Mainz, 19.03.2024
Praxiserfordernisse unterscheiden sich leider häufig von theoretischen Annahmen
Der aktuelle Referentenentwurf zur Krankenhausreform steht im Fokus zunehmender Kritik, insbesondere hinsichtlich seiner finanziellen Auswirkungen auf das Pflegebudget sowie der unzureichenden Berücksichtigung struktureller Kriterien. Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, äußert sich dazu wie folgt:
„Der Referentenentwurf sieht vor, dass das Pflegebudget weiterhin als Teil des Vorhaltebudgets behandelt wird, was faktisch bedeutet, dass dieses gedeckelt wird. Besser wäre es, wenn neben der DRG-Finanzierung und der Vorhaltefinanzierung eine weitere Finanzierungssäule, nämlich das Pflegebudget, stehen würde.“
Auch die geplanten Regelungen zum Vorhaltebudget sind kritisch zu hinterfragen, da die Ausgestaltung sich jeweils an Leistungskomponenten orientiert. Ein Widerspruch in sich. „Ziel des Vorhaltebudgets muss es sein, die zwingend erforderliche Krankenhausinfrastruktur unabhängig von Leistungskomponenten auszufinanzieren. Deshalb müssen zur Festlegung der krankenhausindividuellen Vorhaltebudgets strukturelle Kriterien, wie beispielsweise die regionale Versorgungssituation oder die Bevölkerungsstruktur und medizinisch-technische Kriterien zugrunde gelegt werden“, sagt Mai.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Transformationsfonds, der zwar grundsätzlich positiv bewertet wird, dessen Finanzierung jedoch in Frage steht. Statt einer gerechten steuerfinanzierten Verteilung der Kosten auf alle Einkommensarten sollen lediglich die GKV-Versicherten zur Kasse gebeten werden, was als unzureichend erachtet wird.
„Es ist zudem zu bemängeln, dass der Gesetzentwurf den Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbereich sowie die Einbeziehung des Pflegeberufs bei der Gestaltung dieser Übergänge unzureichend regelt. Dies könnte zu Engpässen führen, insbesondere in ländlichen Gebieten, in denen Krankenhäuser aufgrund von Insolvenzen schließen“, warnt Mai.
Besonders problematisch erscheinen zudem die Vorgaben zu den zumutbaren PKW-Anfahrtszeiten von bis zu 40 Minuten, als Kriterium zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung. Dies könnte insbesondere Menschen mit begrenztem Budget benachteiligen, da nicht jeder in der Lage ist, beispielsweise als Angehöriger von im Krankenhaus untergebrachten Patienten diese Entfernungen täglich zurückzulegen.
„Als positiv erachten wir hingegen die vollständige Übernahme der Tarifkostensteigerungen für alle Beschäftigten. Allerdings möchten wir auch betonen, dass dies nur ein kleiner Schritt zur Sicherung der Liquidität darstellt und nicht ausreichend ist“, so Mai abschließend.
Die vorgebrachten Bedenken und Kritikpunkte verdeutlichen die Notwendigkeit weiterer Diskussionen und Anpassungen im Rahmen der geplanten Krankenhausreform.