Die Errichtung der Landespflegekammer geht im Ursprung auf den Wunsch der Pflegeverbände zurück. Diesen hat die Landesregierung geprüft und ihn erst nach einem längeren Abwägungs- und intensiven Dialogprozess mit dem Berufsstand der Pflege, den Pflegeverbänden, den Gewerkschaften und den bestehenden Heilberufskammern im Land aufgegriffen und auf dieser Basis einen Gesetzesentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, der einstimmig durch den Landtag im Dezember 2014 verabschiedet wurde. Im Vorfeld des Gesetzes war es von wesentlicher Bedeutung, dass sämtliche Pflegeverbände ein „Ja“ zur Pflegekammer nochmals durch entsprechende Beschlüsse bekräftigten und sich auch die Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz zu dem Thema positionieren konnten. Letzteres wurde mittels des Angebots zur Teilnahme an einer entsprechenden Abstimmung für Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz ermöglicht, in der sie sich mit der großen Mehrheit von 75,9 % (bei 7.033 abgegebenen gültigen Stimmen) für eine Pflegekammer ausgesprochen hatten.
Die Möglichkeit zur Registrierung und Abstimmung wurde auch den Pflegeschülerinnen und -schülern eingeräumt. Dies war für Ausbildungsstätten bzw. Schulen Anlass, das Thema Pflegekammer und die bevorstehende Abstimmung zum Gegenstand des Unterrichtes zu machen.
Sowohl die Landesregierung als auch die Verbände der Pflege und die Gewerkschaften haben im Vorfeld der Abstimmung umfassend und landesweit über diese, ihren Ablauf und auch über die sich aus ihr ergebenden Konsequenzen informiert, es stand aber allen Pflegefachpersonen frei, sich an der Abstimmung zu beteiligen oder auf die Möglichkeit zur Abstimmung zu verzichten.
Sollte dennoch eine Pflegefachperson nicht oder nicht rechtzeitig von der Abstimmung erfahren bzw. erstmalig im Jahre 2015 von der Errichtung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz gehört haben, so wäre dies ein weiterer Beleg für die Notwendigkeit einer Pflegekammer. Die Pflegekammer wird künftig auch dafür Sorge tragen, dass ihre Mitglieder und damit alle Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz rechtzeitig, umfassend und kontinuierlich über pflege- und gesundheitspolitische Entwicklungen informiert und in Entscheidungsprozesse soweit wie möglich eingebunden sind.