Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025
Die bevorstehenden Bundestagswahlen im Februar 2025 geben uns als berufsständischer Vertretung der rund 40.000 Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz die Gelegenheit, den politischen Diskurs über die Zukunft der professionellen Pflege erneut aktiv mitzugestalten. Im Namen der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz haben wir uns an die rheinland-pfälzischen Kandidierenden für ein Bundestagsmandat gewendet, um diesen ausgewählte bundespolitische Positionen der professionellen Pflege zu vermitteln sowie deren politische Positionierung zu diesen Themen zu erfragen.
Dies dient der Transparenz und ermöglicht den Wählerinnen und Wählern, Ihre Positionen zu bewerten.
Die Pflege steht vor enormen Herausforderungen: Fachkräftemangel, wachsender Pflegebedarf, steigende Kosten und die Notwendigkeit, die Pflege als eigenständigen Heilberuf zu stärken, verlangen entschlossene politische Unterstützung. Unsere Vision für die professionelle Pflege in der kommenden Legislaturperiode – wie in den beigefügten Papieren „Vision Pflege 2030“, „Die Zukunft der ambulanten und teilstationären pflegerischen Versorgung in Rheinland-Pfalz“ sowie „Stellungnahme zum Pflegekompetenzgesetz“ formuliert – umfasst folgende ausgewählte Positionen
(INFO: Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist die einzige Partei, die auf unseren Aufruf mit Benatwortung reagiert hat. Wir haben bei den anderen Parteien die jeweiligen Wahlprogramme verlinkt):
SPD
Wahlprüfsteine der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
FDP
Wahlprüfsteine der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
CDU/CSU
Wahlprüfsteine der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Anm. der CDU/CSU:
Angesichts der sehr verkürzten Zeitläufe in diesem Bundestagswahlkampf haben sich die Generalsekretäre der Parteien CDU, CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Die Linke darauf geeinigt, nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen zu beantworten.
Darüber hinaus bearbeiten die Parteien eine begrenzte Anzahl an Wahl-O-Mat-Formaten, die ebenfalls gemeinsam vorab ausgewählt wurden.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für das angepasste Verfahren in dieser besonderen Situation und möchten Sie herzlich dazu einladen, in Ihren Zeitschriften und auf Ihren Webseiten auf das Wahlprogramm von CDU und CSU hinzuweisen, das wir gerne beifügen.
Die Linke
Wahlprüfsteine der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
BSW
Wahlprüfsteine der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Freie Wähler
Wahlprüfsteine der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Die einzelnen Wahlprüfsteine im Überblick
1. Stärkung der Pflegekompetenz und Eigenverantwortung
Position: Pflegefachpersonen sollen eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten ausüben dürfen, begleitet von angemessener rechtlicher und finanzieller Absicherung.
Frage: Unterstützen Sie die Einführung rechtlicher Regelungen, die es Pflegefachpersonen ermöglichen, eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten auszuführen? Wenn ja, wie würden Sie diese rechtlich und finanziell absichern?
2. Einbindung von Pflegeexpertise in politische Entscheidungen
Position: Pflegeexpert:innen müssen systematisch in gesundheits- und pflegepolitische Prozesse eingebunden werden, z. B. durch die Position einer “Chief Government Nurse”.
Frage: Welche Maßnahmen planen Sie, um die Expertise von Pflegefachpersonen auf Landes- und Bundesebene systematisch in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, z. B. durch die Schaffung einer zentralen pflegerischen Beratungsposition?
3. Förderung von Prävention und Gesundheitskompetenz
Position: Präventive Leistungen durch Pflegefachpersonen, wie das „Gemeindeschwesterplus“-Modell, sollen ausgebaut und gesetzlich verankert werden.
Frage: Wie wollen Sie präventive Programme wie das „Gemeindeschwesterplus“-Modell oder vergleichbare präventive Ansätze in der Pflege fördern und nachhaltig finanzieren?
4. Digitalisierung und Entbürokratisierung
Position: Effiziente digitale Lösungen sollen Pflegefachpersonen entlasten und die administrative Belastung durch Entbürokratisierung verringern.
Frage: Welche konkreten Schritte möchten Sie ergreifen, um die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben und gleichzeitig die administrative Belastung für Pflegefachpersonen zu verringern?
5. Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs
Position: Verbesserte Arbeitsbedingungen, angemessene Vergütung und akademische Weiterentwicklung sollen den Beruf attraktiver machen.
Frage: Wie möchten Sie die Arbeitsbedingungen, die Vergütung und die Karrieremöglichkeiten in der Pflege verbessern, um den Beruf für mehr Menschen attraktiv zu machen?
6. Finanzielle Nachhaltigkeit und gerechte Vergütung
Position: Eine transparente und auskömmliche Finanzierung für pflegerische Leistungen wird gefordert.
Frage: Welche Änderungen in der Finanzierung von Pflegeleistungen streben Sie an, um eine transparente, auskömmliche und gerechte Vergütung sicherzustellen?
7. Qualitätsorientierung und evidenzbasierte Praxis
Position: Qualitätsstandards in der Pflege sollen kontinuierlich weiterentwickelt und die Pflegepraxis stärker evidenzbasiert gestaltet werden.
Frage: Wie wollen Sie sicherstellen, dass Qualitätsstandards in der Pflege kontinuierlich weiterentwickelt werden und die Pflegepraxis stärker evidenzbasiert gestaltet wird?
8. Pflege als freier Beruf mit mehr Autonomie
Position: Pflegefachpersonen sollen mehr Entscheidungsbefugnisse und Eigenständigkeit erhalten, unterstützt durch rechtliche Klarheit und Weiterbildung.
Frage: Welche politischen Maßnahmen befürworten Sie, um Pflegefachpersonen mehr Autonomie und Entscheidungsbefugnisse zu geben und den Beruf als „freien Beruf“ zu etablieren?
9. Pflegestrukturplanung und demografische Anpassung
Position: Eine datenbasierte Pflegestrukturplanung ist notwendig, um Versorgungslücken zu schließen und den demografischen Herausforderungen zu begegnen.
Frage: Wie planen Sie, die Pflegestrukturplanung datenbasiert zu gestalten, um Versorgungslücken zu schließen und den demografischen Herausforderungen gerecht zu werden?
10. Stärkung der ambulanten und teilstationären Versorgung
Position: Ambulante und teilstationäre Pflege soll durch flexible Finanzierungsmodelle und innovative
Versorgungsansätze zukunftsfähig gemacht werden.
Frage: Welche politischen Ansätze unterstützen Sie, um die ambulante und teilstationäre Pflege durch
flexible Finanzierungsmodelle und innovative Versorgungsansätze zukunftsfähig zu machen?
Die professionelle Pflege ist nicht nur ein wesentlicher Bestandteil unseres Gesundheitssystems, sondern eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Sie sichert Lebensqualität, fördert Gesundheit und unterstützt Millionen Menschen in schwierigen Lebenslagen. Eine nachhaltige Unterstützung und Weiterentwicklung der Pflege ist entscheidend, um den wachsenden Herausforderungen gerecht zu werden.
Die neue Weiterbildung zur Praxisanleiter/in umfasst jetzt 300 statt früher 200 Stunden. Ich habe vor 2018 meine Praxisanleiter/in-Weiterbildung absolviert, muss ich die fehlenden 100 Stunden jetzt nachholen?
Nein, das müssen sie nicht. Die absolvierte Weiterbildung hat auch in diesem Fall Bestandsschutz und die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung behält ihre Gültigkeit (§ 26 Abs. 3 WBO).
Category: AllegemeinIch lebe und arbeite in einem anderen Bundesland. Können nur Kammermitglieder aus Rheinland-Pfalz an den Weiterbildungen teilnehmen?
Nein, Pflegefachpersonen aus anderen Bundesländern können ebenfalls an Weiterbildungen in Rheinland-Pfalz teilnehmen. Mit der Aufnahme einer von der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zugelassenen Weiterbildung gelten für sie gleichermaßen die Rechte und Pflichten der Weiterbildungsordnung (§ 1 Abs. 3 WBO)
Category: AllegemeinIch will meine Weiterbildung selbst finanzieren, wo finde ich finanzielle Unterstützung?
Ist meine Weiterbildung, die ich vor 2018 an einer staatlich anerkennten Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz abgeschlossen habe, weiterhin gültig?
Ja, in jedem Fall. Alle staatlich anerkannten Weiterbildungsabschlüsse, die vor dem 1. Januar 2018 in Rheinland-Pfalz erlangt wurden, behalten ihre Gültigkeit (Bestandsschutz; § 26 Abs. 3 WBO). Die ausgestellten Weiterbildungsurkunden vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) müssen nicht umgeschrieben werden.
Category: AllegemeinKann ich meine Weiterbildung z.B. aufgrund einer Schwangerschaft oder Krankheit unterbrechen? Wie lange darf meine Weiterbildung maximal dauern?
Die Fehlzeiten der Weiterbildung dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtstundenzahl übersteigen. Dauert eine Unterbrechung länger z.B. aufgrund von Elternzeit, Pflegzeit, Sonderurlaub oder andere vergleichbare wichtigen Gründen ist diese Unterbrechung zu beantragen. Der Zeitraum zwischen Start der Weiterbildung und Ende der Weiterbildung sollten nicht mehr als vier Jahre betragen (§ 6 Abs. 6 und 8 WBO).
Category: AllegemeinKann ich nach Abschluss einer Weiterbildung mehr Gehalt einfordern?
Für einige Fachbereiche (etwa Intensivstationen) regelt i.d.R. ein Tarifvertrag, dass Pflegefachpersonen mit einer Fachweiterbildung mehr verdienen. Wo dies nicht geregelt ist, lohnt sich auf alle Fälle, eine Gehaltserhöhung im Gespräch mit dem Vorgesetzten anzusprechen, indem man seine Kompetenzen darlegt. Insgesamt betrachtet verdienen Pflegefachpersonen mit Weiterbildung nachweislich mehr (siehe hierzu auch Kammermagazin 6. Ausgabe ab Seite 66: <a href=”https://www.pflegemagazin-rlp.de/kompetent-handeln-statt-wissen-anhaeufen”>www.pflegemagazin-rlp.de/kompetent-handeln-statt-wissen-anhaeufen</a> ).
Category: AllegemeinKönnen auch andere Berufsgruppen an den Weiterbildungen teilnehmen (z.B. Physiotherapeutinnen, Hebammen, MTAs)?
Die Weiterbildungsordnung regelt unter § 1 Abs. 1 WBO die Weiterbildung für Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 9 HeilBG, d.h. ausschließlich für:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen,
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger,
- Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner und
- Pflegefachfrauen (Bachelor) und Pflegefachmänner (Bachelor).
Bei den Weiterbildungen wie Praxisanleiter in den Pflegeberufen, Leitung eines Stations- oder Funktionsbereichs ist bei Fragen rund um andere Berufsgruppen die zuständige Behörde das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) oder die jeweilige Weiterbildungseinrichtung die richtige Ansprechpartnerin.
Kontakt:
Frau Heike Schendzielorz
Telefon: 0261 4041-216
schendzielorz.heike@lsjv.rlp.de
Frau Linda Bröder
Telefon: 0261 4041-308
broeder.linda@lsjv.rlp.de
Wo kann ich Fortbildungspunkte beantragen?
Derzeit können in RLP noch keine Fortbildungspunkte beantragt werden, weil es noch keine Fortbildungsordnung gibt. Diese wird derzeit erstellt und tritt vermutlich Ende 2019 nach Verabschiedung durch die Vertreterversammlung und Genehmigung durch das Ministerium in Kraft. Bisher gibt es deutschlandweit für Pflegefachpersonen die Möglichkeit, sich bei der freiwilligen Registrierungsstelle für beruflich Pflegende (RbP) in Berlin zu registrieren (http://www.regbp.de/)
Category: FBO/24h Fortbildung/ PALBesteht die Möglichkeit eine Weiterbildung auch in Teilzeit zu absolvieren?
Wenn die Weiterbildungsstätte dies anbietet, ist das möglich. Wichtig ist: Die begonnene Weiterbildung muss innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden (§ 6 Abs. 8 WBO)
Category: Weiterbildung TeilnahmeDarf ich meine Weiterbildung unterbrechen?
Ja, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit und Sonderurlaub oder andere vergleichbare wichtige Gründe. Die Fehlzeiten der Weiterbildung dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtstundenzahl betragen. Jede Weiterbildung muss spätestens innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren abgeschlossen werden (§ 6 Abs. 6 und 8 WBO).
Category: Weiterbildung TeilnahmeIst die Dauer einer Weiterbildung zeitlich begrenzt?
Jede Weiterbildung muss spätestens innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren abgeschlossen werden (§ 6 Abs. 7 WBO).
Category: Weiterbildung TeilnahmeWas passiert, wenn ich ein ganzes Modul verpasse?
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen alle Module erfolgreich abgeschlossen sein. Die zehnprozentige Fehlzeit darf dabei nicht überschritten sein (§ 11 Abs. 3 WBO).
Category: Weiterbildung TeilnahmeWie lange sind bereits erworbene Module gültig?
Es gibt keine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit der erworbenen Module. Die Weiterbildungsstätte kann die Teilnehmenden auffordern, ein Modul nochmals zu belegen, allerdings ohne eine Prüfung zu machen. Die Teilnehmenden können das bereits erlangte Modul auch auf eigenen Wunsch wiederholen (§ 6 Abs. 5 WBO).
Category: Weiterbildung TeilnahmeKann ich eine Urkunde für die Weiterbildung nachträglich bei der Landespflegekammer beantragen, wenn man diese beim Landesamt versäumt hat?
Ja, die Landespflegekammer hat für alle Pflegefachpersonen die Aufgaben des Landesamts übertragen bekommen, darunter auch das Erstellen von Urkunden. Daher kann auch hier nachträglich die Urkunde mit der Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragt werden, wenn die Weiterbildung an einer staatlich anerkannten Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz abgeschlossen wurde. Informationen zur Beantragung von Weiterbildungsurkunden finden Sie unter den Downloads auf der Internetseite der Landespflegekammer: Downloads
Category: Urkunden AnerkennungSind Weiterbildungen die im Ausland absolviert wurden auch in Rheinland-Pfalz gültig?
Nicht automatisch. Wenn ein Antrag auf Anerkennung eingereicht wird, kommt es auf den Inhalt, den Umfang, die Rechtslage und die Spezialisierung an. Dazu werden Einzelfallentscheidungen getroffen. Bewertungsmaßstab ist, ob die im Ausland absolvierten Weiterbildungen als gleichwertig anerkannt werden können (§ 23 Abs. 5 WBO). Weitere Informationen zu Einzelfallprüfung im Weiterbildungsbereich finden Sie unter den Downloads auf der Internetseite der Landespflegekammer: Downloads.
Category: Urkunden AnerkennungWerden Weiterbildungen anerkannt die ich außerhalb von Rheinland-Pfalz absolviert habe?
Ja, auch in diesem Fall gilt: Sofern sie gesetzlich geregelt sind, dürfen die Weiterbildungsbezeichnungen in Rheinland-Pfalz weitergeführt werden (§ 23 Abs. 4 WBO). In den Bundesländern in denen es keine gesetzliche Regelung gibt, kann ein Antrag auf Einzelfallprüfung zur Prüfung der Gleichwertigkeit ausgestellt werden. Informationen zu Einzelfallprüfung im Weiterbildungsbereich finden Sie unter den Downloads auf der Internetseite der Landespflegekammer: Downloads.
Category: Urkunden AnerkennungWie beantrage ich die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung?
Für die Beantragung der Urkunde benötigt die Landespflegekammer folgende Unterlagen von Ihnen:
- Formloser Antrag auf Ausstellung einer Urkunde mit Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und Unterschrift
- Kopie des Weiterbildungszeugnisses (nicht beglaubigt)
Nicht-Mitglieder die in anderen Bundesländern als Pflegefachpersonen arbeiten und in RLP eine Weiterbildung absolviert haben legen zusätzlich
- die Kopie ihres Examenszeugnisses sowie
- eine Arbeitgeberbescheinigung vor.
Alle anderen Berufsgruppen (z. B. Physiotherapeuten, Hebammen, MTAs) wenden sich bitte an das Referat Aus- und Weiterbildung beim Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung (LSJV).
Kontakt:
Frau Heike Schendzielorz
Telefon: 0261 4041-216
schendzielorz.heike@lsjv.rlp.de
Frau Linda Bröder
Telefon: 0261 4041-308
broeder.linda@lsjv.rlp.de
Die Übersendung der Unterlagen ist aus rechtlichen Gründen derzeit nur postalisch oder per Fax möglich!
Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung, in der der Gebührenbescheid beiliegt. Für die Ausstellung einer Urkunde fällt eine Gebühr in Höhe von 30,- EUR an. Nach dem Zahlungseingang wird Ihnen die Urkunde postalisch zugesandt.
Postanschrift
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Prüfungsstelle Bildung
Große Bleiche 14 – 16
55116 Mainz
Fax-Nr.:
06131-327 38 99
Für Rückfragen erreichen Sie die Mitarbeiter der Prüfungsstelle telefonisch unter 06131/327 38 38 oder per E-Mail unter info.bildung@pflegekammer-rlp.de
Category: Urkunden AnerkennungWelchen Stellenumfang muss die Leiterin der Weiterbildungsstätte haben? Reicht eine Teilzeittätigkeit?
Der Stellenumfang ist nicht geregelt, es muss sich um ein hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis handeln (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 WBO).
Category: Zulassung als WeiterbildungsstätteWenn eine Weiterbildungsstätte bereits nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) akkreditiert ist, muss sie bei der Antragstellung zur Zulassung als Weiterbildungsstätte bei der Landespflegekammer alle in den Zulassungskriterien genannten Unterlagen einreichen?
Wenn eine Weiterbildungsstätte ein AZAV Zertifikat besitzt, kann dieses in Kopie den Antragsunterlagen beigelegt werden. In der Checkliste zur Zulassung einer Weiterbildungsstätte (Stand 02/18) sind die nicht erforderlichen Unterlagen angegeben. Sobald das AZAV-Zertifikat seine Gültigkeit verliert und nicht erneuert wird, müssen diese Unterlagen unverzüglich nachgereicht werden. Bei Vorliegen eines neuen Zertifikats muss dieses unverzüglich nachgereicht werden.
Category: Zulassung als WeiterbildungsstätteWie ist zu verfahren, wenn eine Weiterbildungsstätte Kooperationen mit Weiterbildungsstätten außerhalb von RLP unterhält? Muss die außerhalb von RLP gelegene Weiterbildungsstätte eine Zulassung beantragen bzw. eine Zulassung der Weiterbildung?
Nein. Die Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz muss eine Zulassung für sich als Weiterbildungsstätte und für die angebotene Weiterbildung beantragen. Die kooperierende Weiterbildungsstätte muss jedoch in dem anderen Bundesland zugelassen bzw. anerkannt sein. Die rheinland-pfälzische Weiterbildungsstätte trägt die Verantwortung für die vom Kooperationspartner durchgeführte Weiterbildung bzw. Weiterbildungsteile (§ 2 Abs. 9 WBO).
Category: Zulassung als WeiterbildungsstätteWie ist zu verfahren, wenn eine Weiterbildungsstätte Kooperationen mit Weiterbildungsstätten außerhalb von RLP unterhält? Muss die außerhalb von RLP gelegene Weiterbildungsstätte eine Zulassung beantragen bzw. eine Zulassung der Weiterbildung?
Nein. Die Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz muss eine Zulassung für sich als Weiterbildungsstätte und für die angebotene Weiterbildung beantragen. Die kooperierende Weiterbildungsstätte muss jedoch in dem anderen Bundesland zugelassen bzw. anerkannt sein. Die rheinland-pfälzische Weiterbildungsstätte trägt die Verantwortung für die vom Kooperationspartner durchgeführte Weiterbildung bzw. Weiterbildungsteile (§ 2 Abs. 9 WBO).
Category: Zulassung als WeiterbildungsstätteMuss die Durchführung von Weiterbildungen von der Weiterbildungsstätte für jeden einzelnen angebotenen Weiterbildungskurs beantragt werden oder reicht eine einmalige Beantragung?
Grundsätzlich reicht eine einmalige Beantragung. Sobald sich wesentliche Änderungen ergeben, sind diese der Landespflegekammer unverzüglich anzuzeigen und genehmigen zu lassen. Wesentliche Änderungen sind solche, die die Standtorte der Weiterbildungsstätte, Personalwechsel auf Leitungsebene der Weiterbildungsstätte und der jeweiligen Weiterbildungen, sowie die Kooperationspartner zwischen Weiterbildungsstätten betreffen (§ 8 Abs. 8 WBO i.V.m. § 8 Abs. 4 Nr. 3 WBO).
Category: Zulassung von WeiterbildungenMuss eine Weiterbildungsstätte die Weiterbildungen parallel anbietet oder eine zweijährige Weiterbildung jährlich anbietet, für jede Kohorte unterschiedlich hauptamtlich beschäftige Leitungen haben oder darf eine Weiterbildungsleitung auch für zwei Kohorten verantwortlich sein?
Nein, es darf auch eine befugte Person, die hauptamtlich ist, die Leitungsposition von mehr als einer Weiterbildung innehaben. [2.4.1 Zulassungskriterien].
Category: Zulassung von WeiterbildungenWas genau heißt es, dass die Leiterin einer Weiterbildung zum Führen der entsprechenden Weiterbildungsbezeichnung berechtigt ist?
Die Leiterin der Weiterbildung muss die Weiterbildung selbst abgeschlossen haben. Ein höherwertiger Abschluss kann anerkannt werden. Als höherwertig kann z.B. ein Studienabschluss „Pflegemanagement“ bei der Weiterbildung „Leitung einer Einheit“ gelten (§ 8 Abs. 4 Nr. 4 WBO).
Category: Zulassung von WeiterbildungenWelche Personen sind „fachlich geeignet“ nach § 8 Abs. 4 Nr. 3 der Weiterbildungsordnung?
Wer als fachlich geeignet gilt, entscheidet die Weiterbildungsstätte (§ 8 Abs. 4 Nr. 3 WBO).
Category: Zulassung von Weiterbildungen