (LINK) sukkzessive überarbeitet. In diesem sind das Pflege- und Bildungsverständnisse der Landespflegekammer im Einzelnen erläutert. Der Schwerpunkt der Überarbeitung liegt dabei auf der Handlungs- und Kompetenzorientierung sowie der Modularisierung.
In unserer Gesellschaft wird zwischen Fortbildung und Weiterbildung oftmals nicht trennscharf unterschieden.
Eine Weiterbildung nach unserem Verständnis qualifiziert Pflegefachpersonen über die Ausbildung hinaus für ein bestimmtes pflegerisches Handlungsfeld durch Vertiefungen der fachpflegerischen Kompetenzen und Haltungen Kompetenzen bzw. qualifiziert für bestimmte Funktion und Aufgabe in Einrichtungen. Eine Weiterbildung führt zu einer Erweiterung der Berufsbezeichnung. Die Absolventen dürfen eine Weiterbildungsbezeichnung führen und erhalten eine Weiterbildungsurkunde.
Das Ziel der Fortbildung ist die Erhaltung, Erweiterung und Anpassung der bereits vorhandenen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse, die sich in erster Linie auf die derzeit ausgeübte Tätigkeit beziehen. Link zur Fortbildungsseite oder zur Fortbildungsfrage der FAQs
Weiterbildungen, die in der WBO geregelt sind, können nur an zugelassenen Weiterbildungsstätten besucht werden. Die Mindestanforderungen an die jeweiligen Weiterbildungen werden in den Rahmenvorgaben der WBO beschrieben. Im Zulassungsprozess bilden sie den Rahmen für die Erstellung der Modulhandbücher der Weiterbildungsstätten.
Der Geschäftsbereich Bildung der Geschäftsstelle ist für die Umsetzung der WBO verantwortlich. Sie prüft unter anderem Anträge auf Zulassung von Weiterbildungsstätten und Weiterbildungen, beruft Prüfungsausschüsse ein, führt Anerkennungen von Weiterbildungen durch, berät und informiert Akteure von Bildungseinrichtungen und Pflegefachpersonen in ihren Weiterbildungsangelegenheiten.
Weiterbildungsordnung
Information für Weiterbildungsinstitute:
Bitte übermitteln Sie uns spätestens 20 Wochen vor Beginn des ersten Prüfungsteils der jeweiligen Weiterbildung nach GFBWBGDVO die Meldung der Prüfungsdaten und der zu prüfenden Pflegefachperson/en mithilfe der aufgeführten Formulare.
Ebenso finden Sie hier die Gebührenordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz in der aktuellen Fassung.
Weiterbildungsstätten
Sortiert nach Ort
Aach
CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
Andernach
St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Ernestus-Platz 1, 56626 Andernach
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Rhein-Mosel-Akademie
Vulkanstraße 58, 56626 Andernach
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W04: Weiterbildung für Fachpflege für psysische Gesundheit
Bad Kreuznach
Stiftung Kreuznacher Diakonie – Akademie
Bösgrunder Weg 10, 55543 Bad Kreuznach
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Bitburg
Altenpflegeschule Bitburg Saarländischer Schwesternverband e.V.
Maria-Kundenreich-Str. 3, 54634 Bitburg
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Daun
Weiterbildungszentrum an der Pflegeschule Daun
Maria-Hilf-Str. 2, 54550 Daun
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Dernbach
Katharina Kasper Akademie
Katharina-Kasper-Str. 12, 56428 Dernbach
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
Hachenburg
DRK Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Alte Frankfurter Str. 12, 57627 Hachenburg
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Idar-Oberstein
Weiterbildungsstätte SHG Bildung gGmbH Standort Idar-Oberstein
Ottmar-Kohler-Straße 2, 55743 Idar-Oberstein
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege
Kaiserslautern
Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege
W08: Fachweiterbildung für Krankenhaushygiene
Klingenmünster
Fort- und Weiterbildungsinstitut am Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstr. 100, 76889 Klingenmünster
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W04: Weiterbildung für Fachpflege für psysische Gesundheit
Koblenz
Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege
Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege
Ludwigshafen
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Weiterbildung Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege
Private staatlich anerkannte Pflegeschule und Fachschule für Altenpflege des Caritasverbandes f. d. Diözese Speyer e.V.
Dessauer Straße 59, 67053 Ludwigshafen
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Mainz
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Fort- und Weiterbildung
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
W04: Weiterbildung für Fachpflege für psysische Gesundheit
Neustadt
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
Stiftstraße 10, 67434 Neustadt
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
Neuwied
Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W03: Neonatologische und pädiatrische Intensivpflege
Pirmasens
Bildungszentrum Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH
Roland-Betsch-Str. 1b, 66954 Pirmasens
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Speyer
Diakonissen Speyer Bildungszentrum im Mutterhaus
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
Trier
Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
W05: Perioperative Pflege
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
Lernstatt Zukunft – Weiterbildungsinstitut Pflege Caritasverband für die Diözese Trier e.V.
Dietrichstraße 30 a, 54290 Trier
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH
Akademisches Lehrkrankenhaus der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Feldstraße 16, 54290 Trier
W10: Weiterbildung zur Diabetesberater/in im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
Wittlich-Wengerohr
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Eifel-Mosel
Petrusstraße 2, 54516 Wittlich-Wengerohr
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
Worms
Klinikum Worms Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/Pfalz (ZAfP)
Gabriel-von-Seidl-Str. 81, 67550 Worms
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Zweibrücken
Nardini Klinikum St. Elisabeth Weiterbildungsstätte f. Praxisanleitung im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
Kaiserstr. 14, 66482 Zweibrücken
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
Sortiert nach Weiterbildungsart
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach
St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Ernestus-Platz 1, 56626 Andernach
Rhein-Mosel-Akademie
Vulkanstraße 58, 56626 Andernach
Stiftung Kreuznacher Diakonie – Akademie
Bösgrunder Weg 10, 55543 Bad Kreuznach
Altenpflegeschule Bitburg Saarländischer Schwesternverband e.V.
Maria-Kundenreich-Str. 3, 54634 Bitburg
Weiterbildungszentrum an der Pflegeschule Daun
Maria-Hilf-Str. 2, 54550 Daun
Katharina Kasper Akademie
Katharina-Kasper-Str. 12, 56428 Dernbach
DRK Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Alte Frankfurter Str. 12, 57627 Hachenburg
Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern
Fort- und Weiterbildungsinstitut am Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstr. 100, 76889 Klingenmünster
Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz
Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen
Private staatlich anerkannte Pflegeschule und Fachschule für Altenpflege des Caritasverbandes f. d. Diözese Speyer e.V.
Dessauer Straße 59, 67053 Ludwigshafen
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Fort- und Weiterbildung
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
Stiftstraße 10, 67434 Neustadt
Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied
Bildungszentrum Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH
Roland-Betsch-Str. 1b, 66954 Pirmasens
Diakonissen Speyer Bildungszentrum im Mutterhaus
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer
Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Eifel-Mosel
Petrusstraße 2, 54516 Wittlich-Wengerohr
Klinikum Worms Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/Pfalz (ZAfP)
Gabriel-von-Seidl-Str. 81, 67550 Worms
Nardini Klinikum St. Elisabeth Weiterbildungsstätte f. Praxisanleitung im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
Kaiserstr. 14, 66482 Zweibrücken
W01: Praxisanleitung in Pflegeberufen
CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach
St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Ernestus-Platz 1, 56626 Andernach
Rhein-Mosel-Akademie
Vulkanstraße 58, 56626 Andernach
Stiftung Kreuznacher Diakonie – Akademie
Bösgrunder Weg 10, 55543 Bad Kreuznach
Altenpflegeschule Bitburg Saarländischer Schwesternverband e.V.
Maria-Kundenreich-Str. 3, 54634 Bitburg
Weiterbildungszentrum an der Pflegeschule Daun
Maria-Hilf-Str. 2, 54550 Daun
Katharina Kasper Akademie
Katharina-Kasper-Str. 12, 56428 Dernbach
DRK Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Alte Frankfurter Str. 12, 57627 Hachenburg
Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern
Fort- und Weiterbildungsinstitut am Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstr. 100, 76889 Klingenmünster
Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz
Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen
Private staatlich anerkannte Pflegeschule und Fachschule für Altenpflege des Caritasverbandes f. d. Diözese Speyer e.V.
Dessauer Straße 59, 67053 Ludwigshafen
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Fort- und Weiterbildung
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
Stiftstraße 10, 67434 Neustadt
Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied
Bildungszentrum Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH
Roland-Betsch-Str. 1b, 66954 Pirmasens
Diakonissen Speyer Bildungszentrum im Mutterhaus
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer
Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Eifel-Mosel
Petrusstraße 2, 54516 Wittlich-Wengerohr
Klinikum Worms Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/Pfalz (ZAfP)
Gabriel-von-Seidl-Str. 81, 67550 Worms
Nardini Klinikum St. Elisabeth Weiterbildungsstätte f. Praxisanleitung im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
Kaiserstr. 14, 66482 Zweibrücken
W02: Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern
Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Neustadt/Weinstraße
Stiftstraße 10, 67434 Neustadt
Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied
Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier
W03: Neonatologische und Pädiatrische Intensivpflege
Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern
Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz
Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus Kliniken GmbH
Langendorfer Str. 76-78, 56564 Neuwied
W04: Weiterbildung für Fachpflege für psysische Gesundheit
Rhein-Mosel-Akademie
Vulkanstraße 58, 56626 Andernach
Fort- und Weiterbildungsinstitut am Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstr. 100, 76889 Klingenmünster
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Abteilung Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
Am Pulverturm 13, 55131 Mainz
W05: Perioperative Pflege
Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier
W06: Führen und Leiten einer Pflege- und Funktionseinheit in der Akut- und Langzeitpflege
CTT-Fortbildungszentrum Haus auf dem Wehrborn
Haus auf dem Wehrborn, 54298 Aach
Katharina Kasper Akademie
Katharina-Kasper-Str. 12, 56428 Dernbach
Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz
Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen
Diakonissen Speyer Bildungszentrum im Mutterhaus
Hilgardstraße 26, 67346 Speyer
Bildungsinstitut der Barmherzigen Brüder Trier
Nordallee 1, 54292 Trier
Lernstatt Zukunft – Weiterbildungsinstitut Pflege Caritasverband für die Diözese Trier e.V.
Dietrichstraße 30 a, 54290 Trier
Bildungszentrum für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Eifel-Mosel
Petrusstraße 2, 54516 Wittlich-Wengerohr
W07: Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege
Weiterbildungsstätte SHG Bildung gGmbH Standort Idar-Oberstein
Ottmar-Kohler-Straße 2, 55743 Idar-Oberstein
Weiterbildungszentrum Westpfalz-Klinikum e.V.
Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kaiserslautern
Bildungs- und Forschungsinstitut des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz
Bildungscampus Koblenz Institut Fort- und Weiterbildung
David-Roentgen-Str. 10, 56073 Koblenz
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Pflegeakademie Ressort Weiterbildung
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen
FAQs
Allgemeine Fragen
Ist meine Weiterbildung, die ich vor 2018 an einer staatlich anerkennten Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz abgeschlossen habe, weiterhin gültig?
Ja, in jedem Fall. Alle staatlich anerkannten Weiterbildungsabschlüsse, die vor dem 1. Januar 2018 in Rheinland-Pfalz erlangt wurden, behalten ihre Gültigkeit (Bestandsschutz; § 26 Abs. 3 WBO). Die ausgestellten Weiterbildungsurkunden vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) müssen nicht umgeschrieben werden.
Die neue Weiterbildung zur Praxisanleiter/in umfasst jetzt 300 statt früher 200 Stunden. Ich habe vor 2018 meine Praxisanleiter/in-Weiterbildung absolviert, muss ich die fehlenden 100 Stunden jetzt nachholen?
Nein, das müssen sie nicht. Die absolvierte Weiterbildung hat auch in diesem Fall Bestandsschutz und die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung behält ihre Gültigkeit (§ 26 Abs. 3 WBO).
Ich lebe und arbeite in einem anderen Bundesland. Können nur Kammermitglieder aus Rheinland-Pfalz an den Weiterbildungen teilnehmen?
Nein, Pflegefachpersonen aus anderen Bundesländern können ebenfalls an Weiterbildungen in Rheinland-Pfalz teilnehmen. Mit der Aufnahme einer von der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zugelassenen Weiterbildung gelten für sie gleichermaßen die Rechte und Pflichten der Weiterbildungsordnung (§ 1 Abs. 3 WBO)
Können auch andere Berufsgruppen an den Weiterbildungen teilnehmen (z.B. Physiotherapeutinnen, Hebammen, MTAs)? –
Die Weiterbildungsordnung regelt unter § 1 Abs. 1 WBO die Weiterbildung für Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 9 HeilBG, d.h. ausschließlich für:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen,
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger,
- Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner und
- Pflegefachfrauen (Bachelor) und Pflegefachmänner (Bachelor).
Bei den Weiterbildungen wie Praxisanleiter in den Pflegeberufen, Leitung eines Stations- oder Funktionsbereichs ist bei Fragen rund um andere Berufsgruppen die zuständige Behörde das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) oder die jeweilige Weiterbildungseinrichtung die richtige Ansprechpartnerin.
Kontakt:
Frau Heike Schendzielorz
Telefon: 0261 4041-216
schendzielorz.heike@lsjv.rlp.de
Frau Linda Bröder
Telefon: 0261 4041-308
broeder.linda@lsjv.rlp.de
Kann ich meine Weiterbildung z.B. aufgrund einer Schwangerschaft oder Krankheit unterbrechen? Wie lange darf meine Weiterbildung maximal dauern?
Die Fehlzeiten der Weiterbildung dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtstundenzahl übersteigen. Dauert eine Unterbrechung länger z.B. aufgrund von Elternzeit, Pflegzeit, Sonderurlaub oder andere vergleichbare wichtigen Gründen ist diese Unterbrechung zu beantragen. Der Zeitraum zwischen Start der Weiterbildung und Ende der Weiterbildung sollten nicht mehr als vier Jahre betragen (§ 6 Abs. 6 und 8 WBO).
Kann ich nach Abschluss einer Weiterbildung mehr Gehalt einfordern?
Für einige Fachbereiche (etwa Intensivstationen) regelt i.d.R. ein Tarifvertrag, dass Pflegefachpersonen mit einer Fachweiterbildung mehr verdienen. Wo dies nicht geregelt ist, lohnt sich auf alle Fälle, eine Gehaltserhöhung im Gespräch mit dem Vorgesetzten anzusprechen, indem man seine Kompetenzen darlegt. Insgesamt betrachtet verdienen Pflegefachpersonen mit Weiterbildung nachweislich mehr (siehe hierzu auch Kammermagazin 6. Ausgabe ab Seite 66: https://www.pflegemagazin-rlp.de/kompetent-handeln-statt-wissen-anhaeufen ).
Ich will meine Weiterbildung selbst finanzieren, wo finde ich finanzielle Unterstützung?
Dazu trifft die Landespflegekammer keine Regelung. Arbeitgeber sollten ein Interesse daran haben, Mitarbeiter zu fördern, die sich weiterbilden möchten. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten von Freistellung für die Studientage bis zur finanziellen Förderung seitens des Arbeitgebers. Gleichzeitig gibt es auch weitere finanzielle Möglichkeiten, die unter Umständen infrage kommen (siehe hierzu auch Kammermagazin 6. Ausgabe ab Seite 98: https://www.pflegemagazin-rlp.de/auf-zu-neuen-horizonten-mit-finanziellem-rueckenwind).
Meine Frage wurde noch nicht beantwortet, was tun?
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. Den „direkten Draht“ zum Geschäftsbereich Bildung finden Sie unter Kontakt (LINK).
Fragen zur FBO/24h Fortbildung/ PAL in der Ausbildung
Wo kann ich Fortbildungspunkte beantragen?
Derzeit können in RLP noch keine Fortbildungspunkte beantragt werden, weil es noch keine Fortbildungsordnung gibt. Diese wird derzeit erstellt und tritt vermutlich Ende 2019 nach Verabschiedung durch die Vertreterversammlung und Genehmigung durch das Ministerium in Kraft. Bisher gibt es deutschlandweit für Pflegefachpersonen die Möglichkeit, sich bei der freiwilligen Registrierungsstelle für beruflich Pflegende (RbP) in Berlin zu registrieren (http://www.regbp.de/)
Fragen zur Teilnahme an einer Weiterbildung
Besteht die Möglichkeit eine Weiterbildung auch in Teilzeit zu absolvieren?
Wenn die Weiterbildungsstätte dies anbietet, ist das möglich. Wichtig ist: Die begonnene Weiterbildung muss innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden (§ 6 Abs. 8 WBO)
Wie lange sind bereits erworbene Module gültig?
Es gibt keine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit der erworbenen Module. Die Weiterbildungsstätte kann die Teilnehmenden auffordern, ein Modul nochmals zu belegen, allerdings ohne eine Prüfung zu machen. Die Teilnehmenden können das bereits erlangte Modul auch auf eigenen Wunsch wiederholen (§ 6 Abs. 5 WBO).
Was passiert, wenn ich ein ganzes Modul verpasse?
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen alle Module erfolgreich abgeschlossen sein. Die zehnprozentige Fehlzeit darf dabei nicht überschritten sein (§ 11 Abs. 3 WBO).
Ist die Dauer einer Weiterbildung zeitlich begrenzt?
Jede Weiterbildung muss spätestens innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren abgeschlossen werden (§ 6 Abs. 7 WBO).
Darf ich meine Weiterbildung unterbrechen?
Ja, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit und Sonderurlaub oder andere vergleichbare wichtige Gründe. Die Fehlzeiten der Weiterbildung dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtstundenzahl betragen. Jede Weiterbildung muss spätestens innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren abgeschlossen werden (§ 6 Abs. 6 und 8 WBO).
Fragen zur Beantragung von Urkunden und Anerkennungen von Weiterbildungen
Wie beantrage ich die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung?
Für die Beantragung der Urkunde benötigt die Landespflegekammer folgende Unterlagen von Ihnen:
- Formloser Antrag auf Ausstellung einer Urkunde mit Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und Unterschrift
- Kopie des Weiterbildungszeugnisses (nicht beglaubigt)
Nicht-Mitglieder die in anderen Bundesländern als Pflegefachpersonen arbeiten und in RLP eine Weiterbildung absolviert haben legen zusätzlich
- die Kopie ihres Examenszeugnisses sowie
- eine Arbeitgeberbescheinigung vor.
Alle anderen Berufsgruppen (z. B. Physiotherapeuten, Hebammen, MTAs) wenden sich bitte an das Referat Aus- und Weiterbildung beim Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung (LSJV).
Kontakt:
Frau Heike Schendzielorz
Telefon: 0261 4041-216
schendzielorz.heike@lsjv.rlp.de
Frau Linda Bröder
Telefon: 0261 4041-308
broeder.linda@lsjv.rlp.de
Die Übersendung der Unterlagen ist aus rechtlichen Gründen derzeit nur postalisch oder per Fax möglich!
Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung, in der der Gebührenbescheid beiliegt. Für die Ausstellung einer Urkunde fällt eine Gebühr in Höhe von 30,- EUR an. Nach dem Zahlungseingang wird Ihnen die Urkunde postalisch zugesandt.
Postanschrift
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Prüfungsstelle Bildung
Große Bleiche 14 – 16
55116 Mainz
Fax-Nr.:
06131-327 38 99
Für Rückfragen erreichen Sie die Mitarbeiter der Prüfungsstelle telefonisch unter 06131/327 38 38 oder per E-Mail unter info.bildung@pflegekammer-rlp.de
Kann ich eine Urkunde für die Weiterbildung nachträglich bei der Landespflegekammer beantragen, wenn man diese beim Landesamt versäumt hat?
Ja, die Landespflegekammer hat für alle Pflegefachpersonen die Aufgaben des Landesamts übertragen bekommen, darunter auch das Erstellen von Urkunden. Daher kann auch hier nachträglich die Urkunde mit der Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragt werden, wenn die Weiterbildung an einer staatlich anerkannten Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz abgeschlossen wurde. Informationen zur Beantragung von Weiterbildungsurkunden finden Sie unter den Downloads auf der Internetseite der Landespflegekammer: https://www.pflegekammer-rlp.de/index.php/pflege-als-beruf.html#weiterbildung.
Werden Weiterbildungen anerkannt die ich außerhalb von Rheinland-Pfalz absolviert habe?
Ja, auch in diesem Fall gilt: Sofern sie gesetzlich geregelt sind, dürfen die Weiterbildungsbezeichnungen in Rheinland-Pfalz weitergeführt werden (§ 23 Abs. 4 WBO). In den Bundesländern in denen es keine gesetzliche Regelung gibt, kann ein Antrag auf Einzelfallprüfung zur Prüfung der Gleichwertigkeit ausgestellt werden. Informationen zu Einzelfallprüfung im Weiterbildungsbereich finden Sie unter den Downloads auf der Internetseite der Landespflegekammer: https://www.pflegekammer-rlp.de/index.php/pflege-als-beruf.html#weiterbildung).
Sind Weiterbildungen die im Ausland absolviert wurden auch in Rheinland-Pfalz gültig?
Nicht automatisch. Wenn ein Antrag auf Anerkennung eingereicht wird, kommt es auf den Inhalt, den Umfang, die Rechtslage und die Spezialisierung an. Dazu werden Einzelfallentscheidungen getroffen. Bewertungsmaßstab ist, ob die im Ausland absolvierten Weiterbildungen als gleichwertig anerkannt werden können (§ 23 Abs. 5 WBO). Weitere Informationen zu Einzelfallprüfung im Weiterbildungsbereich finden Sie unter den Downloads auf der Internetseite der Landespflegekammer: https://www.pflegekammer-rlp.de/index.php/pflege-als-beruf.html#weiterbildung).
Fragen von Weiterbildungsstätten zu Weiterbildungen und Prüfungen
Wann müssen die Weiterbildungsinstitute die Teilnehmenden der Landespflegekammer melden?
Die Teilnehmenden müssen der Landespflegekammer die Aufnahme einer Weiterbildung und das voraussichtliche Ende zur Aufnahme in das Weiterbildungsregister melden. Die Weiterbildungsstätten können diese Angaben gesammelt an die Landespflegekammer übermitteln (§ 7 WBO). Spätestens bei der Zulassung zur Prüfung müssen die Weiterbildungsstätten die Daten übermitteln (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 WBO).
Muss die Anerkennung von Vorleistungen vor Beginn der Weiterbildung erfolgen? Wie lange dauert die Anerkennung von Vorleistungen?
Ja, die Teilnehmenden beantragen vor Aufnahme der Weiterbildung bei der Weiterbildungsstätte die Prüfung der Vorleistungen, die Weiterbildungsstätte erstellt einen Vorschlag wie diese Vorleistungen anerkannt werden könnten, die Landespflegekammer erteilt die Anerkennung der Vorleistung (§ 7 Abs. 3 WBO). Fristen zur Bearbeitung der Anerkennung sind nicht hinterlegt. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Umfang und Inhalt der Vorleistungen. Die Landespflegekammer wird sich um rasche Bearbeitung bemühen, von einem Bearbeitungszeitraum von etwa vier Wochen muss derzeit ausgegangen werden.
Wer lässt die Teilnehmer/innen einer Weiterbildung zu?
Die Weiterbildungsstätten prüfen durch ihre Teilnahmebedingungen, ob die Interessenten die Voraussetzungen der Weiterbildung erfüllen. Beim Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind diese sowie das Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen zu bescheinigen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 WBO].
Gibt es eine Festlegung der quantitativen Anteile der einzelnen Lehrformangebote (Präsenzunterricht, Fernunterricht, andere Lernformen?)
Der überwiegende Teil, also mind. 51 Prozent der Weiterbildung muss als Präsenzunterricht stattfinden (§ 5 Abs. 2 WBO).
Müssen die Modulprüfungen zu jedem einzelnen Teilnehmer gemeldet werden?
Ja, die Ergebnisse können beim Antrag auf Zulassung zur Prüfung gebündelt bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Aus diesen Noten wird die Vornote errechnet, die zu 50 Prozent in die Gesamtnote einfließt (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 WBO in V. m. § 15 Abs. 9 WBO).
Zählen die Prüfungszeiten zu den Unterrichtszeiten?
Bis auf die schriftlichen Ausarbeitungen (Hausarbeit, Erstellung einer Präsentation, schriftliche Abschlussarbeit) zählen die Modul- und Abschlussprüfungen als Präsenzzeit. Die schriftlichen Ausarbeitungen werden zu der Selbstlernzeit gerechnet. Näheres regeln die Rahmenvorgaben der einzelnen Weiterbildungen.
Wer kann die Aufgabe des Prüfungsausschussvorsitzes übernehmen?
Die Landespflegekammer beauftragt eine Person, den Ausschussvorsitz zu übernehmen. Diese Person wird i.d.R. aus der Gruppe der „befugten Personen“ nach § 2 Abs. 1 WBO ausgewählt (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 WBO).
Kann die Prüfungsausschussvorsitzende in der Prüfung Fragen stellen?
Ja (§ 12 Abs. 4 WBO).
Fragen von Weiterbildungsstätten zur Zulassung als Weiterbildungsstätte
Welchen Stellenumfang muss die Leiterin der Weiterbildungsstätte haben? Reicht eine Teilzeittätigkeit?
Der Stellenumfang ist nicht geregelt, es muss sich um ein hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis handeln (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 WBO).
Wenn eine Weiterbildungsstätte bereits nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) akkreditiert ist, muss sie bei der Antragstellung zur Zulassung als Weiterbildungsstätte bei der Landespflegekammer alle in den Zulassungskriterien genannten Unterlagen einreichen?
Wenn eine Weiterbildungsstätte ein AZAV Zertifikat besitzt, kann dieses in Kopie den Antragsunterlagen beigelegt werden. In der Checkliste zur Zulassung einer Weiterbildungsstätte (Stand 02/18) sind die nicht erforderlichen Unterlagen angegeben. Sobald das AZAV-Zertifikat seine Gültigkeit verliert und nicht erneuert wird, müssen diese Unterlagen unverzüglich nachgereicht werden. Bei Vorliegen eines neuen Zertifikats muss dieses unverzüglich nachgereicht werden.
Wie ist zu verfahren, wenn eine Weiterbildungsstätte Kooperationen mit Weiterbildungsstätten außerhalb von RLP unterhält? Muss die außerhalb von RLP gelegene Weiterbildungsstätte eine Zulassung beantragen bzw. eine Zulassung der Weiterbildung?
Nein. Die Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz muss eine Zulassung für sich als Weiterbildungsstätte und für die angebotene Weiterbildung beantragen. Die kooperierende Weiterbildungsstätte muss jedoch in dem anderen Bundesland zugelassen bzw. anerkannt sein. Die rheinland-pfälzische Weiterbildungsstätte trägt die Verantwortung für die vom Kooperationspartner durchgeführte Weiterbildung bzw. Weiterbildungsteile (§ 2 Abs. 9 WBO).
Fragen von Weiterbildungsstätten zur Zulassung von Weiterbildungen
Was genau heißt es, dass die Leiterin einer Weiterbildung zum Führen der entsprechenden Weiterbildungsbezeichnung berechtigt ist?
Die Leiterin der Weiterbildung muss die Weiterbildung selbst abgeschlossen haben. Ein höherwertiger Abschluss kann anerkannt werden. Als höherwertig kann z.B. ein Studienabschluss „Pflegemanagement“ bei der Weiterbildung „Leitung einer Einheit“ gelten (§ 8 Abs. 4 Nr. 4 WBO).
Muss eine Weiterbildungsstätte die Weiterbildungen parallel anbietet oder eine zweijährige Weiterbildung jährlich anbietet, für jede Kohorte unterschiedlich hauptamtlich beschäftige Leitungen haben oder darf eine Weiterbildungsleitung auch für zwei Kohorten verantwortlich sein?
Nein, es darf auch eine befugte Person, die hauptamtlich ist, die Leitungsposition von mehr als einer Weiterbildung innehaben. [2.4.1 Zulassungskriterien].
Welche Personen sind „fachlich geeignet“ nach § 8 Abs. 4 Nr. 3 der Weiterbildungsordnung?
Wer als fachlich geeignet gilt, entscheidet die Weiterbildungsstätte (§ 8 Abs. 4 Nr. 3 WBO).
Muss die Durchführung von Weiterbildungen von der Weiterbildungsstätte für jeden einzelnen angebotenen Weiterbildungskurs beantragt werden oder reicht eine einmalige Beantragung?
Grundsätzlich reicht eine einmalige Beantragung. Sobald sich wesentliche Änderungen ergeben, sind diese der Landespflegekammer unverzüglich anzuzeigen und genehmigen zu lassen. Wesentliche Änderungen sind solche, die die Standtorte der Weiterbildungsstätte, Personalwechsel auf Leitungsebene der Weiterbildungsstätte und der jeweiligen Weiterbildungen, sowie die Kooperationspartner zwischen Weiterbildungsstätten betreffen (§ 8 Abs. 8 WBO i.V.m. § 8 Abs. 4 Nr. 3 WBO).
Weiterbildungsregister - Befugtenverzeichnis
Statistiken zum Weiterbildungsregister
Die zentralen Ergebnisse zum Weiterbildungsregister gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 8 HeilBG finden Sie unter den jeweiligen Erhebungsjahren
Befugtenverzeichnis
§ 8 Abs. 7 WBO (Achtung Bezug 2. Revisonsfassung)
Verzeichnis der Leitungen der Weiterbildungen und der Leitungen der Weiterbildungsstätten (Stand Januar 2021).
Die Landespflegekammer führt ein Verzeichnis der zur Weiterbildung befugten Leitungen der Weiterbildung sowie der Leitungen der Weiterbildungsstätten.