Demokratische Verfahren der Pflege sind kein politisches Spielfeld

Mainz, 27. Februar 2026 – Im Nachgang zur letzten Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz äußern sich verschiedene politische Akteure öffentlich kritisch zu einem Beschluss des höchsten gewählten Gremiums der Pflegefachpersonen.

Öffentliche Debatten, Meinungsbildung und Mehrheitsbeschlüsse gehören zu einer lebendigen Demokratie. Dies gilt genauso für die Arbeit der Vertreterversammlung, dem obersten Organ der beruflich Pflegenden in Rheinland-Pfalz. Ihre Beschlüsse werden auf Grundlage klarer gesetzlicher Regelungen gefasst – transparent im Verfahren, demokratisch und rechtskonform mit Mehrheit entschieden. Maßstab für die Arbeit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und ihrer Gremien bleiben dabei die gesetzlichen Grundlagen und die Entscheidungen ihrer Mitglieder im Rahmen der gesetzlich gewährten Selbstverwaltung.

 

Auch die Entscheidung, einen Tagesordnungspunkt in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln, wurde von der Vertreterversammlung als Entscheidungsgremium getroffen. Also um einen mehrheitlichen Beschluss des höchsten gewählten Parlaments der Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz.

Nicht-öffentliche Beratungen sind ein legitimes und gesetzlich vorgesehenes Instrument parlamentarischer Arbeit. Sie dienen dem Schutz sensibler Inhalte, der rechtssicheren Vorbereitung von Entscheidungen sowie der geordneten Willensbildung innerhalb eines demokratisch gewählten Gremiums. Dass solche Beratungen stattfinden, ist kein Ausdruck von Intransparenz, sondern Bestandteil verantwortungsvoller Selbstverwaltung.

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt staatlich übertragene Aufgaben und wird von gewählten Vertreterinnen und Vertretern getragen. Eine Einflussnahme fachfremder Akteure in interne Willensbildungsprozesse weist die Landespflegekammer entschieden zurück. Selbstverständlich ist konstruktiver Dialog jederzeit willkommen. Die Verantwortung für die Bewertung und Entscheidung berufspolitischer Fragestellungen der Pflege liegt jedoch ausschließlich und eindeutig bei den demokratisch gewählten Organen der Pflegefachpersonen selbst.

Die Landespflegekammer steht für demokratische Verfahren, rechtsstaatliche Prinzipien und eine starke berufliche Selbstverwaltung. Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt – auch dann, wenn Entscheidungen nicht einhellig von allen Mitgliedern begrüßt werden. Mehrheitsentscheidungen gilt es zu respektieren, wenn eine demokratische Grundordnung gelten soll.

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