An: Bundesministerium für Gesundheit
Mainz und Düsseldorf, 11. Juli 2025
Im Allgemeinen
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen begrüßen die Wiederaufnahme des vorliegenden Referentenentwurfes zum Pflegekompetenzgesetz. Wir erachten es als einen überfälligen Schritt, um die pflegerische Versorgung in Deutschland weiterzuentwickeln. Vor dem Hintergrund steigender Nachfrage nach pflegerischen und medizinischen Leistungen bei bestehendem Fachkräftemangel und hohem Kostendruck, ist es dringend geboten, die erweiterten Kompetenzen von Pflegefachpersonen gesetzlich festzulegen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf stößt Entwicklungen an, die ein erster Schritt für die Weiterentwicklung und nachhaltige Stabilisierung des Pflegeberufes sind. So wird die eigenverantwortliche Heilkundeausübung in das Pflegeberufegesetz aufgenommen, leistungsrechtlich aber lediglich unter den bestehenden Strukturen der „ärztlicher Behandlung“ abgebildet. Auch die längst gelebte Steuerungsverantwortung von Pflegefachpersonen wird gesetzlich verankert.
Der Begriff „Beteiligung an der ärztlichen Behandlung“ anstelle der bisherigen Benennung heilkundlicher Aufgaben begegnet aus unserer Sicht berechtigter Skepsis. Auch wenn diese Umformulierung leistungsrechtlich begründet sein mag, trägt sie dazu bei, bestehende hierarchische Strukturen im Gesundheitswesen zu verfestigen und die ärztliche Perspektive weiterhin als normgebend zu priorisieren. Dies erschwert ein interprofessionelles Arbeiten auf Augenhöhe und birgt die Gefahr von Missverständnissen hinsichtlich der tatsächlichen Qualifikation, Verantwortung und Entscheidungsbefugnis von Pflegefachpersonen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die erweiterten Kompetenzen der Pflege im Sinne einer eigenständigen Heilkundeausübung klar und sachgerecht benannt werden.