Mainz, 18. Dezember 2025 – Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 17. Dezember 2025 einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) vorgelegt. Damit wurde ein zentrales Hindernis ausgeräumt, nachdem der Bundesrat das Gesetz im November wegen der Regelungen zur Krankenhausvergütung für das Jahr 2026 angerufen hatte.
Kern des Kompromisses ist, dass die sogenannte Meistbegünstigungsklausel auch 2026 ausgesetzt bleibt. Dadurch sollen rund 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Zugleich wurde vereinbart, die finanziellen Auswirkungen auf die Krankenhäuser zeitlich zu begrenzen. Für das Jahr 2027 soll bei der Festlegung des Landesbasisfallwertes ein um 1,14 Prozent erhöhter Wert aus 2026 zugrunde gelegt werden, um negative Folgewirkungen abzufedern.
Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz sieht in dieser Lösung einen Versuch, kurzfristige Sparziele mit einer gewissen Planungssicherheit für die kommenden Jahre zu verbinden. Für viele Krankenhäuser wird die Regelung über das Krankenhausentgeltgesetz umgesetzt. Auch für psychiatrische und psychosomatische Kliniken soll sie gelten; hierfür hat die Bundesregierung eine zeitnahe Anpassung der Bundespflegesatzverordnung angekündigt.
Aus Sicht der Pflege bleibt festzuhalten: Die finanziellen Belastungen im Jahr 2026 sind weiterhin erheblich und werden sich auch auf die Arbeitsbedingungen der Pflegefachpersonen auswirken. Positiv ist jedoch, dass verhindert wird, dass dieser Sondereffekt dauerhaft die Vergütungsgrundlagen der Folgejahre belastet.
Der Einigungsvorschlag ist noch nicht abschließend beschlossen. Bundestag und Bundesrat sollen am 19. Dezember 2025 darüber abstimmen. Wird der Vorschlag angenommen, können die Neuregelungen für die pflegerische Versorgung endlich in Kraft treten. Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz wird den weiteren Verlauf aufmerksam begleiten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass finanzielle Entscheidungen im Gesundheitswesen nicht zulasten der professionellen Pflege gehen.