LANDESPFLEGEKAMMER RHEINLAND-PFALZ
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Unser Beratungsangebot
Mitgliederberatung, Berufsrecht, Kammerwesen, Ombufsstelle, Kinder- und Jugendschutz, Hilfestellen bei Suchtproblemen u.v.m.
Umfragen und Studien
Studien und Umfragen im Auftrag der Landespflegekammer und Teilnahme an laufenden Befragungen
Aufgaben der Landespflegekammer
Pflegekammer Kompakt
Die wichtigsten Fragen zum Thema Pflegekammer
Das Gesundheitswesen in Deutschland ist ein sehr komplexes System, indem viele Akteure auf ganz unterschiedlichen Ebenen dafür Sorge tragen, dass die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt wird.
Dabei gilt das Prinzip der Selbstverwaltung. Das heißt konkret, dass die Akteure innerhalb eines gesetzlich vorgegeben Rahmens in Eigenregie tätig sein können. So wird in Deutschland auch den Berufsgruppen, den Heilberufen im Gesundheitswesen, die Möglichkeit gegeben, den Berufsstand in Selbstverwaltung zu organisieren. Während die weiteren Heilberufe in Deutschland seit Jahrzehnten in sog. Kammern organisiert sind (z.B. Ärzte-/Zahnärztekammern, Apothekerkammern), bestand diese Möglichkeit für die Pflege bis vor einigen Jahren nicht. Damit war die Pflegeprofession weit abgeschlagen und hatte nicht die Möglichkeit die Interessen der Pflegefachpersonen in ihrer Gesamtheit zu vertreten.
Diese und viele weitere Aufgaben übernimmt seit 2016 die Pflegekammer Rheinland-Pfalz, als erste Pflegekammer Deutschland. Erstmals werden die Pflegefachpersonen im Land erfasst, beraten, informiert und miteinbezogen. Kurz gesagt: Wir als Pflegekammer sind Sprachrohr der Pflegenden und bringen uns nun überall ein, wo es um Pflege geht.
Die Positionen und Belange des Pflegeberufs können so nicht mehr überhört werden. Dies ist für uns als Pflegekammer, als Pflegefachpersonen selbst aber auch für die anderen Akteure im Gesundheitswesen zur Sicherstellung einer optimalen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unverzichtbar.
Eine Pflegekammer vertritt die Interessen aller Pflegefachpersonen in einem jeweiligen Bundesland. Die Schaffung einer solchen Pflegekammer beginnt grundsätzlich mit dem Willen der Pflegefachpersonen, für die eigene Profession Verantwortung zu übernehmen. Die Gründung erfordert dann den politischen Einsatz und eine gesetzliche Grundlage, die auf Landesebene geschaffen werden muss.
Pflegekammern sind in Deutschland sehr jung. Während man im internationalen Vergleich bereits viele Jahrzehnte eine bestehende Selbstverwaltung der Pflege vorzuweisen hat, ist das in Deutschland völligstes Neuland. Jeder Kammeraufbau bedeutet damit Pionierarbeit, ist sehr aufwändig und gestaltet sich je nach Bundesland durchaus verschieden.
Dennoch lassen sich die zentralen Schritte des Aufbauprozesses, wie folgt, benennen:
- Verantwortung übernehmen
Selbstbestimmung und Selbstbewusstsein waren von Anfang an die zentralen Bausteine der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Da es bis vor einigen Jahren keine Pflegekammern in Deutschland gab, bedarf es aktuell der Initiative der Pflegefachpersonen, der Pflegeverbände sowie der Interessensgemeinschaften den Prozess einer Kammergründung anzustoßen und die politische Unterstützung einzufordern. Oft erfolgt zu Beginn des Gründungsvorhabens eine Umfrage unter allen Pflegefachpersonen des jeweiligen Bundeslandes, ob sie die Gründung einer Pflegekammer grundsätzlich befürworten, so auch in Rheinland-Pfalz (hier könnte die Umfrage verlinkt werden).
- Politische Initiative
In vielen Gesprächen mit Landtagsabgeordneten und den Verantwortlichen der Landespolitik (z.B. Gesundheitsminister, Ministerpräsidentin) wird der Wille zur Gründung einer Pflegekammer verdeutlicht und das Aufbauvorhaben beraten. Liegt zudem ein positives Umfragevotum der Pflegefachpersonen vor, zeigen sich die politisch Verantwortlichen bereit, den Prozess zu unterstützen und in die entsprechenden Gremien (z.B. in den Landtag) einzugeben.
- Gesetzliche Grundlage
Die Schaffung einer Pflegekammer erfordert die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes. Dieses Gesetz legt die Struktur, Aufgaben, Befugnisse und Arbeitsweise der Pflegekammer fest. In Rheinland-Pfalz wurde die Pflegekammer, analog zu den weiteren Heilberufskammern (wie z.B. der Ärztekammer), mit in das Heilberufsgesetz aufgenommen. Damit agiert die Pflegekammer auf Augenhöhe mit den weiteren Heilberufen in Rheinland-Pfalz und hat identische Aufgaben und Pflichten zu erfüllen.
- Der Aufbau
In Rheinland-Pfalz übernahmen die Gründungskonferenz und später der Gründungsausschuss die Errichtung der Pflegekammer. Die Aufgaben umfassten in erster Linie die Information der Pflegefachpersonen im ganzen Bundesland, der Aufbau einer Geschäftsstelle sowie die Registrierung der Mitglieder. Ihre Arbeit endete mit der Durchführung der ersten Kammerwahl. Hierbei wurden die 81 Mitglieder der ersten Vertreterversammlung gewählt, dem obersten Organ der Kammer.
Die Aufgaben einer Pflegekammer werden in den jeweiligen Landesgesetzen definiert und können daher von Bundesland zu Bundesland etwas variieren. Die Kernaufgaben einer Pflegekammer lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Interessensvertretung: Die Pflegekammer setzt sich als Sprachrohr für die beruflichen Interessen und Belange der Pflegefachpersonen sowie der Menschen mit Pflegebedarf ein z.B. in der Öffentlichkeit, gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Gesundheitsbehörden und anderen relevanten Institutionen. Sie tritt für das Ansehen des Berufsstandes ein und sorgt für einen kollektiven Austausch innerhalb der Berufsgruppe sowie mit den weiteren Gesundheitsberufen.
- Standesrecht: Die Pflegekammer definiert die Regeln der Ausübung des Pflegeberufes. Dies erfolgt in der Berufsordnung. Diese dient in erster Linie dazu, den Rahmen für korrektes pflegerisches Handeln zu setzen und die Rechte und Pflichten der Pflegefachpersonen zu konkretisieren. Darauf können sich alle Berufsangehörigen berufen. Einhaltung der Berufspflichten wird zudem durch die Pflegekammer überwacht und berufsrechtliche Verstöße geahndet.
- Pflegeberufsentwicklung: Die Pflegekammer gestaltet auf vielfältige Weise die Weiterentwicklung des Pflegeberufes mit. Sie wirkt aktiv an Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege mit, verdeutlicht die Entwicklungsbedarfe gegenüber den Entscheidungsträgern und entwickelt gemeinsam mit den Akteuren des Gesundheitswesens Problemlösungsstrategien.
- Fort- und Weiterbildung: Die Pflegekammer regelt die Fort- und Weiterbildung der Pflegefachpersonen und trägt so dazu bei, dass diese das erforderliche Fachwissen sowie die Fertigkeiten auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der praktischen Entwicklungen in der Gesundheitsversorgung erlangen und stetig weiterentwickeln.
- Mitgliederberatung: Die Pflegekammer bietet Unterstützung und Beratung für ihre Mitglieder zu allen pflegefachlichen und berufsrechtlichen Fragestellungen an.
So vielfältig und ganzheitlich wie die der Pflege selbst. Wir möchten Ihnen dies anhand unseres Körpermodells gerne erläutern.
HERZ
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#NURSESFORPEACE -
- HILFE FÜR DIE UKRAINE
DIE LANDESPFLEGEKAMMER RHEINLAND‐PFALZ UNTERSTÜTZT DIE INITIATIVE #NURSESFORPEACE
„Das International Council of Nurses (ICN), die European Federation of Nurses Associations (EFN) und das European Forum of National Nursing and Midwifery Associations (EFNNMA) verurteilen im Namen von 28 Millionen Pflegefachpersonen weltweit die illegale Invasion in der Ukraine und die militärischen Angriffe …
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AUSGABE 34/2022
#35: Organspende - Warum sie uns alle angeht
Das neue Magazin der Landespflegekammer ist erschienen. Lesen Sie die neue Ausgabe hier digital.
Diese und weitere Themen erwarten Sie:
- Neues aus der Vertreterversammlung
- Telematikinfrastruktur
- Pflegestudiumsstärkungsgesetz
- Was ändert sich 2024?